Verkehrsminister sucht Tester
Die Zulassungsbescheinigung I, immer noch Fahrzeugschein genannt, soll künftig auch in einer App abgespeichert werden können. Sie können als Tester helfen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Bundesdruckerei eine Pilotphase für den digitalen Fahrzeugschein. Die neue Lösung ergänzt künftig die klassische Papierversion der Zulassungsbescheinigung I und soll die Verwaltung von Fahrzeugdokumenten digital, mobil und alltagstauglich machen. Im Zentrum steht die neu entwickelte i-Kfz-App, mit der sich der Fahrzeugschein künftig sicher und flexibel auf dem Smartphone speichern, vorzeigen und teilen lässt.
Start der Pilotphase ab 28. April 2025
Die Testphase beginnt am 28. April 2025. Insgesamt 2.500 Testplätze stehen zur Verfügung, die in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden. Bürger, die sich beteiligen möchten, können sich bereits jetzt über die Webseite des KBA anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein auf die Person zugelassenes Fahrzeug, ein gültiger Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel), sowie ein kompatibles Smartphone mit iOS- oder Android-Betriebssystem.
Mit der App können bereits während der Pilotierung digitale Fahrzeugscheine erzeugt und rechtssicher mitgeführt werden. Dennoch wird empfohlen, die Papierfassung weiterhin mitzuführen, da die Rechtslage möglicherweise noch nicht flächendeckend in der polizeilichen Praxis angekommen ist.
Ablauf der Teilnahme – Registrierung und Support
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über folgenden Link registrieren:
👉 https://www.kba.de/dfz_pilot
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Teilnehmende eine E-Mail mit einem Download-Link zur App (Android) bzw. zur TestFlight-Plattform (iOS). Nach dem Start der Testphase folgt eine Umfrage zur Nutzererfahrung. Das Feedback wird in die Weiterentwicklung der App einfließen.
Für Fragen steht der Support von Montag bis Freitag, 09:00–16:00 Uhr unter
📧 i-Kfz@support.bdr.de oder
📞 030 2598 4450 zur Verfügung.
Funktionalität und Vorteile der digitalen Lösung
Der digitale Fahrzeugschein bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Papierform:
- Erfüllung der Mitführpflicht: Innerhalb Deutschlands ersetzt der digitale Fahrzeugschein in der App das Papierdokument. Bisher muss nach Paragraf 11. Absatz 6 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) jeder Autofahrer den Fahrzeugschein mit sich führen und "einer zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen". Fehlt das Dokument, das im rechtlichen Sinn eine Urkunde ist, wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.
- Mehrere Fahrzeugscheine verwalten: Nutzer können mehrere Fahrzeuge innerhalb eines Accounts verwalten.
- Teilen mit Dritten: Die Berechtigung zur Nutzung eines Fahrzeugs lässt sich zeitlich begrenzt oder dauerhaft mit beliebig vielen Personen teilen – zum Beispiel mit Familienmitgliedern oder Mitarbeitenden.
- Gültigkeit: Die digitale Version wird bei Kontrollen durch Sichtprüfung in der App nachgewiesen – Screenshots gelten nicht. Es ist notwendig, mit der App zu interagieren, um die Echtheit zu bestätigen.
- Keine Zusatzkosten: Die Nutzung der App und die Bereitstellung des digitalen Fahrzeugscheins sind kostenfrei.
Der Zugang zur App erfordert eine digitale Identifikation mittels eID. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Bereitstellung der App-Funktionen genutzt. Nutzer können ihre Teilnahme an der Testphase jederzeit widerrufen und ihre Daten löschen lassen.
Zukunftsperspektive: Weitere Fahrzeugdokumente geplant
Der digitale Fahrzeugschein ist laut BMDV nur der Anfang. Künftig sollen weitere fahrzeug- und halterbezogene Dokumente wie der digitale Führerschein in die App integriert werden. Der Zeitpunkt der Einführung hängt auch von der Umsetzung der 4. EU-Führerschein-Richtlinie ab.
Nach Abschluss der Testphase ist der öffentliche Roll-out für das zweite Halbjahr 2025 geplant. Dann wird die App offiziell im Apple App Store und Google Play Store verfügbar sein. Der digitale Fahrzeugschein steht damit allen Bürgern bundesweit zur Verfügung – als erster Baustein einer umfassenden Digitalisierung im Fahrzeug- und Zulassungsbereich
EU erlaubt den Scheckkarten-Fahrzeugschein längst
Seit Oktober 2005 ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Zuge einer europaeinheitlichen Regelung den Fahrzeugschein, der im deutschen Gesetz aber immer noch als solcher bezeichnet wird. Neben Namen und Adresse enthält das Dokument natürlich das Kennzeichen, die Anmeldung zur Hauptuntersuchung sowie auf den weiteren Seiten wichtige technische Angaben, die unter diversen Schlüsselnummern verzeichnet sind.
Bereits 2003 hatte die Europäische Union in der Richtlinienänderung über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge neben den Papier-Dokumente einen Fahrzeugschein als Chip-Karte beschlossen. Wobei dieser Scheckkarten-Fahrzeugschein neben einem Mikrochip auch direkt lesbare Daten aufweisen muss. Diese Möglichkeit der Digitalisierung hatte Deutschland jedoch nie umgesetzt. In Österreich gibt es den Scheckkarten-Fahrzeugschein bereits seit 2011 als Alternative zum Fahrzeugschein aus Papier.
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