Beerdigung: Was bei Kosten und Planung zu beachten ist

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer. Die Beerdigung bietet die Möglichkeit, Abschied zu nehmen.
Zeit zum Trauern ist wichtig – doch bereits kurz nach dem Verlust muss an viele Dinge gleichzeitig gedacht werden. Wir verraten, was wichtig ist.
Das muss bei der Planung beachtet werden:
- Was tun: Todesfall Zuhause
Der Verstorbene darf in den eigenen vier Wänden bis zu 36 Stunden belassen werden. - So haben die Angehörigen Zeit, sich zu verabschieden und organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Beerdigung zu ergreifen.
- Wichtig ist, dass ein Arzt gerufen wird, der den Totenschein und Leichenschaupapiere ausstellt.
- Bestattungsverfügung des Verstorbenen einsehen:
Falls vorhanden, ist es nun an der Zeit, die Bestattungsverfügung des Verstorbenen zu lesen oder mit den Angehörigen die mündlich geäußerten Wünsche zusammenzutragen. - So kann die Beerdigung nach den Vorstellungen des Toten verlaufen.
- Bestatter auswählen:
Falls vom Verstorbenen noch nicht übernommen, sollte ein Bestatter ausgesucht werden. - Dabei empfiehlt es sich immer, sich von mehreren Bestattungsunternehmen beraten zu lassen, Kostenvoranschläge zu erbitten und die Preise zu vergleichen.
- Bestattungsvertrag abschließen:
Anschließend schließt man den Bestattungsvertrag ab. Dann können die weiteren Prozesse und die tatsächliche Planung beginnen. - Sterbeurkunde beantragen:
Damit eine Beerdigung stattfinden kann, muss eine Sterbeurkunde beantragt werden. Das kann auch der Bestatter übernehmen. - Mit Totenschein, Personalausweis und Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen werden fünf bis zehn Exemplare beim Standesamt beantragt. Diese werden für viele Formalitäten, wie die Kündigung von Verträgen benötigt.
- Friedhof, Kirche oder Trauerhalle auswählen:
Die Trauerfeier findet meist in einer Trauerhalle oder bei kirchlichen Bestattungen in einer Friedhofskapelle statt. - Für weltliche Trauerfeiern bieten einige Bestattungsunternehmen eigene Räumlichkeiten an. Falls gewünscht, sollte man bei der Auswahl des Bestatters auch darauf achten.
- Ein Grab erwerben:
Durch die Zahlung der Friedhofsgebühren an den Träger des Friedhofs kann ein Grab für eine bestimmte Zeitperiode, die auch Ruhezeit genannt wird, erworben werden. - Diese beträgt meist 20 bis 25 Jahre, kann aber je nach Art des Grabes verlängert werden.
- Sarg oder Urne auswählen:
Je nachdem, für welche Bestattungsart entschieden wurde, muss ein Sarg oder eine Urne erworben werden. - Termin für die Trauerfeier festlegen und bekanntgeben:
Nachdem man einen Ort für die Trauerfeier und ein Grab gefunden hat, kann ein Termin für die Beerdigung festgelegt und mitgeteilt werden. - Dafür können Menschen aus dem Umfeld des Verstorbenen telefonisch oder mit einer Trauerkarte zur Bestattung eingeladen werden. Auch eine öffentliche Traueranzeige in der Tageszeitung kann der Einladung dienen.
- Anzahl der Gäste im Vorfeld festlegen:
Vor Bkanntgabe der Trauerfeier sollte man sich überlegen, wie viele Gäste eingeladen werden sollen bzw. mit wie vielen durch eine öffentliche Traueranzeige zu rechnen ist. - Insbesondere für das Zusammenkommen nach der Beerdigung ist eine Gästeliste von Vorteil, die einen Überblick verschafft und die Organisation erleichtert.
- Ablauf der Beisetzung mit Bestatterin oder Pfarrer besprechen:
Mit dem Pfarrer, Bestatter oder Trauerbegleiterin sollten die Wünsche zur Trauerfeier besprochen werden. - Darunter fällt auch das Schmücken der Trauerhalle mit persönlichen Gegenständen und Bildern sowie weitere Aspekte der Ausgestaltung der Trauerfeier.
- Trauerrede:
In einer Traurede wird in der Trauerfeier die Persönlichkeit des Verstorbenen nachgezeichnet. - Das kann ein geistlicher oder weltlicher Sprecher oder Sprecherin übernehmen, aber auch enge Freunde oder Angehörige des Verstorbenen, falls sie sich dazu in der Lage fühlen. Auch das sollte im Voraus organisiert und festgelegt werden.
