Kim Dotcom darf nicht an sein Vermögen

Kim Dotcom will weiter dafür kämpfen, dass er an sein Vermögen kommt. Das braucht der Internet-Unternehmer, um sich vor Gericht zu wehren.
Ein US-Berufungsgericht hat einen Antrag des in Neuseeland lebenden Internet-Unternehmers Kim Dotcom (42) zurückgewiesen: Dotcom, 1974 in Kiel als Kim Schmitz geboren, wollte offenbar ein Millionenvermögen zurück, das im Auftrag der US-Regierung beschlagnahmt worden war, berichtet unter anderem "radionz.co.nz". Die Richter urteilten, dass Dotcom sein Vermögen nicht zurückhaben könne, da er sich weiter auf der Flucht vor der Strafverfolgung befinde. Seine Anwälte wollen nun eine Überprüfung dieser Entscheidung.
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Seit 2012 ermittelt das FBI gegen Dotcom. Ihm werden im Zusammenhang mit dem Sharehoster Megaupload kriminelle Machenschaften vorgeworfen, unter anderem Verabredung zu Urheberrechtsverletzung und Geldwäsche. Die Behörden werfen ihm vor, der Filmindustrie einen Schaden von 500 Millionen Dollar zugefügt zu haben.
Solange er außerhalb der USA bleibt, hat er nach dem neuen Urteil keinen Anspruch darauf, sein Geld für seine Verteidigung einzusetzen. Dem Bericht nach entschied das Gericht zwei zu eins gegen Dotcom. Der überstimmte Richter führte an, dass das amerikanische Recht nicht greife, da Dotcoms Vermögenswerte sich außerhalb der USA befinden, nämlich in Hongkong und Neuseeland. In Auckland soll bald endgültig über eine mögliche Auslieferung von Dotcom entschieden werden. Am 23. Dezember 2015 wurde ein Richterspruch veröffentlicht, der Dotcoms Auslieferung an die USA erlaubt. Seine Anwälte gingen in Berufung.