Wie stark die Entlastung tatsächlich bei den einzelnen Verbrauchern ankommt, hängt laut dem Branchenverband BDEW von mehreren Faktoren ab und fällt regional unterschiedlich aus. (Symbolbild)
Die Energieversorger seien nicht verpflichtet, niedrigere Strom- und Gasnetzgebühren in bestehenden Tarifen unmittelbar zu berücksichtigen. (Symbolbild)
Die Senkung der Übertragungsnetzentgelte durch den Bundeszuschuss führe grundsätzlich zu einer Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten, heißt es beim Branchenverband BDEW. (Symbolbild)