Maximalgewicht reduzieren beim TüV

Wird es eng mit der Zuladung kann eine Auflastung helfen. Doch manchmal wünscht man sich das Gegenteil. promobil hat sich mit dem Thema Ablastung beschäftigt und zeigt, wie man eigentlich ablastet.
Die erste Tour mit dem Hymer-B-MC-Dauertester durch die Niederlande verlief sehr angenehm. Aber "Harry", wie er bei uns genannt wird, soll auf vielfältige Weise auf Herz und Nieren geprüft werden. Aber als 4,4-Tonner dürfen ihn vor allem die jüngeren Redaktionsmitglieder nicht fahren.
Ein Problem, das auch viele reisemobilbegeisterte Familien trifft, wenn der Nachwuchs als frischgebackene Führerscheinbesitzer selbst ans Steuer drängt, das Reisemobil aber aus Zuladungsgründen ein Viertonner ist. Zum 1. Juli 1999 wich der nationale Führerschein der Klasse 3 der europaweiten Einteilung. Erlaubt ist mit dem "normalen Pkw-Führerschein" der Klasse B seither nur noch das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Wer mehr möchte, muss den aufwendigen und teuren Lkw-Führerschein (Klasse C) erwerben oder zumindest die kleine Variante, den C1 bis 7,5 Tonnen.
Dauertester Harry beim TÜV
Die vermeintlich einfachere und günstigere Lösung ist da die Ablastung. Ein Termin bei einer Kfz-Prüfstelle in der Nähe ist schnell ausgemacht. promobil hat einen Sachverständigen beim TÜV-Süd in Stuttgart-Feuerbach am Beispiel des Hymer-Dauertesters bei diesem Vorgang begleitet.
Anders als oft beim Auflasten ist für den umgekehrten Weg meist keine technische Änderung am Fahrzeug notwendig. Auch eine Freigabebescheinigung des Herstellers ist dafür nicht zwingend erforderlich, kann das Ansinnen aber unterstützen. Darin bestätigt der Hersteller die technische Möglichkeit einer Ablastung und definiert eventuell neue Maximalwerte für die Vorder- und Hinterachslast.
Europaweit verkaufte Modelle werden nach der EG-Rahmenrichtlinie zugelassen. Dies wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 17 durch ein "K" als auch auf dem Typenschild am Fahrzeug selbst vermerkt. Bei "Harry" handelt es sich um die EG-Richtlinie 2007/46, die am 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen in Kraft trat.
Für die Ablastung spielen zwei Merkmale eine wesentliche Rolle: die Leermasse und die Nutzlastkapazität, die bei der neu festgelegten Gesamtmasse noch übrig bleibt. Erstere wird durch den Hersteller definiert. Meist wird aber nicht jedes fertiggestellte Fahrzeug gewogen, sondern das Gewicht anhand eines Musterexemplars bestimmt. Gut möglich, dass es im Laufe der Produktionsdauer zu Schwankungen bei den verwendeten Rohmaterialien und damit zu leichten Gewichtsabweichungen kommt. Deshalb gibt es auf die Leermasse – nicht jedoch auf die zulässige Gesamtmasse – eine fünfprozentige Toleranz.
Schritt für Schritt zur Ablastung
Um das exakte Gewicht zu ermitteln, kommt der Hymer erst einmal auf die Waage. Beim Leergewicht greift neben der oben bereits erwähnten Richtlinie zusätzlich die EU-Verordnung Nr. 1230/2012, die Abmessungen und Gewichte festlegt und auf die DIN EN 1646-2 folgte. Sie gilt unter anderem für die Fahrzeugklasse M – also für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Zum Leergewicht eines Fahrzeuges zählen demnach ein zu mindestens 90 Prozent gefüllter Kraftstofftank, ein 75 Kilogramm schwerer Fahrer, ein Verbandskasten sowie Warnweste und -dreieck. Gasflaschen und Frischwasser spielen hier keine Rolle.
Die Waage bleibt bei 3070 Kilogramm stehen. Danach geht es weiter ins Büro. Die meiste Zeit verbringt der Sachverständige bei einer Ablastung nämlich am Schreibtisch – und zwar beim Rechnen. Da der Tank in unserem Testfahrzeug nur zu 60 Prozent gefüllt war, müssen 30 Prozent nachträglich hinzugerechnet werden. Bei einem 65-Liter-Tank und einer Dieseldichte von etwa 0,83 Kilogramm pro Liter macht das rund 16 Kilogramm. Dazu kommt der fiktive 75-Kilogramm-Fahrer. Mit 3160 Kilogramm liegt der Hymer gerade noch unter der Toleranzgrenze von fünf Prozent bezogen auf das vom Hersteller angegebene Leergewicht.
