Millionen-Bugatti bleibt am Zoll hängen

Ein seltener Bugatti sorgt auf der Autobahn für Aufsehen und landet beim Zoll. Was nach einem Routinefall aussieht, entpuppt sich als bürokratische Falle mit fünfstelliger Summe.
Ein Bugatti T39, gebaut 1925 und heute ist er Millionen wert. Der Oldtimer sollte von Großbritannien nach Dänemark, schaffte es aber nur bis zum Parkplatz an der A2 bei Dortmund. Der Grund: fehlende Papiere. Ein Einzelfall? Keineswegs. Vielmehr zeigt dieser Zwischenfall, wie der Brexit und die Zollbürokratie Europas rollendes Kulturerbe ausbremsen.
Für temporäre Einfuhren – etwa für Messen, Oldtimer-Ausstellungen oder Rallyes – gibt es das sogenannte "Carnet ATA". Dieses Zollformular funktioniert wie ein internationaler Reisepass für Waren. Es erlaubt, ein Fahrzeug für bis zu 24 Monate zollfrei in ein anderes Land einzuführen – unter der Bedingung, dass es wieder ausgeführt wird. Im Fall des Bugatti fehlte dieses Dokument. Die Folge: Der Zoll verlangte 70.000 Euro Einfuhrumsatzsteuer, das entspricht sieben Prozent vom Fahrzeugwert.
Brexit als bürokratischer Kipppunkt
Bis Januar 2021 wäre ein solcher Transport kaum aufgefallen. Großbritannien war Teil des Binnenmarkts, der freie Warenverkehr Standard. Doch seit dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich zolltechnisch als Drittland. Oldtimer, die früher ohne Aufsehen durch Europa rollten, benötigen nun exakt dieselben Dokumente wie Neuwagen oder teure Waren. Das Problem: Viele Sammler, Fahrer und Veranstalter kennen diese neuen Regelungen nicht oder unterschätzen die Konsequenzen.
Praxisrelevanz: Wer nicht zahlt, verliert
Der Bugatti-Fall zeigt, wie konsequent der Zoll inzwischen vorgeht. Keine Nachreichung von Dokumenten, keine Kulanz. Stattdessen: Sicherstellung des Fahrzeugs, Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, Sicherheitsleistung in Höhe der potenziellen Zollschuld. Für Veranstalter bedeutet das: Ohne korrekte Vorbereitung kann ein rollendes Kulturgut schnell zum millionenteuren Problemfall werden.
Der Begriff Carnet ATA steht für Admission Temporaire beziehungsweise Temporary Admission – ein Dokument, das bereits 1961 eingeführt wurde. Seine Anwendung blieb jedoch lange Zeit auf Geschäftsreisen und Messen beschränkt. Jetzt betrifft es auch Klassiker mit über 90 Jahren Geschichte.