Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Wer im Jahr 1971 oder später geboren ist, muss seinen Führerschein im Januar umtauschen. Aber wo ist das eigentlich möglich? Wir wissen es.
Da der alte rosa Papierführerschein einfach zu fälschen ist, wird dieser seit 2022 bis 2033 schrittweise durch einen Scheckkarten-Führerschein ersetzt. Die Europäische Union möchte außerdem die rund 100 verschiedenen Führerscheinmuster vereinheitlichen. Dazu muss der alte Lappen allerdings umgetauscht werden. Damit stellt sich die Frage, wo das eigentlich möglich ist. Grundsätzlich gilt, man muss den Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, beziehungsweise der Führerscheinstelle des aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Nicht dort, wo man die Fahrerlaubnis erworben hat. In manchen Fällen kann auch das Bürgerbüro den neuen Schein beantragen.
Benötigte Unterlagen für den Umtausch
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Führerschein
- Biometrisches Passfoto
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, falls Ihr Führerschein nicht in Ihrem aktuellen Wohnort ausgestellt wurde
Der Umtausch kostet in der Regel um die 25 Euro. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und kann zwischen drei und sechs Wochen dauern. Aufgrund der hohen Nachfragen kann es zu längeren Wartezeiten kommen, daher ist es ratsam, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Viele Behörden bieten inzwischen eine Online-Terminvergabe an, um lange Wartezeiten zu vermeiden. In manchen Regionen ist auch der Online-Umtausch möglich. So etwa in Hannover oder Rostock. Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt, je nach Ausstelldatum und Geburtsjahr.
Welche Fristen gelten?
Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht umtausche?
Am 19. Januar 2025 lief die Frist ab, für die Personen, die 1971 oder später geboren sind. Wenn man diese Deadline vergessen oder verpasst hat, kann das folgende Konsequenzen haben:
1. Verwarnungsgeld bei Verkehrskontrollen
- Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
- Dies gilt für alle, die nach Ablauf der Frist noch mit einem alten Führerschein fahren.
2. Keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis
- Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Der alte Führerschein verliert lediglich seine Gültigkeit als Nachweis der Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen.
3. Probleme im Ausland
- In einigen Ländern kann das Führen eines Fahrzeugs mit einem ungültigen Führerschein als schwerwiegender angesehen werden. Es können Bußgelder oder ein Fahrverbot drohen.
4. Nutzungseinschränkungen
- Sie riskieren, dass Ihre alte Führerscheinurkunde von Behörden oder Versicherungen nicht mehr akzeptiert wird.
Auch nach Ablauf der Frist können Sie den Führerschein noch umtauschen. Es wird kein zusätzliches Bußgeld für das Versäumnis erhoben.
In der Bildergalerie sehen Sie die Entwicklung des Führerscheins.