Verkehrsrecht 2019: Fahrverbote, Steuervorteile und mehr

Diesel-Fahrverbote: Stuttgart kassiert künftig pro Verstoß
Die Neuerungen im Verkehrsrecht stehen unter einem grünen Stern: Es treten unangenehme Gesetzesänderungen in Kraft wie etwa die Diesel-Fahrverbote. Doch steuerliche Entlastungen für E-Fahrzeuge und das Jobticket geben auch Grund zur Freude. Lesen Sie was 2019 wichtig ist.
Die Gesetzesneuerungen für 2019 haben auch vor dem Verkehrsrecht nicht Halt gemacht. Dabei steht insbesondere der Umweltschutz im Vordergrund. Ein Fundament zur Luftverbesserung ist das viel diskutierte Diesel-Fahrverbot, das in einer Reihe von Städten in den kommenden Monaten in Kraft tritt. Wer sich nicht an die Verbote hält, dem drohen hohe Bußgelder.
Stuttgart kassiert künftig 108 Euro pro Verstoß
Vorreiter in Sachen Fahrverbot und Bußgeld ist Stuttgart. Für Besucher sind die Tore bereits geschlossen, Anwohner haben noch bis April eine Gnadenfrist. Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4 und älter dürfen dann nur noch in besonderen Ausnahmefällen in die Stadt, so zum Beispiel im Fall von Rettungswagen und Lieferverkehr. Wer trotzdem in die Stadt fährt, bekommt 80 Euro aufgebrummt. Mit den zusätzlichen Gebühren und Auslagen kommen dann 108,50 Euro zusammen. Stuttgart ist allerdings noch gar nicht vorbereitet: Weder auf die Herausforderungen für den ÖPNV durch Pendler, die sich an das Gesetz halten noch auf die Kontrollen des Verbots. Wer sich aber in Stuttgart mit einem Diesel blitzen lässt, ist dran! Raser zahlen dann den Knollen für den Bleifuß und dazu die Diesel-Mief-Pauschale. Allerdings kann es sich lohnen, Einspruch gegen Bußgeld-Bescheide zu erheben.
Frankfurt wird vermutlich im Februar nachziehen und ab September gilt das Fahrverbot auch für Diesel-5 innerhalb der Umweltzone rund um das Stadtgebiet. In diesem Fall sind dann auch die umliegenden Autobahnen teilweise tabu. Köln und Bonn schließen sich im April an und sperren nicht nur die Diesel-Fahrzeuge, sondern auch ältere Benziner mit den Klassen Euro 1 und 2 aus. Ab Mitte des Jahres werden auch Berlin, Darmstadt, Gelsenkirchen und Hamburg Fahrverbote zur Luftverbesserung verhängen.
Gewinner der Öko-Gesetzes
Von den umweltfreundlichen Gesetzesänderungen profitieren vor allem diejenigen, die ein Job-Ticket oder ein E-Fahrzeug nutzen. Das Job-Ticket ist jetzt wieder steuerfrei, sofern es vom Arbeitgeber bezuschusst oder als Sachbezug zur Verfügung gestellt wird. Neu ist, dass private Fahrten ebenfalls steuerfrei sind. Die steuerfreien Leistungen müssen allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Auch die private Nutzung von Dienstfahrzeugen mit E- oder Hybrid-Motor wird belohnt. Statt der üblichen 1 Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat zu versteuern, sinkt der Satz nun auf 0,5 Prozent.
Verschärfung der Grenzwerte
Nachdem bereits 2018 die Abgasmessung am Auspuff wieder eingeführt wurde, verschärfen sich dieses Jahr die Grenzwerte: maximal 0,25m-1 bei Dieseln und 0,1 Volumenprozent CO bei Benzinern sind erlaubt. Dieses Jahr sind übrigens alle Fahrzeuge mit einer orangen Plakette dran. Der Termin beim TÜV sollte nicht versäumt werden, sonst wird nicht nur ein Bußgeld fällig, sondern chronische HU-Verweigerern kassieren zudem einen Punkt in Flensburg.
Dieses Jahr schaut der Gesetzgeber auch den Herstellern mehr auf die Finger. Ab September müssen Fahrzeughersteller neue Fahrzeugtypen dem RDE-Test unterziehen. Der "Real Driving Emissions"-Test ermittelt die realen Emissionswerte unter Alltagsbedingungen im Straßenverkehr. Aber auch bei neuen E-Modellen müssen die Hersteller nachrüsten, denn ab Juli ist das AVAS (Acoustic Vehicle Alert System) verpflichtend. So sollen die leisen E-Fahrzeuge nicht mehr überhört und Unfälle vermieden werden können. Insgesamt sind die Neuregelungen für 2019 eine grüne Sache!