So versichern Sie Ihr Wohnmobil richtig

Mit einem guten Schutz für das Wohnmobil und seine Insassen ist man beruhigt unterwegs. Wir verraten, wie Sie den perfekten Tarif für Ihr Fahrzeug und Ihren Geldbeutel finden. Besonderes Augenmerk haben wir in diesem ausführlichen Ratgeber auf verschiedene Versicherungs-Makler gelegt.
Schützen, was einem lieb und teuer ist – damit wirbt fast jede Versicherung. Im Falle eines Wohnmobils, das ja einen nicht unbeträchtlichen Wert darstellt, kommt der Versicherung eine wichtige Rolle zu – denn nur mit dem richtigen Schutz bleibt man im Schadensfall nicht im Regen stehen. Allzu oft muss man sich bei der Suche nach dem idealen Tarif jedoch durch einen Dschungel an Kleingedrucktem kämpfen. Manches erschließt sich nicht auf Anhieb, daher beantwortet promobil die wichtigsten Fragen rund um die Reisemobil-Versicherung.
Die richtige Versicherung für Reisemobile
Bei der Wahl der Versicherung führen viele Wege nach Rom. Neben den klassischen Gesellschaften kann man beispielsweise auf die Dienste eines Direktversicherers zurückgreifen. Das sind Unternehmen, die ohne VermittlerInnen arbeiten und ihre Produkte ausschließlich über das Internet, per Telefon oder per Post vertreiben. Laut Gesetz sind Direktversicherer nicht zur Beratung ihrer Kunden und Kundinnen verpflichtet. Anders sieht das bei den Versicherungsvermittlern und -maklerinnen aus, die eine Beratung gewährleisten und auch dokumentieren müssen. Makler und Vermittler arbeiten mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften zusammen.
Bei den auf Freizeitfahrzeuge spezialisierten sind das folgende:
- Horbach arbeitet mit Helvetia
- RMV mit Kravag
- Accura und ESV Schwenger mit der HDI
- CA Camping Assekuranz mit der HDI und Kravag
- Jahn & Partner mit Nürnberger und Helvetia
- Mehrere Versicherungsgesellschaften haben der Versicherungsmakler Schwarz und das Versicherungsbüro Raab im Portfolio
Die Unterschiede stecken oft im Detail. Exotische Fahrzeuge, zum Beispiel Mobile mit Pick-up-Kabine, werden nicht überall versichert, da lohnt sich dann der Gang zu einem Spezialisten oder einer Spezialistin. Prinzipiell kann man bei einem auf Wohnmobile spezialisierten Anbieter die besseren Konditionen erwarten, uneingeschränkt verallgemeinern sollte man das aber nicht. Die sicherste Methode, um den passenden Tarif zu finden, ist immer noch der individuelle Vergleich.
Rabattmöglichkeiten bei ausgewählten Versicherungen
Rabatte auf den Kaskotarif gibt es bei einigen Anbietern beispielsweise für Wohnmobile mit GfK-Dach. Auch die Mitgliedschaft in einem Wohnmobilclub kann sich vergünstigend auswirken. Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen spezieller Marken bekommen ebenfalls Rabatte. Carthago und Adria etwa bei ESV Schwenger, Morelo, Bürstner, Hymer, Phoenix und Concorde bei Accura oder CA Camping Assekuranz. Anders als bei Pkw erhalten Halterinnen und Halter eines Oldtimer-Reisemobils übrigens keinen vergünstigten Tarif. Die Versicherer gehen nämlich davon aus, dass die Nutzungsintensität eines Wohnmobils mit H-Kennzeichen genauso hoch ist wie bei einem jüngeren Modell.
Formen der Versicherung und Beitragsberechnung
Die Haftpflicht ist die Minimalversicherung, ohne die kein Fahrzeug zugelassen werden kann. Sie deckt Schäden ab, die man bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht. Die Kaskoversicherung ist dagegen freiwillig. In der Teilkasko sind Vorfälle wie Brand, Explosion, Diebstahl, Marderbiss, Glas- oder Elementarschäden abgesichert. Die Vollkasko hilft zusätzlich bei Vandalismusschäden und auch solchen, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht.
