
Mehr Mobilität für junge Menschen: Das Mindestalter für den Rollerführerschein wird bundesweit auf 15 gesenkt.
Mehr Mobilität für junge Menschen: Das Mindestalter für den Rollerführerschein wird bundesweit auf 15 gesenkt.
Bislang konnten Fahranfänger die Führerscheinklasse AM, also den Rollerführerschein, erst ab 16 Jahren erwerben. Eine Ausnahmeregelung galt für Fahrzeuge bis 25 km/h. Das ist seit dem 28. Juli anders: In ganz Deutschland können Jugendliche seither ab 15 Jahren die Fahrerlaubnis erwerben.
Zweck der Änderung ist es, die Mobilität junger Menschen, besonders auf dem Land, zu steigern. Künftig gibt es also keinen Unterschied mehr zwischen Mofa- und Rollerführerschein.
Touren ins Ausland sind für 15-Jährige mit dem Führerschein nicht möglich, die Erlaubnis gilt nur für das Bundesgebiet. Erst wenn sie das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind auch Fahrten an den Gardasee, nach Amsterdam und Co. erlaubt.
Handelt es sich um einen Verbrenner, dürfen die Fahrzeuge einen Hubraum von 50 Kubikzentimetern nicht überschreiten, sie fahren nicht schneller als 45 km/h.
Bei Elektrorollern hat der Gesetzgeber die maximale Leistung auf 4 kW begrenzt.
Wer sich oder seinem Sprössling einen entsprechenden Roller kaufen möchte, steigt ab etwa 1.200 Euro für Neufahrzeuge ein, elektrische Varianten kosten mehr.
Einer der Klassiker schlechthin unter den Rollern ist die Vespa. Sie feiert dieses Jahr 75-jährigen Geburtstag, zu diesem Anlass bieten die Italiener das ganze Jahr lang Sondermodelle an.
Auch eine elektrifizierte Variante hat Vespa im Sortiment. Wem die etwas mehr als 6.300 Euro Einstiegspreis zu viel sind ...
... der kann sich in Richtung der Marken Futura oder Kymco Like (im Bild links) orientieren, die ab rund 2.400 Euro angeboten werden. Es gibt auch eine E-Variante der legendären Schwalbe (im Bild rechts), für die sind aber etwas mehr 5.300 Euro fällig.
Zwei-, drei und leichte vierrädrige Fahrzeuge dürfen Menschen mit einem AM-Führerschein fahren: Dazu gehören Quads oder Minicars.
Wer einen regulären PKW-Führerschein besitzt, für den ändert sich nichts. Autofahrer durften bereits in der Vergangenheit Mofas und Roller bis 50 ccm fahren.