- Blumenschmuck und Musik für die Beerdigung auswählen:
Als Blumen können jahreszeitliche oder die Lieblingsblumen des Verstorbenen ausgewählt werden und als musikalische Begleitung am besten solche, die einen an den Verstorbenen erinnert. - Abholung und Überführung des Verstorbenen organisieren:
Der Verstorbene muss für die Beerdigung zu seiner letzten Ruhestätte transportiert werden. - Eventuell das Restaurant oder Catering für den Leichenschmaus reservieren:
Der Leichenschmaus oder Trauerkaffee kann Zuhause selbst vorbereitet oder mit Catering, aber auch in einem Restaurant stattfinden. - Um beides sollten man sich rechtzeitig kümmern.
- Eventuell Sonderurlaub beantragen:
Bei einem Trauerfall im engeren Familienkreis (meist der erste Verwandtschaftsgrad) habenArebitnehmende in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub. - Die Dauer ist von Faktoren wie Kulanz des Arbeitgebers oder Länge der Betriebszugehörigkeit abhängig, doch im Gesetz wird darauf hingewiesen, dass die Abwesenheit im Sonderurlaub nicht zu lange andauern soll.
- Tag der Trauerfeier vorher durchorganisieren:
Kleidung und Regenschirm sollten bereit liegen. Es sollte auch organisiert werden, wer einen zur Beerdigung mitnimmt, damit man nicht selbst fahren muss. - So braucht man sich an diesem Tag um nichts mehr kümmern – und kann in Ruhe trauern.
Selbt Vorsorgen: Kosten & Co. - Das sollte man wissen
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Selbst vorsorgen: Bestattungsverfügung
Zu Lebzeiten kann man bereits selbst Vorkehrungen für die eigene Beerdigung treffen. Das kann beispielsweise ein Vorvertrag beim Bestatter oder eine Sterbegeldversicherung sein, die für die Kosten der Beerdigung aufkommen kann. -
Oder man setzt eine Bestattungsverfügung auf. Mündlich kann das innerhalb der Familie geschehen, indem man eine hilfreiche Anleitung und bindende Anweisungen gibt, was im Todesfall passieren soll.
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Besser ist es aber, die Wünsche und Erwartungen handschriftlich festzuhalten. So kommt es später nicht zu Missverständnissen.
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Hat sich der Angehörige zu Lebzeiten bereits um ein paar Dinge gekümmert oder Wünsche geäußert, kann man sich bei der Planung der Bestattung ganz nach den Vorstellungen des Verstorbenen richten.
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Unterstützung durch Bestattungsunternehmen
In Deutschland gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Totenfürsorge. Danach sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen berechtigt und verpflichtet, die Bestattung einzuleiten und zu organisieren. -
Beerdigungskosten
Warum lohnt sich ein Preisvergleich? Die Kosten für eine Beerdigung sollte man nicht unterschätzen. -
Es fallen Kosten für die Dienstleistungen von Bestatter, Steinmetz, Friedhofsgärtner oder Florist an, es müssen Gebühren im Zusammenhang mit der Friedhofsnutzung entrichtet werden und auch die Ausrichtung des Leichenschmauses oder Trauerkaffees verursacht Kosten.
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Im Schnitt belaufen sich die Kosten auf rund 5.000 Euro, können aber je nach Region und Umfang der Bestattung 10.000 Euro betragen. Die Kosten tragen laut Paragraf 1968, Bürgerliches Gesetzbuch, die Erben des Verstorbenen.
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Beerdigung im Wald: Bestattungsarten
Es gibt verschiedene Bestattungsarten. Die klassischste ist die Bestattung des Leichnams in einem Holzsarg, der in ein Erdgrab herabgelassen wird. -
Von der Kirche lange verweigert wurden Feuerbestattungen. Mittlerweile dürfen aber auch Urnen, die die Asche des Verstorbenen beinhalten, auf Friedhöfen beerdigt werden.
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Neuere Formen der Bestattung sind die Seebestattung, bei der die Asche auf hoher See ausgestreut wird, und die Baumbestattung, bei der die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt wird.
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Außerhalb eines Friedhofwaldes ist die Baumbestattung auch in speziell ausgezeichneten Arealen gestattet.
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Zur Beerdigung: Welche Kleidung ist angemessen
Bereits vor dem Tag der eigentlichen Beerdigung empfiehlt es sich, sich Gedanken über die richtige Kleidung für eine Trauerfeier zu machen und gegebenenfalls einige Kleidungsstücke herauszulegen oder zu bügeln.
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