VW- und Suzuki-Kooperation

Ein Schiedsgericht in London hat im Verfahren zwischen der Suzuki und VW jetzt seinen Schiedsspruch vorgelegt. Damit ist die Zusammenarbeit beider Parteien für beendet erklärt.
Die Richter bescheinigten Volkswagen vertragstreues Verhalten und stellten ein ordentliches Kündigungsrecht des Kooperationsvertrages seitens Suzuki fest. Volkswagen wird in diesem Zusammenhang seine Suzuki-Beteiligung von 19,9 Prozent abgeben und erwartet hieraus einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität des Unternehmens.
Das Schiedsgericht bestätigte zudem eine Vertragsverletzung durch Suzuki. Die Japaner hatten die laufenden Kooperationsprojekte Ende 2010/Anfang 2011 abgebrochen und Volkswagen kein "Last-Call-Recht" für die Lieferung von Dieselmotoren eingeräumt. VW behält sich vor, Schadenersatzforderungen gegenüber Suzuki geltend zu machen.
VW und Suzuki hatten im Dezember 2009 eine Zusammenarbeit vereinbart, um gemeinsam Kleinwagen für Wachstumsmärkte zu entwickeln. Flankierend zu dieser strategischen Zusammenarbeit übernahm Volkswagen 19,9 Prozent Suzuki-Aktien. Suzuki erwarb im Gegenzug ca. 1,5 Prozent der Stammaktien der Volkswagen AG. Im November 2011 strengte Suzuki dann ein Schiedsverfahren in London an.