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Noch gerechtfertigt?
Ob die Auswahl der Verkehrssünden heute überhaupt noch gerechtfertigt ist, wird intensiv diskutiert, denn der entsprechende Paragraph wurde schon 1964 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. So führt beispielsweise das fehlende Kennzeichnen einer Panne statistisch kaum zu schweren Unfällen und zieht in nur 0,03 Prozent der Fälle einen Unfall mit Todesfolge nach sich. Zum Vergleich: Das Missachten der Vorfahrt führt zu 28 Prozent zu einem lebensgefährlichen Unfall. Ein zu geringer Sicherheitsabstand ist ähnlich gefährlich, aber bisher nicht Teil des betreffenden Paragraphen.