Parkscheibe richtig einstellen

Endlich einen Parkplatz gefunden, schnell die Parkscheibe hinters Fenster. Aber nur wer richtig einstellt, bleibt straffrei. Und das ist gar nicht so einfach, denn die aktuelle Uhrzeit tut's selten. Alle Tipps.
Parkscheibe einstellen, pah, ganz einfach! Die Drehscheibe auf die Ankunftszeit gestellt, die Scheibe sichtbar hinters Fenster geklemmt und sorgenfrei ab zum Shopping. Klingt banal, ist aber nicht so. In Deutschland regelt die Nutzung der Parkscheibe die Straßenverkehrsordnung. Der § 13 Abs. 2 StVO erlaubt das Parken mit Parkscheibe nur für die Zeit, die auf dem jeweiligen Verkehrszeichen angegeben ist und nur insoweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat. Einen konkreten Platz für die Parkscheibe im Fahrzeug, etwa hinter der Frontscheibe, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Mit dieser Parkscheibe gehen Sie auf Nummer sicher!
Die Parkscheibe immer auf einen Strich einstellen
Eingestellt werden muss nicht die tatsächliche Ankunftszeit, sondern die nächste volle halbe Stunde. Wer also um 09:17 Uhr sein Auto abstellt, muss die Parkscheibe auf 9:30 Uhr stellen. Unberührt davon bleibt die tatsächliche, erlaubte Höchstparkdauer. Liegt diese bei zwei Stunden, so muss der Parkplatz spätestens bis 11:17 Uhr geräumt sein, wobei in der Praxis auch ein Parken bis 11:30 Uhr toleriert wird.
Gilt für die ausgewiesenen Parkplätze nur eine eingeschränkte Parkzeit – beispielsweise von 9 bis 17 Uhr – so kann außerhalb dieser Zeiten ohne Parkscheibe geparkt werden. Wer früher kommt, aber wenigstens bis 9:00 Uhr bleibt, muss 09:00 Uhr auf der Parkscheibe einstellen. Weil Parkscheiben keine 24h anzeigen, könnte, wer zum Beispiel 8:00 Uhr einstellt, schon am Vorabend angekommen sein. Wer nicht sauber einstellt, riskiert auch trotz Parkscheibe ein Verwarnungsgeld.
Rangieren macht noch keinen neuen Parkvorgang
Ein Knöllchen riskiert außerdem, wer die Parkscheibe nachträglich weiterdreht, um die Parkzeit zu verlängern. Dieses Vorgehen ist nicht erlaubt und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Auch der Irrglaube, dass das minimale Bewegen des Autos (nur Vor- und Zurückrollen) einen neuen Parkvorgang startet, kann teuer werden. Die Behörden werten dies in der Regel nicht als regulären Fahrtantritt, sodass die ursprüngliche Parkzeit weiterhin gilt. Viele Parkraumüberwachende markieren die Reifenstellung mit Kreide oder Ähnlichem, um kleine Veränderungen der Position zu detektieren. Wer seinen Parkplatz behalten möchte, muss das Fahrzeug tatsächlich aus der Parkbucht herausfahren und eine neue Parklücke ansteuern.
Parkscheibe vergessen – was tun?
Was kann man also tun, wenn man auf dem Parkplatz steht und keine Parkscheibe dabei hat?
- Parkscheibe kaufen – Falls ein Geschäft in der Nähe ist (z. B. eine Tankstelle, ein Supermarkt oder eine Drogerie), lohnt sich ein schneller Abstecher. Viele verkaufen genormte Parkscheiben für wenige Euro.
- Elektronische Alternative nutzen – In manchen Städten sind elektronische Parkscheiben erlaubt. Falls Sie eine Zugelassene dabeihaben, können Sie diese nutzen.
- Freundlich nachfragen – Vielleicht hilft ein anderer Autofahrer oder Anwohner in der Nähe, indem er Ihnen seine Parkscheibe leiht.
Was hingegen nicht funktioniert, ist eine handschriftliche Notiz zu hinterlassen, oder gar eine Parkscheibe auf einen Bierdeckel oder Ähnliches zu zeichnen. Es gab zwar schon Fälle, in denen die Notiz akzeptiert wurde, doch das ist nicht die Regel und hängt vom persönlichen Ermessen und Goodwill desjenigen ab, der den Parkraum überwacht. Offiziell ist eine Notiz jedenfalls keine gültige Alternative. Ebenso wenig zielführend sind Handy-Apps. Es gibt zwar einige Parkscheiben-Apps, doch Deutschland hat diese verboten.
Digitalisierung der Parkscheibe
Elektronische Parkscheiben hingegen sind in Deutschland sind seit 2005 erlaubt, sofern sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Diese Geräte verfügen über einen Bewegungsmelder und stellen die Ankunftszeit automatisch ein. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die verwendeten Modelle eine gültige Typengenehmigung besitzen und den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Kann man Einspruch gegen das Bußgeld erheben?
Ja, in manchen Fällen kann man gegen die Strafe Einspruch erheben. Etwa, wenn die Parkscheibe richtig eingestellt, aber schlecht sichtbar war. Allerdings muss man das nachweisen können. Am besten mit einem Beweisfoto. Falls der Strafzettel formale Fehler enthält, könnte sich ein Einspruch ebenfalls auszahlen. Und manche Städte zeigen sich kulant, wenn die Einstellung nur wenige Minuten daneben lag. Ein höflicher Einspruch mit Erklärung könnte helfen.