Mythos oder Wahr – Muss der Haken vom Auto weg?

Muss die Anhängerkupplung in Spanien ab? Wir wissen, was Fahrerinnen und Fahrer von Wohnwagen-Gespannen tatsächlich beachten müssen.
Viele Camperinnen und Camper glauben, in Spanien müsse die Anhängerkupplung bei Nichtbenutzung zwingend abgebaut werden – sonst droht ein hohes Bußgeld. Doch das stimmt so nicht. Wer mit dem Wohnwagen durch Spanien reist, muss andere Regeln beachten. Und die haben es in sich.
Anhängerkupplung in Spanien: Was gilt wirklich?
Entwarnung vorweg: In Spanien existiert keine Vorschrift, die das Entfernen der Anhängerkupplung im ungenutzten Zustand verlangt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Kupplung korrekt montiert wurde, das Kennzeichen sichtbar bleibt und die Technik zulässig ist. Damit ist für Wohnwagen-Gespanne in Spanien klar: Es kommt nicht auf den Gebrauchszustand an, sondern darauf, dass technische Vorschriften eingehalten werden.
Bei serienmäßig montierten Kupplungen reicht meist ein Blick in die Zulassungsbescheinigung. Sie ist dort bereits eingetragen. Anders sieht es bei nachgerüsteten Systemen aus:
- Nachgerüstete Anhängerkupplung mit EU-Zulassung (E-Prüfzeichen): Keine Eintragung nötig, aber EG-Typgenehmigung oder Montageanleitung sollte mitgeführt werden – besonders im Ausland.
- Nachgerüstete Anhängerkupplung ohne EU-Zulassung: Hier braucht es eine technische Abnahme sowie die Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Bis dahin: Teilegutachten und Abnahmebescheinigung mitführen.
Strafen mit bis zu 400 Euro Bußgeldern sind möglich, wenn die Anhängerkupplung technisch unzulässig oder nicht korrekt eingetragen ist. Auch eine falsche oder lose Befestigung kann teuer werden – besonders bei einer Kontrolle durch die Guardia Civil.
Wie kommt es zu dem Mythos "Anhängerkupplung abmontieren"?
Werkstätten empfehlen oft, abnehmbare Anhängerkupplungen bei Nichtgebrauch zu demontieren. Der Grund ist einfach: Bei Auffahrunfällen oder Remplern kann eine fest montierte Kupplung den Schaden vergrößern – oder sogar Personen verletzen. Rechtlich ist das allerdings keine Pflicht, sondern reine Vorsicht.
Bußgelder für Wohnwagen-Gespanne in Spanien
Unbedingt beachten: In Spanien ist bei gebremsten Anhängern ein Abreißseil gesetzlich vorgeschrieben. Bei ungebremsten Anhängern muss ein Sicherungsseil oder eine Kette verwendet werden. Diese darf nicht lose über den Kugelkopf gelegt werden – der ADAC empfiehlt eine Abrutschsicherung. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert bis zu 1.000 Euro Bußgeld.
Für Camperinnen und Camper in Spanien sind außerdem die Tempolimits für Wohnwagen-Gespanne interessant, da Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h bereits ab 100 Euro Bußgeld mit sich bringen können. Wer über 50 km/h zu schnell fährt, muss mit Strafen ab 600 Euro rechnen. Folgendes gilt für Fahrzeuge mit Anhänger:
- Innerorts:
- 20 km/h auf Straßen mit gemeinsamer Fahrbahn für beide Richtungen ohne klare Gehwegtrennung
- 30 km/h auf Straßen mit einer Fahrspur je Richtung
- 50 km/h auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren je Richtung
- Außerorts:
- 70 km/h auf schmalen Landstraßen
- 80 km/h auf ausgebauten Landstraßen mit Seitenstreifen über 1,5 m
- 90 km/h auf Autobahnen
Zur Pflichtausstattung von Pkw in Spanien gehören übrigens: Warnweste, Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten, ein Ersatzlampenset und ein Reserverad oder ein Reifenpannenset. Außerdem sollten Urlauberinnen und Urlauber wissen, dass viele Autobahnen (AP = autopistas) in Spanien mautpflichtig sind.
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