Im zweiten Schritt wird die Nutzlast berechnet. Auch hier greift die oben genannte EU-Verordnung und legt fest: Für jeden angebrochenen Meter Fahrzeuglänge werden zehn Kilogramm Gepäckmasse angenommen. Bei 6,99 Metern macht das 70 Kilogramm. Außerdem wird der Frischwassertank in vorgegebener Fahrstellung – also mit 20 Litern – eingerechnet, für den Gasvorrat addiert man 16 Kilogramm. Hinzu kommen pro eingetragenem Sitzplatz – zusätzlich zum Fahrer – je 75 Kilogramm und zehn weitere Kilogramm pauschal pro Person für persönliches Gepäck. Beim Hymer summiert sich dies also auf 265 Kilogramm. Zusammen kommt der Sachverständige also auf einen Nutzlastbedarf von rund 370 Kilo. Addiert man die zur Leermasse hinzu, ergibt das ein Gesamtgewicht von rund 3530 Kilogramm – also knapp über der angestrebten Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen.
Laut EG-Verordnung ist "Harry" damit nicht wie gewünscht ablastbar. Ein Ausweg kann darin liegen, das Gewicht des Fahrzeugs, wenn möglich, zu reduzieren. In unserem Fall könnte beispielsweise die Markise abmontiert werden, die etwa rund 30 Kilo sparen würde.
Alternative: Einzelabnahme
Von Fall zu Fall gibt es aber noch eine Alternative. Die greift aber nur in Absprache mit dem Hersteller und der Prüfstelle. EU-Normen müssen nur eingehalten werden, wenn es sich um ein EG-typ enehmigtes Fahrzeug handelt. Die Alternative dazu nennt sich Einzelabnahme. Der Paragraph 19 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraph 21 der StVZO ebnet den Weg in den nationalen Rechtsbereich. Die EU-Verordnung zum Nutzlastbedarf ist dabei nicht bindend. Eine Einzelabnahme kann die Prüfstelle direkt vor Ort durchführen. Vereinfacht wird der Vorgang, wenn der Hersteller diese Möglichkeit bestätigt, denn dabei muss auch das Typenschild des Fahrzeugs geändert werden.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I macht dies das Feld 17 deutlich. Dort steht anstelle des "K" für "Konform" dann das Kürzel "A" für "Änderung". In Feld 22 wird diese "Änderung" genauer erläutert. Die Einzelabnahme beim TÜV ist mit mindestens 90 Euro allerdings teurer als die Ablastung nach Paragraph 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das Ändern der Fahrzeugdaten ohne technische Änderung kostet je nach Aufwand lediglich 52 Euro.
In beiden Fällen erhält der Fahrzeugbesitzer dann eine Dokumentenbescheinigung, die zur Änderung der Papiere nur noch auf der Zulassungsstelle vorgezeigt werden muss.
Beispielrechnung des Hymer B-MC I 58
Leergewicht: 3160 Kilogramm
- 3070 kg Waage
- 16 kg Diesel
- 75 kg Fahrer
+ Nutzlast: 370 Kilogramm
- 70 kg Pauschalmasse für 6,99 Meter Fahrzeuglänge
- 40 kg Pauschalmasse für Gepäck für vier Personen
- 225 kg für drei Passagiere
- 20 kg Frischwasser
- 16 kg Gasflaschen
= Gesamtgewicht: 3530 kg
Nachgefragt
Das Thema Überladung spielt in der Reisemobilbranche eine wichtige Rolle und beschäftigt auch die promobil-Leser. Einer fragte uns kürzlich: "Viele Wohnmobile sind überladen unterwegs und die Fahrer begehen dabei meiner Meinung nach nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Denn sie besitzen oft nicht den Führerschein für schwerere Fahrzeuge. Ist das nicht strafbar?"Auf promobil-Anfrage bei der Polizei Augsburg und dem CIVD kam heraus: Das Fahren mit Führerschein B und einem überladenen 3,5-Tonnen-Fahrzeug zieht nur die Ordnungswidrigkeit Überladung nach sich.