Bisschen viel Holz hinter der Hüttn!
Der Polizei hat am Montag (10.2.2025) ist ein verdächtiger Langholzlaster aufgefallen, bei dem so einiges nicht stimmt.
Die Spezialisten des Verkehrsdienstes Bad Hersfeld wurden gegen 11 Uhr auf der Autobahn A4 auf das Fahrzeug aufmerksam. Bereits auf den ersten Blick war erkennbar, dass der Lkw erheblich zu schwer beladen war. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug anzuhalten, um eine Kontrolle durchzuführen. Sie stoppten den 31-jährigen Fahrer schließlich in der Hauptstraße von Kirchheim.
Ein bisschen sehr viel zu schwer
Bei der anschließenden Verwiegung mit einer mobilen Plattenwaage bestätigte sich der Verdacht: Der Lkw wog nach Abzug der Toleranz 59.500 Kilogramm. Erlaubt wären jedoch lediglich 40.000 Kilogramm gewesen. Das bedeutet eine Überladung von satten 49 Prozent.
Der Fahrer hatte die Baumstämme in einem Waldstück bei Meiningen in Thüringen geladen und war auf dem Weg zu einem Sägewerk im Sauerland. Zwar legte er eine Ausnahmegenehmigung vor, die Transporte bis zu 44 Tonnen erlaubt, doch diese war in diesem Fall nicht gültig. Zum einen war das Gesamtgewicht mit knapp 60 Tonnen ohnehin weit darüber, zum anderen galt die Genehmigung nicht in Thüringen.
Ladung nicht gesichert, Sozialvorschriften nicht eingehalten
Doch das war noch nicht alles: Die Polizei stellte zusätzliche Verstöße gegen die Ladungssicherung sowie gegen die Sozialvorschriften fest. Aufgrund dieser Regelverstöße erwarten den Fahrer nun ein Bußgeld in Höhe von 380 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zudem wird gegen das verantwortliche Unternehmen ein Einziehungsverfahren eingeleitet. Das Einziehungsverfahren der Polizei ist ein rechtliches Mittel im deutschen Strafrecht, um Vermögenswerte, Gegenstände oder Rechte sicherzustellen, die mit einer Straftat in Verbindung stehen. Es dient der Vermögensabschöpfung oder der Verhinderung weiterer Vergehen. Erst nachdem ein Teil der Ladung abgeladen worden war, durfte der Lastwagen seine Fahrt fortsetzen.