Beitragsberechnung: Ausgangspunkt für die Kalkulation der Kaskoversicherung ist der Listenneupreis eines Reisemobils zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Fest montierte Sonderausstattung, wie etwa Solarmodule, wird hinzuaddiert. Einfluss auf die Prämie nimmt als Nächstes die Höhe der Selbstbeteiligung. Beispiel: Bei der Teilkaskoversicherung ist ein Selbstbehalt von 150 Euro üblich. Wer eine Selbstbeteiligung ausschließen möchte, muss mit Aufschlägen rechnen. Gleiches gilt für den Vollkaskoschutz, der für selbst verursachte Schäden aufkommt. Eine Versicherung zum Zeitwert ist unüblich – gerade bei Gebrauchten, die einen hohen Listenneupreis hatten, wäre sie allerdings wünschenswert.
Schadenfreiheitsklasse: Wer schadensfrei fährt, steigt in der SF-Staffel auf. Seit 2013 ist bei Reisemobilen eine Skalierung von SF 1 bis SF 20 möglich, wie es unter den Maklern RMV macht. Vorsicht: Durch die neuen Skalierungsmöglichkeiten sind die Schadenfreiheitsklassen nicht mehr eins zu eins vergleichbar. Wer Tarife vergleichen möchte, sollte daher auf das prozentuale Verhältnis achten, das hinter den SF-Klassen steht. Dass eine Skalierung bis SF 20 nicht nur Vorteile mit sich bringt, zeigt sich im Schadensfall: Die Rückstufung katapultiert einen in die unteren Klassen, der Aufstieg auf der SF-Leiter dauert umso länger, je mehr Stufen es gibt.
Schutzbriefe als Ergänzung der Versicherung
Als Ergänzung zur Versicherung nutzen viele Camperinnen und Camper Schutzbriefe, wie sie von Automobilclubs angeboten werden. Schutzbriefleistungen kann man in drei Kategorien einteilen: fahrzeugbezogene, personenbezogene und Sonderleistungen. Schutzbriefe sind vor allem dann viel wert, wenn man mit einer Panne liegen bleibt und abgeschleppt werden muss – denn die Kosten für Bergung, Reparatur vor Ort oder Abschleppen können happig sein. Die Leistungen rund ums Fahrzeug sind daher auch das Kernstück der Schutzbriefe.
Besitzerinnen und Besitzer eines Wohnmobils sollten ins Kleingedruckte schauen, denn je nach Anbieter variieren die Fahrzeugmaße, bis zu denen ein Reisemobil noch abgeschleppt wird. Über die akute Hilfe bei einer Panne hinaus gehören zu den Schutzbriefleistungen auch die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs sowie Fahrzeugrückholung und Ersatzteilversand. Geht der Autoschlüssel verloren, helfen die Clubs bei der Wiederbeschaffung, ADAC und ACE bieten zusätzlich eine anteilige Kostenübernahme, wenn das Fahrzeug geöffnet werden muss.
Zu den personenbezogenen Leistungen gehören die Übernahme von Hotel-Übernachtungskosten und der Rücktransport im Krankheitsfall. Hier sollte man darauf achten, dass die Rückholung nicht nur im medizinisch notwendigen Fall erfolgt, sondern auch im medizinisch sinnvollen. Der Unterschied: Der medizinisch sinnvolle Transport wird auch dann durchgeführt, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hintergrund ist, dass die Genesungsdauer in einer gewohnten Umgebung verkürzt wird.
Zu den Sonderleistungen gehören die Beschaffung von Reisedokumenten, wenn sie unterwegs verloren gehen, sowie die Hilfe bei Zahlungsmittelverlust. Zusätzlich zu den Kaskoleistungen der Versicherung gewähren einige Clubs Beihilfen bei Glasbruch, Marderbiss oder Wildschaden. Die Schutzbriefleistungen werden in der Regel europaweit gewährt, eine minimale Entfernung von 50 Kilometern vom Heimatort wird teilweise vorausgesetzt. Beachten: Für die Erbringung mancher Schutzbriefleistungen gilt eine Obergrenze bei der Reisedauer.
