Erlaubt oder verboten?

Auf die Leserfrage, wie das mit den aufklebbaren Spiegeln geregelt ist und ob es überhaupt zulässig ist, wissen Experten Rat.
Neulich hat sich in promobil der Artikelschreiber zu weit aus dem Fenster gelehnt. Es ist nicht erlaubt, auf genehmigten Außenspiegeln Aufklebespiegel zu befestigen. Hiermit erlischt die Betriebserlaubnis des Außenspiegels. Diese Aufklebespiegel können in keinster Weise dem Anspruch als Weitwinkelspiegel gerecht werden.
fragt promobil-Leser Klaus Lewandowski, Berlin
Beim Einsatz von aufgeklebten Weitwinkelspiegeln erlischt die Betriebserlaubnis – auch laut Auskunft des TÜV-Süd – nicht automatisch. Es stimmt, dass die Außenspiegel des Fahrzeugs als nicht mehr vorschriftsmäßig gelten, weil ihr indirektes Sichtfeld verkleinert wurde. Das führt aber nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn dadurch eine Gefährdung entsteht. Wenn sich während einer Prüfung durch genaues Ausmessen der Spiegel aber ergibt, dass Fläche und indirektes Sichtfeld immer noch groß genug sind, um die gängigen Vorschriften zu erfüllen, bleibt die Betriebserlaubnis erhalten. Die Beurteilung hängt laut TÜV-Süd jeweils vom Einzelfall ab. Um Streitfälle zu vermeiden, empfiehlt promobil, die ohnehin meist wirksameren Weitwinkelspiegel zu bevorzugen, die zusätzlich angeschraubt werden.