Wer zahlt 2026? Rettungswagen-Eigenanteil erklärt
Ab Januar 2026 müssen Patienten in Nordrhein-Westfalen bei Rettungswageneinsätzen erstmals zahlen. Grund ist ein Streit zwischen Krankenkassen und Kommunen über die Kostenübernahme von Fehlfahrten. Besonders betroffen sind Großstädte wie Essen und ländliche Kreise mit hohen Bereitschaftskosten. Der Städtetag NRW warnt vor einer jährlichen Belastung von bis zu 250 Millionen Euro, falls keine bundeseinheitliche Lösung gefunden wird.
Ab 2026 wird ein Rettungswageneinsatz in Essen laut neuer Gebührenordnung 1.020 Euro kosten. Während die Krankenkassen bisher die gesamten Kosten übernommen haben, wollen sie ab Januar 2026 nur noch feste Erstattungsbeträge zahlen. Patienten müssen dann einen Eigenanteil von rund 267 Euro tragen. Für Krankentransporte, etwa zur Dialyse oder Chemotherapie, beträgt der Eigenanteil 62 Euro. Diese Regelung betrifft vor allem sogenannte Fehlfahrten, bei denen der Rettungswagen ausrückt, aber kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Laut Städtetag NRW machen solche Einsätze bis zu 25 Prozent aller Rettungswageneinsätze aus.
Auswirkungen auf Patienten und Kommunen
Die neuen Regelungen könnten dazu führen, dass Patienten aus Angst vor hohen Kosten zögern, den Rettungsdienst zu rufen. Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg betonte jedoch, dass niemand aus finanziellen Gründen auf einen Notruf verzichten dürfe. Die Stadt arbeitet daher an einem Härtefallkonzept, das Bürger in finanziellen Schwierigkeiten entlasten soll. Gleichzeitig stehen die Kommunen vor der Herausforderung, die Finanzierungslücken zu schließen. Der Städtetag NRW rechnet vor, dass ohne eine bundeseinheitliche Regelung jährlich bis zu 250 Millionen Euro an ungedeckten Kosten entstehen könnten.
Forderungen an Bund und Land
Die Kommunen fordern eine Reform der gesetzlichen Regelungen, um die Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig zu sichern. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht jedoch derzeit keine rechtliche Grundlage, die Krankenkassen zur vollständigen Kostenübernahme zu verpflichten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass eine Lösung auf Bundesebene notwendig sei. Die Krankenkassen argumentieren, dass sie nur für Leistungen zahlen dürfen, die direkt der Versorgung ihrer Versicherten dienen. Sie fordern zudem effizientere Strukturen im Rettungsdienst, um Kosten zu senken.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Während Nordrhein-Westfalen besonders stark von den neuen Regelungen betroffen ist, gibt es in anderen Bundesländern ähnliche Diskussionen. Einige Länder haben bereits Modelle eingeführt, bei denen Fehlfahrten durch kommunale Zuschüsse oder spezielle Fonds finanziert werden. Diese Ansätze könnten als Vorbild für eine bundesweite Lösung dienen. Der Städtetag NRW betont jedoch, dass eine einheitliche Regelung notwendig ist, um Wettbewerbsnachteile für einzelne Kommunen zu vermeiden.
Perspektiven für die Zukunft
Die Diskussion um die Finanzierung des Rettungsdienstes zeigt, wie wichtig eine klare gesetzliche Regelung ist. Ohne eine Lösung auf Bundesebene drohen nicht nur finanzielle Belastungen für die Kommunen, sondern auch eine Gefährdung der medizinischen Versorgung. Experten fordern daher eine Reform, die sowohl die Interessen der Krankenkassen als auch der Kommunen berücksichtigt. Bis dahin bleibt die Situation für Patienten und Städte gleichermaßen angespannt.