Regulierung von Hagelschäden
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch die Elemente abgedeckt. Einen Sonderfall stellt ein Hagelschaden dar, denn hier greifen bei vielen Versicherern andere Bedingungen. Bei Accura, Campkuranz und ESV Schwenger steigt bei einer fachgerechten Reparatur die Selbstbeteiligung (SB) von 150 auf saftige 1.500 Euro. Wer den Hagelschaden nicht oder nicht fachgerecht reparieren lässt, erhält 50 Prozent des gutachterlichen Nettobetrags minus die SB. Bei RMV entfällt die SB bei der Reparatur eines Hagelschadens, es gibt auch keine Obergrenze, außerdem besteht freie Werkstattwahl. Erfolgt keine oder keine fachgerechte Reparatur, wird pro Quadratmeter Dach ein Fixbetrag gezahlt. Hageldellen an den Wänden des Reisemobils werden in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
Besonderheiten bei Glasbruch
Glasbruchschäden sind in vielen Teilkaskoversicherungen mit abgedeckt, allerdings meist unter bestimmten Bedingungen. Wer ein integriertes Wohnmobil mit großer Windschutzscheibe fährt, sollte dies besonders beachten, da die Kosten für den Austausch einer solchen Scheibe bei bis zu 4.000 bis 5.000 Euro liegen können. Bei den Tarifen von Accura, Campkuranz und ESV Schwenger gibt es bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro eine Obergrenze von 1.500 Euro für die Entschädigung. Diese Obergrenze entfällt, wenn ein höherer Selbstbehalt von 500 Euro gewählt wird. Bei Horbach ist die Selbstbeteiligung pro Schadenfall auf 150 Euro festgelegt, jedoch ist der Erstattungsbetrag auf maximal 3.000 Euro begrenzt. Sollte die Windschutzscheibe nur repariert und nicht ersetzt werden, entfällt die Selbstbeteiligung.
Geltungsbereich der Versicherung
Nur ein Moment im schönsten Urlaub des Jahres irgendwo im Ausland, und schon ist es passiert: Auf knirschendes Blech folgt ein abrupter Stopp. Immerhin – in allen Ländern Europas müssen Fahrzeuge haftpflichtversichert sein, da könnte man doch auf redliche Schadensbegleichung hoffen. Zwar gelten innerhalb der EU mittlerweile Mindeststandards, doch liegen die Deckungsbeträge der Kfz-Versicherungen je nach Land zum Teil weit unter denjenigen in Deutschland. Laut EU-Richtlinie beläuft sich bei Personenschäden der Mindestdeckungsbetrag auf eine Million Euro je Unfallopfer oder fünf Millionen Euro pro Schadensfall – ungeachtet der Anzahl der Geschädigten. Für Sachschäden schreibt die EU eine gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro je Schadensfall vor. In Ländern, die nicht der EU angehören, liegen die entsprechenden Beträge jedoch deutlich unter diesem Niveau.
Viele Versicherer bieten daher eine Absicherung für den Fall, im Ausland unverschuldet zu Schaden zu kommen. Auslandsschadenschutz-Versicherungen werden als Extra-Option zur eigenen Haftpflicht oder als Schutzbrief angeboten. Versprochen wird eine Absicherung entsprechend der in Deutschland geltenden Bedingungen zu durchaus annehmbaren Kosten.
Folgende Auslandsschadenschutz-Versicherungen haben wir Ende 2024 überprüft:
- Horbach: Laut den aktuellen Angaben von Horbach bietet die Agentur für private Wohnmobile bis zu 4 Tonnen eine "automatische Auslandsschadenabsicherung" als Teil des Schutzes an.
- AXA: Es ist korrekt, dass AXA im Tarif "Mobil Komfort" einen kostenfreien Auslandsschadenschutz bietet.
- Allianz: Die Allianz verlangt für ihren Auslandsschadenschutz weiterhin einen Aufpreis von 9,90 Euro pro Jahr.
- DEVK: Der Auslandsschadenschutz ist im Premium-Schutz der Pkw-Haftpflichtversicherung automatisch enthalten, im Komfort-Schutz kann die Leistung optional hinzugebucht werden.
- HUK: Für Wohnmobile bis 7,49 Tonnen bietet HUK einen optionalen Auslandsschadensschutz für 12 Euro pro Jahr an.
