
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Die Karosserieform spielt dabei keine Rolle. Ob Kombi, Van, SUV oder Limousine ist völlig egal.
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Die Karosserieform spielt dabei keine Rolle. Ob Kombi, Van, SUV oder Limousine ist völlig egal.
Darüber hinaus darf das Fahrzeug nicht mehr als 9 Sitzplätze haben. Der Fahrer darf also neben sich selbst noch 8 Passagiere befördern.
Ebenfalls noch gedeckt von der Klasse B sind Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm.
Mit der Führerscheinerweiterung B96 lässt sich das Gewichtslimit für den Zug auf bis zu 4,25 Tonnen erhöhen.
Die Erweiterung BE (Anhängerführerschein) erlaubt sogar Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Wer die Fahrprüfung auf einem Automatikauto (Elektroautos gelten generell als Automatikautos) ablegt, bekommt als Zusatz die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Dann dürfen auch nur Automatikautos gefahren werden.
Die Klasse B berechtigt aber nicht nur zum Führen von Autos, inkludiert in die Klasse B sind zudem die Klassen AM und L. AM umfasst leichte, zweirädrige (L1e-B), dreirädrige (L2e) und vierrädrige (L6e) Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubik und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Die Klasse L erlaubt Fahrten mit Traktoren, die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. Werden Anhänger angehängt, dann ist bei maximal echten 25 km/h Schluss.
Die Klasse B erlaubt auch die Fahrt mit ausgewählten Dreirad-Rollern.
Mit dem B196-Führerschein darf man dann Krafträder der Klasse A1 fahren. Das sind Motorräder und Roller mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Motorleistung.