Scheuer will zurückrudern

Nach umfangreicher Kritik an den neuen Verkehrsregeln und Bußgeldern, die seit dem 28. April 2020 gelten, will Bundesverkehrsminister Scheuer die härteren Strafen teilweise wieder zurücknehmen.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur arbeitet das Bundesverkehrsministerium nur knapp drei Wochen nach in Kraft treten der neuen Verordnungen bereits an der Überarbeitung eines Teils des Bußgeldkatalogs. Im Zentrum der Überarbeitungsabsichten steht vor allem die Regel, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Das sei "unverhältnismäßig", hieß es im Ministerium.
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Außerdem habe es für große Aufregung bei den Autofahrern gesorgt, hieß es mit Verweis auf eine Petition mit dem Titel "Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen", die mehr als 135.000 Unterstützer hat. Mit einer Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das "Gerechtigkeitsempfinden" wieder hergestellt werden.
Was im Detail geplant ist, ist offen. Das Ministerium sei aber bereits auf die Bundesländer zugegangen, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten, hieß es. Die Bundesländer hatten im Bundesrat im Februar Scheuers Vorlage in vielen Punkten allerdings verschärft, unter anderem die Regel zum Fahrverbot für Temposünder. Scheuer hatte die geänderte Verordnung dennoch in Kraft gesetzt, weil er die Novelle sonst ganz hätte zurückziehen müssen, um die Verschärfungen zu verhindern.