- HDI: In den Kfz-Tarifen der HDI ist ein Auslandsschaden-Schutz in weiten Teilen Europas inkludiert. Außerhalb dieser Gebiete gilt der Auslandsschaden-Schutz der Versichereung nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten Grünen Karte eingetragen und nicht durchgestrichen ist.
- RMV: Spezial Reisemobil Schutzbrief mit Auslandsschadensschutz für 57 Euro.
- R&V-Versicherung: Im Schutzbrief Plus ab 3,33 Euro im Monat (bei bestehender Kfz-Versicherung) ist der Auslandsschaden-Schutz enthalten.
- Accura: Der "Wohnmobil-Premium" Schutz, der auch Auslandsschadenschutz enthält, wird mit 99 Euro angeboten.
- Zurich/VHV: Die Kosten des Auslandsschaden-Schutz als Zusatzbaustein variieren je nach Umfang des gewählten Pakets.
Doch was zuerst nach Rundumschutz zum kleinen Preis aussieht, sorgt beim Blick auf das Kleingedruckte mitunter für Ernüchterung: So beschränkt sich der geografische Geltungsraum vieler Gesellschaften auf die Europäische Union sowie Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Reisende, die es auf den Balkan zieht, sollten die Vertragsbedingungen darauf überprüfen, ob sie dort ebenfalls Versicherungsschutz genießen. Gleiches gilt für Island-FahrerInnen. Auch die Insel im Nordmeer bleibt bei einigen Gesellschaften außen vor. Eine räumliche Erweiterung des Vertrags wird in aller Regel nicht angeboten.
Doch gibt es auch rühmliche Ausnahmen: So legt der HDI für seine AGB die geografischen Grenzen Europas zugrunde. Bei der Accura-Reisemobilversicherung sowie bei ESV-Schwenger sind zudem immer Marokko, Tunesien und der asiatische Teil der Türkei inbegriffen. Die Allianz weist darauf hin, dass die HalterInnen oder FahrerInnen von in Deutschland versicherten Fahrzeugen im Land des Unfalls keinen Wohnsitz haben dürfen. Und Versicherungsmakler Andreas Schwarz gibt zu bedenken, dass zum Beispiel der Auslandsschadenschutz nicht gilt, wenn der Unfall auf einem Privatweg passiert.
Unbefriedigend scheint der Umfang des Auslandsschutzes mitunter, wenn es sich um die UnfallgegnerInnen handelt. Bei den meisten Versicherern spielt es keine Rolle, in welchem Land das Fahrzeug des Verursachers zugelassen ist.
Für wen lohnt sich der Auslandsschadenschutz?
Wer auf Reisen nach Skandinavien abonniert ist, kann sich relativ entspannt zurücklehnen. Die dortigen Mindestdeckungssummen übertreffen die gesetzlichen Regelungen in Deutschland bei weitem. Auch die Fahrt über Frankreich nach Spanien lässt im Fall des Falles keine Mankos erwarten. Anders sieht es bei Aufenthalten in Ländern aus, wo die Deckungssummen nicht an die der eigenen Versicherung heranreichen. Hier ist Vorsicht geboten. Bei einem unverschuldeten Unfall wird man mit Kompensationen konfrontiert, die im schlechtesten Fall weder die erlittenen Personenschäden noch die Schäden am Fahrzeug decken. In Osteuropa trifft dies vor allem auf Moldawien, die Ukraine, Russland und Weißrussland zu.
Generell sollten Bedingungen und Umfang einer Auslandsschutzversicherung darauf überprüft werden, ob sie dem eigenen Reiseverhalten gerecht werden. Zu bedenken ist, dass im Ausland nicht alle hierzulande üblichen Schadensersatzpositionen anerkannt werden. Immerhin wird bei einem Unfall die Rechtslage des Landes zugrunde gelegt, in dem er passierte. Ersatzleistungen fallen somit oft geringer aus als in Deutschland. Wird für das anvisierte Reiseland keine Zusatzoption offeriert, bleibt nur das Aufstocken der eigenen Fahrzeugversicherung um eine Vollkasko. Im Falle eines Schadens kann diese in Anspruch genommen werden – abzüglich Selbstbehalt. Zudem mindert sich der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko. Für wertvolle Fahrzeuge dennoch eine ernstzunehmende Möglichkeit, etwaige drohende Verluste gering zu halten.
