Alle 9 Stunden stirbt ein Mensch in Deutschland

In Deutschland sind 2019 insgesamt 963 Menschen bei Geschwindigkeitsunfällen getötet worden. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden am Dienstag (21.7.2020) mit. Bei dieser Unfallart wurden 53.687 Personen verletzt, davon 13.769 schwer.
Geschwindigkeitsunfälle sind nach Definition des Destatis Unfälle, bei denen die Polizei mindestens einem Autofahrer nicht angepasste Geschwindigkeit vorgeworfen hat. Dabei bedeutet das zu schnelle Fahren nicht zwangsläufig eine Überschreitung des Tempolimits.
Nur 2.130 Unfälle wegen Tempolimit-Überschreitung
Auch die Wetterbedingungen wie Regen oder Nebel, bei dem die zulässige Geschwindigkeit schon zu hoch ist, können in die Statistik einfließen. Insgesamt registrierte die Polizei 2019 41.173 Fälle, in denen nicht angepasste Geschwindigkeit die Ursache für einen Unfall mit Personenschäden war. Davon passierte nur 2.130 Unfälle wegen einer Überschreitung des Tempolimits – das entspricht 5,1 Prozent.
Bei je 1.000 Unfällen im vergangenen Jahr starben 24 Personen bei dieser Art der Geschwindigkeitscrashs. Zum Vergleich, die Quote der Getöteten bei allen Unfällen liegt bei zehn pro 1.000. Auch die Zahl der Schwerverletzen bei Geschwindigkeitsunfällen war mit 345 je 1.000 Unfälle mit Personenschaden überdurchschnittlich hoch. Bei allen Unfällen mit Personenschaden waren es durchschnittlich 217 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle.
Rückgang der Getöteten um 33,2 Prozent
Im Vergleich zu 2010 ist die Zahl der Verkehrstoten insgesamt im Jahr 2019 um 16,5 % auf 3.046 gesunken. Dies zeigt sich auch bei den bei Geschwindigkeitsunfällen: Während im Jahr 2010 noch 1.441 Menschen bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben kamen, waren es im vergangenen Jahr 33,2 % weniger als zehn Jahre zuvor. Aber dennoch starb 2019 alle 9 Stunden ein Mensch bei einem Geschwindigkeitsunfall in Deutschland, so das Destatis.
Zur Methodik teilt das Statistische Bundesamt mit: "In der Verkehrsunfallstatistik können für jeden Unfall bis zu zwei allgemeine Ursachen sowie pro Beteiligten bis zu drei personenbezogene Ursachen erfasst werden, die allesamt in verschiedenem Ausmaß zu einem Unfall beitragen können. Die Kategorie "Nicht angepasste Geschwindigkeit" nimmt auf § 3 der Straßenverkehrsordnung Bezug: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."