© Jacek Bilski, Archiv promobil erklärt, was Sie bei der Beseitigung von Sachmängeln bezüglich Garantie, Haftung und Fristen beachten müssen.
© Jacek Bilski, Archiv In einer Umfrage hatten die Hälfte der Beteiligten in den letzen zwölf Monaten Probleme mit ihrem Wohmobil.
© Jacek Bilski, Archiv Der Händler muss Sachmängel reparieren. Wird man sich nicht einig, kann ein Gutachter helfen.
© Jacek Bilski, Archiv Bei den verschiedenen Wohnmobilmodellen, sind in unserer Umfrage, die Campingbusse am seltensten von Mängeln betroffen.
© Jacek Bilski, Archiv Der Wohnmobil-Hersteller kann auf seine Produkte Garantien geben, die Sachmängelhaftung obliegt aber dem Händler.
© Jacek Bilski, Archiv Die jährliche Dichtigkeitsprüfung ist zum Erhalt der Garantie zwingend vorgeschrieben. Es empfiehlt sich, sie auch nach der Garantiezeit durchführen zu lassen.