Die grüne Versicherungskarte
Auf der grünen Versicherungskarte sind die wichtigsten Angaben zur Fahrzeugversicherung vermerkt. Obwohl innerhalb der EU das amtliche Kennzeichen als Beleg für eine bestehende Kfz-Versicherung gilt, sollte der vom Versicherer ausgestellte Beleg bei Auslandsreisen mitgeführt werden. Außerhalb der EU muss die Karte bei der Einreise vorgezeigt werden. Laut GDV bestehen folgende Länder auf eine gültige grüne Karte: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Seit dem Brexit muss auch bei der Einreise nach Großbritannien die Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Im Kosovo ist der Abschluss einer Grenzversicherungspolice erforderlich.
Begrenzung der Reisedauer
In den Grenzen Europas gibt es vonseiten des Versicherers keine vorgeschrieben Höchstdauer. Ausnahme: RMV begrenzt die Dauer zwar auf sechs Monate, auf Anfrage ist aber eine Verlängerung möglich. Anders sieht es dagegen bei Schutzbriefleistungen aus, diese sind in der Regel auf eine Reisedauer von drei Monaten begrenzt.
Nutzen einer Inhaltsversicherung
Eine Inhaltsversicherung schützt den portablen Inhalt eines Reisemobils, ausgenommen sind davon fast immer Schmuck und Bargeld. Die Inhaltsversicherungen sind zumeist auch solo verfügbar, das heißt, man muss sein Reisemobil nicht beim selben Unternehmen versichert haben. Üblich sind Obergrenzen für die Versicherungssumme. So bezahlt man bei RMV zum Beispiel für eine Versicherungssumme von 5.000 Euro 49 Euro im Jahr. Bei einem Beitrag von 139 Euro pro Jahr ist beim selben Anbieter der Reisemobilinhalt bis zum Neuwert von 15.000 Euro versichert. Eine Ausnahme bilden in der Regel Fahrräder, für sie gelten gesonderte Deckungssummen sowie Computer und Kameraequipment. Manche Maklerinnen und Makler bieten auch eine kombinierte Hausratversicherung für Heim und Mobil an.
Verhalten nach dem Unfall
Ein Unfall ist immer erst mal ein Schock. So verhalten Sie sich richtig:
- Ruhig bleiben und Unfallstelle sichern. Konkret heißt das: Die Warnblinkanlagen der Fahrzeuge einschalten, Warnwesten anziehen und ein Warndreieck gut sichtbar für den nachfolgenden Verkehr aufstellen.
- Hilfe leisten und Rettungskräfte (112) alarmieren.
- Polizei rufen oder nicht? Bagatellschäden können die Beteiligten ohne Polizei aufnehmen. Bei Verletzten, großem Sachschaden, Unfällen auf der Autobahn oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss muss jedoch die Polizei zur Unfallstelle kommen.
- Unfall dokumentieren. Gerade mit Blick auf die spätere Abwicklung mit den Versicherungen kommt der Dokumentation des Unfalls ohne Polizei eine besonders wichtige Rolle zu. Notieren Sie die Autokennzeichen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie Namen, Adressen, Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins aller FahrerInnen, ebenso die Kontaktdaten von ZeugInnen.
- Versicherungen benachrichtigen. Spätestens innerhalb einer Woche muss die Unfallmeldung dem Kfz-Haftpflichtversicherer vorliegen.
Passiert der Unfall im Ausland, erfolgt die Dokumentation am besten mittels eines Europäischen Unfallberichts, der bei allen Versicherern als pdf erhältlich ist. Zur Kontaktaufnahme mit der Versicherung des Unfallverursachers empfiehlt sich der Weg über den Zentralruf der Autoversicherer. Wenn unklar ist, wo der Gegner versichert ist, wird hier der Kontakt zum zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten hergestellt. Benötigt werden Angaben zum Unfallland, zum Schadensdatum sowie das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Telefonisch erreichbar ist der Zentralruf innerhalb Deutschlands unter 08 00/2 50 26 00, aus dem Ausland von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter 00 49 (40) 3 00 33 03 00. Zahlt die Versicherung des Unfallgegners nicht innerhalb von drei Monaten, sollte man sich an die Verkehrsopferhilfe (www.verkehrsopferhilfe.de) wenden. Die gemeinsame Einrichtung der deutschen Autoversicherer übernimmt die Reparaturkosten, etwa bei Fahrerflucht.
