Arbeiten in der Schweiz: Was muss man beachten?

Die Schweiz lockt deutsche Arbeitnehmer mit vielen attraktiven Vorteilen.
Unser südliches Nachbarland ist schon lange ein begehrtes Ziel für Auswanderer und Arbeitssuchende aus Deutschland, Zehntausende zieht es Jahr für Jahr in die Alpenrepublik. Und das nicht nur der schönen Landschaft wegen. Die Schweiz hat einen der höchsten Lebensstandards der Welt, gilt als Steuerparadies und bietet ihren Bürgern eine perfekte Infrastruktur, stabile politische Verhältnisse und zuverlässig arbeitende Behörden.
Niedrige Arbeitslosenquote
Hinzu kommt, dass die Schweiz ein klassisches Einwanderland mit einem relativ hohen Ausländeranteil von etwa 20 Prozent ist. Zurzeit leben und arbeiten über 250 000 Deutsche in der Schweiz, was bereits zu Überfremdungsängsten bei den 7,9 Millionen Eidgenossen geführt hat. Das Land lockt mit durchweg hohen Löhnen, allerdings bewegen sich auch die Preise in Supermärkten, Kaufhäusern und Restaurants in für deutsche Verhältnisse manchmal schwindelerregender Höhe. Der Schweizer Arbeitsmarkt mutet paradiesisch an: Die Arbeitslosenquote liegt unter 3 Prozent (Juli 2011: 2,8 Prozent) und damit deutlich unter den Zahlen in Deutschland oder gar in anderen EU-Ländern. Offene Stellen gibt es in beinahe jeder Branche.
Traditionell starke Branchen der Schweizer Wirtschaft sind der Maschinenbau, die chemische Industrie und der gesamte Dienstleistungssektor, in dem fast drei Viertel aller Beschäftigten arbeiten. Diese Branchen gehören laut Auslandsvermittlung der deutschen Arbeitsagentur (www.ba-auslandsvermittlung.de) auch zu den Wachstumsbereichen, in denen verstärkt Arbeitskräfte gesucht werden. Weitere Branchen mit guter Perspektive sind die Informations- und Kommunikationstechnik, die Elektrotechnik/Elektronik, die Bauwirtschaft, die Umwelttechnik, die Medizintechnik, die Uhrenindustrie sowie die Kfz-Branche. Für gewerbliche Fachkräfte, Techniker und Ingenieure bestehen also gute Aussichten auf einen Arbeitsplatz in der Schweiz. Gefragt sind auch Mediziner aller Fachrichtungen, Versicherungsfachleute, Lehrer sowie Gesundheits- und Pflegeberufe. Saisonal besteht eine starke Nachfrage nach Restaurantfachkräften und Köchen – natürlich in erster Linie dort, wo der Tourismus eine große Rolle spielt.
Sprachkenntnisse: Deutsch allein reicht nicht
Mit guten Fachkenntnissen und Deutsch allein kommt man allerdings nicht weit. Die Schweiz hat vier offizielle Amtssprachen: Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und eben Deutsch. Die Mehrheit der Schweizer spricht zwar Deutsch, aber es gibt Landesteile, in denen diese Sprache so gut wie unbekannt zu sein scheint – etwa am Genfer See, wo fast ausschließlich Französisch gesprochen wird, und im Tessin, wo alles auf Italienisch geregelt wird. Wer als Deutscher in der Schweiz leben und arbeiten will, sollte neben seiner Muttersprache also mindestens Französisch oder Italienisch beherrschen, Englisch als international wichtigste Geschäftssprache sowieso.
Aufenthaltsbewilligung beantragen
Als EU-Bürger benötigt man bei der Einreise in die Schweiz kein Visum, sondern lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wer nur drei Monate bleibt um zu arbeiten, benötigt keine ausländerrechtliche Bewilligung. Wer länger bleiben will, muss sich bei der zuständigen Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen - und zwar bevor er die Arbeitsstelle antritt. Für die Bewilligung sind ein gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis) und eine schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers notwendig. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses wird dann eine befristete Aufenthaltsbewilligung ausgestellt (bis zu einem Jahr) oder sogar eine unbefristete Erlaubnis erteilt, wenn der Arbeitsvertrag mindestens ein Jahr läuft. Für Grenzgänger, also Menschen, die in Deutschland leben und in benachbarten Schweizer Kantonen arbeiten, gelten Sonderregelungen.
Sollten Sie sich in der Schweiz selbstständig machen wollen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der Wohngemeinde oder der kantonalen Arbeits- und Migrationsbehörde melden. Die Ämter verlangen in jedem Fall den Nachweis über Ihr Startkapital, eine evtl. Eintragung ins Handelsregister und dergleichen. Bei einem positiven Bescheid wird eine Aufenthaltsgenehmigung für zunächst fünf Jahre erteilt. Bis auf Widerruf – sollten Sie zwischendurch Pleite gehen, droht der Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Nähere Informationen zum Thema Aufenthaltsbewilligungen gibt das schweizerische Bundesamt für Migration (www.bfm.admin.ch).
Stellensuche in der Schweiz
Was immer Sie in der Schweiz vorhaben, die Stellensuche sollte bereits vor der Einreise beginnen. Stellenangebote (und Praktikumsplätze) in der Schweiz gibt es zum Beispiel bei der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). Einen wichtigen Zugang zum eidgenössischen Arbeitsmarkt haben Sie über die schweizerische Arbeitsverwaltung (www.treffpunkt-arbeit.ch). Daneben gibt es natürlich eine Vielzahl von teilweise spezialisierten Online-Jobbörsen wie www.jobrapido.ch, www.jobwinner.ch, www.topjobs.ch, www.jobsuchmaschine.ch, www.gastro-express.ch, www.jobscout24.ch, www.stellen.ch und www.jobpilot.ch.
Hohe Löhne, niedrige Steuern
Die Löhne und Gehälter in der Schweiz zählen zu den höchsten weltweit. Ihre Höhe hängt aber natürlich auch davon ab, wo Sie in der Schweiz arbeiten. Besonders hoch ist das Lohnniveau in Zürich, Basel und in der Nordwestschweiz, im Tessin verdient man am wenigsten. Als Existenzminimum gilt ein Monatseinkommen von etwa 3500 Schweizer Franken monatlich, das entspricht dem Lohn für einfache gewerbliche Tätigkeiten. Im Jahre 2008 lagen die Gehälter für anspruchsvolle Arbeiten im gewerblichen Bereich im Schnitt bei 5700 Franken, im Kredit- und Versicherungsgewerbe lagen sie bei anspruchsvollen Jobs sogar bei über 11 000 Franken.
Im Vergleich zu Deutschland erscheinen die Abgaben zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung moderat: Sie betragen 5,05, 1 und 3 Prozent, dazu kommen allerdings noch altersabhängige Beiträge zu Beruflichen Vorsorge zwischen 7 und 18 Prozent. Der Beitrag für die obligatorische Krankenversicherung ist unabhängig vom Einkommen, er betrug 2010 etwa 350 Franken.
Die Einkommenssteuer ist für deutsche Verhältnisse niedrig, sie variiert allerdings stark je nach Gemeinde und Kanton. Der Höchstsatz der Bundesteuer beträgt ganze 11,5 Prozent, hinzu kommen Abgaben für die Gemeinde- bzw. Kantonskasse. Maximal sind für Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer etwa 19 Prozent an Abgaben vom Einkommen fällig.
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