Hersteller verklagt Purosangue-Stiftung

Purosangue ist ein Förderverein für junge Sportler und ein Dorn im Auge von Ferrari. Die wollen so nämlich ihr Crossover-Modell nennen und ziehen deshalb gegen den gemeinnützigen Verein vor Gericht.
Sicher, eine emotionale Bilanz kann betriebswirtschaftlich als nachrangig betrachtet werden. Doch es ist halt nicht so richtig sympathisch eine Non-Profit-Organisation zu verklagen, die sich darum kümmert, junge Sportler von Doping fern zu halten und ihr Talent zu fördern. Die Stiftung trägt den Namen Purosangue (dt.: „ Vollblut“) seit 2013 eingetragen und geschützt – nur leider gedenkt Ferrari so sein erstes Crossover-Modell zu nennen, das 2022 auf den Markt kommen soll. Und Markenrecht ist bei den Italienern ein heikles Thema.
Der Fall „Testarossa“
Mit der Begründung, dass der Name nicht häufig genutzt wird, wollen die Ferrari-Anwälte nun erreichen, dass die Eintragung widerrufen wird. Klingelt da was bei Ihnen? Richtig! Genau aus diesem Grund hatte der Sportwagenhersteller 2017 die Rechte an der Marke „Testarossa“ verloren. Die Marke sei Jahre lang nicht mehr genutzt worden, begründete damals eine Gerichtssprecherin die Entscheidung. Eine kontinuierliche Nutzung sei jedoch Voraussetzung dafür, dass eine Marke geschützt bleibt.
Diesen Vorwurf reicht Ferrari nun also an die britische Purosangue-Stiftung weiter. Deren Anwälte allerdings betonen, dass die Marke durchgängig in Gebrauch sei, auch um entsprechend gelabelte Kleidung und Schuhe in Zusammenarbeit mit Adidas zu fertigen. Das wiederum klingt auf der anderen Seite schon nicht mehr ganz so gemeinnützig. Inwiefern Grund zum Zweifel an der Gemeinnützigkeit besteht, dürfte allerdings kaum Gegenstand der Verhandlung sein, die im März vor einem Gericht im italienischen Bologna beginnt.