Verhalten bei Wildunfällen
Im Herbst gibt es mehr Unfälle mit Tieren als zu anderen Jahreszeiten. Besonders in der Dämmerung sollte man daher vorsichtig fahren. Bleiben Tiere reglos auf der Fahrbahn stehen, heißt es kontrolliert bremsen, abblenden und hupen, um sie zu vertreiben. Reagiert das Tier nicht und der Bremsweg ist zu lang, hilft nur noch, das Lenkrad festzuhalten und möglichst geradeaus zu fahren. Ausweichmanöver unbedingt vermeiden, da man mit dem Gegenverkehr oder einem Baum kollidieren könnte. Ist ein Wildunfall passiert, sollte man diese fünf Punkte befolgen:
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen.
- Vorsicht Krankheiten: Verletzte Tiere können in Panik beißen, daher am besten nicht berühren.
- Polizei benachrichtigen und Wildunfallbestätigung ausstellen lassen: Entweder übernimmt dies die Polizei selbst oder sie benachrichtigt den zuständigen Förster, der die Bescheinigung ausstellt.
- Versicherung informieren und Fotos machen: Bilder von Unfallort, Tier und Fahrzeug unterstützen die rasche Schadenregulierung.
- Wilderei ist strafbar: Auf keinen Fall totes Wild mitnehmen.
Glossar zum Thema Wohnmobil-Versicherung
Direktversicherer: Versicherungsgesellschaften, die ohne Vermittler arbeiten, nennt man Direktversicherer. Sie vertreiben ihre Produkte nur per Internet, Telefon oder auf dem Postweg – im sogenannten Fernabsatz. Direktversicherer sind im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern nicht gesetzlich zur Beratung ihrer Kundinnen und Kunden verpflichtet und müssen daher auch keine Beratung dokumentieren.
Große Havarie wird auch "Havarie grosse" genannt: Aufgrund außergewöhnlicher Umstände werden bewusst Schäden bzw. Kosten in Kauf genommen, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten. Für diese Kosten haften alle an dem Seetransport beteiligten Parteien im Verhältnis zu den geretteten Waren. Das gilt auch dann, wenn die eigene Ware unbeschadet am Zielort angekommen ist oder am Nothafen gelöscht wurde. Der Grund: Die Unversehrtheit konnte nur durch die Opferung von Waren anderer Unternehmen erreicht werden.
Ausgewählte Versicherungen im Überblick (Beträge zuletzt überprüft: 06/2021)
ACV – Automobil-Club Verkehr
Kontakt: www.acv.de, Telefon 0221/9126910Kosten: Schutzbriefleistungen sind in der Mitgliedschaft enthalten, Jahresbeitrag: 59,76 Euro (99 Euro für Wohnmobil plus)Versicherungsträger: DEVK VersicherungenGrenzwerte der Fahrzeugmaße für Fahrzeugtransport: 4 t zulässiges Gesamtgewicht. (Spezieller Reisemobiltarif für bis zu 7,5 t zGG vorhanden.)Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort: Unbegrenzt, wenn über ACV organisiert; selbstorganisiert bis 105 Euro.Abschleppen des Fahrzeugs: Über ACV organisiert unbegrenzt; selbstorganisiert werden bis zu 155 Euro erstattet.Absicherung der im Haushalt lebenden Personen: (Ehe-)Partner und alle im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder sind mitversichert.Krankenrücktransport: Wenn medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet. Übernachtungskostenübernahme für mitreisende Familienmitglieder bis je 70 Euro für maximal drei Nächte.Kfz-Schlüsselservice: Organisation und Versand werden bei Verlust übernommen, die Kosten für den Ersatzschlüssel nicht.Ersatz von Reisedokumenten: Hilfe bei der Ersatzbeschaffung verlorener Dokumente. Übernahme von Gebühren zur Ersatzbeschaffung.
ADAC – Allgemeiner deutscher Automobilclub
Kontakt: www.adac.de, Telefon 0800/5101112Kosten: Schutzbriefleistungen sind in der Plus-Mitgliedschaft enthalten, Jahresbeitrag: 84 EuroVersicherungsträger: ADACGrenzwerte der Fahrzeugmaße für Fahrzeugtransport: 7,5 t zGG; 2,55 m Gesamtbreite; 3,2 m Gesamthöhe; 10 m GesamtlängePannen- und Unfallhilfe am Schadensort: Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch ein Pannenhilfsfahrzeug wird übernommen. Kostenübernahme bis 300 Euro.Abschleppen des Fahrzeugs: Zur nächsten Fachwerkstatt oder gleiche Entfernung. Kostenübernahme bis 300 Euro. Zusätzlich bis zu 300 Euro für Transport von Gepäck und Ladung.Absicherung der im Haushalt lebenden Personen: Versicherung gilt nur für das Mitglied. (Ehe-)Partner können über einen Partnertarif mitversichert werden. Minderjährige Kinder sind mitversichert.Krankenrücktransport: Wenn medizinisch sinnvoll, vertretbar und ärztlich angeordnet. Übernachtungskostenübernahme für Mitreisende zu je 85 Euro für maximal drei Nächte.Kfz-Schlüsselservice: Organisation und Wiederherstellung der Fahrbereitschaft werden bei Verlust mit bis zu 120 Euro bezuschusst. Die Kosten für den Schlüssel selbst werden nicht übernommen.Ersatz von Reisedokumenten: Hilfe bei der Ersatzbeschaffung und Übernahme der anfallenden Gebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten bis 260 Euro.
ACE – Auto Club Europa
Kontakt: www.ace.de, Telefon 0711/530336677Kosten: Schutzbriefleistungen sind in der Classic-Mitgliedschaft enthalten, Jahresbeitrag: 68,80 EuroVersicherungsträger: GeneraliGrenzwerte der Fahrzeugmaße für Fahrzeugtransport: 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht; 2,55 m Gesamtbreite; 3,20 m Gesamthöhe; 10 m GesamtlängePannen- und Unfallhilfe am Schadensort: Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch ein Pannenhilfsfahrzeug wird übernommen. Kostenübernahme bis 120 Euro.Abschleppen des Fahrzeugs: Zur nächsten Marken-Werkstatt höchstens 75 Kilometer im Inland und 100 Kilometer im Ausland. Für den Transport von Gepäck und Ladung werden bis zu 155 Euro übernommen.Absicherung der im Haushalt lebenden Personen: (Ehe-)Partner und alle minderjährigen Kinder sind mitversichert.Krankenrücktransport: Wenn medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet. Übernachtungskostenübernahme für mitreisende Familienmitglieder zu je 85 Euro für maximal drei Nächte.Kfz-Schlüsselservice: Organisation und Versand werden bei Verlust übernommen. Die Kosten für ein Öffnen des Fahrzeuges oder einen Ersatzschlüssel werden bis zu einer Höhe von 120 Euro übernommen.Ersatz von Reisedokumenten: Hilfe bei der Ersatzbeschaffung und Übernahme der anfallenden Gebühren.
AVD – Autoclub von Deutschland
Kontakt: www.avd.de, Telefon 069/6606300Kosten: Schutzbriefleistungen sind in der AVD Help-Plus-Mitgliedschaft enthalten, Jahresbeitrag: 64,90 EuroVersicherungsträger: AllianzGrenzwerte der Fahrzeugmaße für Fahrzeugtransport: Bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, wenn vom Mitglied gefahren.Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort: Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch ein Pannenhilfsfahrzeug wird übernommen.Abschleppen des Fahrzeugs: Zur nächsten Fachwerkstatt oder im selben Radius.Absicherung der im Haushalt lebenden Personen: Versicherung gilt nur für das Mitglied und alle minderjährigen Kinder. (Ehe-)Partner können über einen Partnertarif für 22 Euro mitversichert werden.Krankenrücktransport: Wenn medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll. Übernachtungskostenübernahme für mitreisende Familienmitglieder zu je 75 Euro für maximal drei Nächte.Kfz-Schlüsselservice: Organisation und Versand werden bei Verlust ab einer Entfernung von 50 Kilometern zum Wohnsitz übernommen, die Kosten für den Ersatzschlüssel nicht.Ersatz von Reisedokumenten: Hilfe bei der Ersatzbeschaffung und Übernahme der anfallenden Gebühren bis 260 Euro.
Mobil in Deutschland
Kontakt: www.mobil.org, Telefon 089/20001610Kosten: Der weltweite Pannenschutz ist in der Premium-Mitgliedschaft enthalten, Jahresbeitrag: 58 EuroVersicherungsträger: AllianzGrenzwerte der Fahrzeugmaße für Fahrzeugtransport: Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht sind versichert, wenn im Schadensfall vom Mitglied geführt.Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort: Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch ein Pannenhilfsfahrzeug wird übernommen.Abschleppen des Fahrzeugs: Das Fahrzeug und Gepäck werden in die nächstgelegene Werkstatt abgeschleppt, sofern über Club organisiert.Absicherung der im Haushalt lebenden Personen: Nicht enthalten, es wird ein Partnertarif für jährlich 78 Euro angeboten.Krankenrücktransport: Wenn medizinisch notwendig und medizinisch sinnvoll. Übernachtungskostenübernahme für mitreisende Familienmitglieder zu je 75 Euro für maximal drei Nächte.Kfz-Schlüsselservice: Organisation und Versand werden bei Verlust übernommen, die Kosten für den Ersatzschlüssel nicht.Ersatz von Reisedokumenten: Hilfe bei der Ersatzbeschaffung verlorener Dokumente. Übernahme von Gebühren zur Ersatzbeschaffung bis 260 Euro.
JimDrive
Kontakt: www.jimdrive.com, Telefon 0711/99889630Kosten: Der Pannenschutz ist in der Mitgliedschaft enthalten, Jahresbeitrag: 59,99 EuroVersicherungsträger: Europ Assistance Versicherungs-AGGrenzwerte der Fahrzeugmaße für Fahrzeugtransport: 7,5 t zGG; 2,55 m Gesamtbreite; 3,20 m Gesamthöhe; 10 m GesamtlängePannen- und Unfallhilfe am Schadensort: Bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch ein Pannenhilfsfahrzeug werden die Kosten bis 300 Euro übernommen.Abschleppen des Fahrzeugs: Zur nächsten Fachwerkstatt oder im selben Radius. Kostenübernahme bis 300 Euro und bis 300 Euro für den Transport von Ladung.Absicherung der im Haushalt lebenden Personen: Mitglied selbst mit allen Fahrzeugen; Partner und volljährige Kinder nur in auf das Mitglied zugelassenen Fahrzeugen.Krankenrücktransport: Wenn medizinisch vertretbar und sinnvoll. Übernachtungskostenübernahme für mitreisende Familienmitglieder zu je 85 Euro für maximal drei Nächte.Kfz-Schlüsselservice: Organisation und Versand werden bei Verlust ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Wohnsitz übernommen, die Kosten für den Ersatzschlüssel nicht.Ersatz von Reisedokumenten: Hilfe bei der Ersatzbeschaffung und Übernahme der anfallenden Gebühren.
Versicherungs-Spezialisten
Mit diesen Versicherungs-Spezialisten finden Sie garantiert den richtigen Tarif für Ihr Mobil.
- Accura: Telefon 09 11/58 07 00, www.accura.de
- Campkuranz: Telefon 09 11/5 80 70 40, www.campkuranz.de
- ESV Schwenger: Telefon 07 11/4 59 60 20, www.esv-schwenger.de
- Horbach: Telefon 02 11/8 64 11 66, www.horbach24.de
- Jahn & Partner: Telefon 0 82 33/3 80 90, www.jahnupartner.de
- Versicherungsbüro Raab: Telefon 09 11/73 26 96, www.vbraab.de
- RMV: Telefon 0 24 52/97 70 70, www.rmv-versicherung.de