Das sind die größten Rechtsirrtümer beim Bahnfahren

Über die Bahn gibt es zahlreiche Mythen und Irrtümer. Glauben Sie zum Beispiel, dass Sie Ihr Fahrrad kostenlos in Bus und Bahn mitnehmen dürfen? Wir klären diese und andere Irrtümer für Sie auf.
Die größten Bahn-Irrtümer:
- Irrtum Nr. 1: "Bei
Zugverspätung gibt es immer Geld zurück."
Es kommt auf die Verspätung an. Ist Ihr Zug mehr als eine Stunde verspätet, erhalten Sie 25% des Fahrpreises ausgezahlt oder in Form eines Gutscheins. Ab 120 Minuten Verspätung werden 50% des Fahrpreises erstattet. - Irrtum Nr. 2: "Hunde fahren kostenlos mit."
Reist der Hund in einer Tasche oder Transportbox gilt er als Gepäckstück und darf kostenfrei mitgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, benötigt er allerdings ein ermäßigtes Ticket. - Irrtum Nr. 3: "Ist der Fahrkartenautomat defekt, muss kein
Ticket gelöst werden."
Zunächst einmal sollten Sie die am Automaten angegebene Service-Hotline anrufen. Ist dort niemand erreichbar, machen Sie am besten ein Foto des defekten Automaten und notieren sich die Automatennummer. Im Zug sollten Sie sofort einen Zug.egleiter aufsuchen, den Fall schildern und nach einer Lösung fragen. - Irrtum Nr. 4: "Bahnhofstoiletten sind Pflicht."
In den Zügen sind Toiletten Pflicht, in den Bahnhöfen allerdings nicht. Die meisten verfügen jedoch trotzdem über sanitäre Anlagen. - Irrtum Nr. 5: "Die Bahn ist immer zu spät."
Laut Statista.de waren 2018 im Nahverkehr mehr als 94% der Züge pünktlich, im Fernverkehr 78,5%. Als pünktlich wird jeder Zug bis zu einer Verspätung von sechs Minuten gezählt. - Irrtum Nr. 6: "Eine
Sitzplatzreservierung verfällt nicht."
Tatsächlich verfällt die Sitzplatzreservierung 15 Minuten nach Abfahrt des Zug.s. In der Realität versucht das Zug.ersonal jedoch, für den betreffenden Passagier trotzdem einen Platz zu finden. - Irrtum Nr. 7: "Wenn die zweite Klasse voll ist, darf man in der ersten Klasse Platz nehmen."
Gelegentlich drücken Kontrolleure hier ein Auge zu, Reisende haben in einem vollen Zug allerdings keinen Anspruch auf einen Sitzplatz in der ersten Klasse. - Irrtum Nr. 8: "Gruppenticket: Nur eine Person muss von Anfang bis Ende mitreisen."
Alle Reisenden mit einem Gruppenticket müssen bereits vor der ersten Fahrt feststehen, offiziell dürfen die Personen nicht wechseln. Allerdings ist nur ein Name zu vermerken und das Personal wird sicherlich keine Nachforschungen anstellen. - Irrtum Nr. 9: "Alle Personen mit einem
Ticket dürfen mitfahren."
Aus Sicherheitsgründen dürfen Fernzüge nicht mehr als doppelt so viele Fahrgäste mitnehmen, wie Sitzplätze vorhanden sind. Sind Fluchtwege in Gängen und Einstiegsbereichen versperrt, müssen Passagiere ohne Sitzplatzreservierung den Zug verlassen. - Irrtum Nr. 10: "Das
Ticket muss vor
Fahrtantritt gekauft werden."
In ICE, IC und EC können die Ticket. im Zug gelöst werden. Suchen Sie nach Betreten des Zug.s das Personal auf. Für die Fahrt in Nahverkehrszügen und S-Bahnen gilt diese Regelung nicht, hier müssen Sie die Fahrkarte bereits vor Fahrtantritt lösen. - Irrtum Nr. 11: "Das
Fahrrad darf immer kostenlos mit."
In den meisten Bundesländern können Fahrräder außerhalb der Sperrzeiten während des Berufsverkehrs in U- und S-Bahnen kostenlos mitgenommen werden. Im Regionalverkehr benötigt das Fahrrad eine Fahrradkarte, diese und eine Stellplatzreservierung ist auch für die Fahrradmitnahme in EC, IC und ausgewählten ICE erforderlich. - Irrtum Nr. 12: "Ohne
Ticket muss der
Zug schnellstmöglich verlassen werden."
Wenn der Kontrolleur es verlangt, muss der Passagier aussteigen. Dann übt das er das Hausrecht aus, auch Fahrgäste mit Ticket müssten dann aussteigen. Besitzt man kein Ticket, gilt die Zahlungsaufforderung oder Quittung für das erhöhte Fahrgeld als gültiges Ticket und Sie dürfen weiterfahren. - Irrtum Nr. 13: "Bei verspäteter Ankunft des
Zug.s darf ein früherer genommen werden."
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort darf ein gleichwertiger früherer Zug genutzt werden. Wird ein "besserer" Zug genutzt, muss eine zusätzliche Fahrkarte bezahlt werden, die Kosten können Sie im Anschluss geltend machen. Verpassen Sie Ihren Anschlusszug wegen einer vorherigen Verspätung des Zug.s, dürfen Sie den nächsten Zug zum Reiseziel nehmen. Liegt kein Verschulden der Bahn vor, muss ein neues Ticket gelöst werden.
Quer durchs Land
Das „Quer-durchs-Land“-Ticket ist eine Fahrkarte der besonderen Art. Ähnlich wie bei einem Gruppenticket können hier mehrere Personen mitfahren, die auf der Fahrkarte eingetragen werden.
Es dürfen dann beliebig viele Fahrten im erlaubten Zeitraum eines Tages im Regionalverkehr getätigt werden.
Dafür bezahlt man 42 Euro für die erste Person, für jede weitere Person sieben Euro. Bei fünf gemeinsam Reisenden ergibt das einen Personenpreis von 14 Euro.
Bei Ticket., die nicht online gekauft wurden, kann man die Mitreisenden auch erst am Tag der Abreise eintragen – so müssen sie nicht im Voraus festgelegt werden.
Mit Kindern in der Deutschen Bahn
Auch beim Reisen mit Kindern gibt es einige Regelungen, die nicht jedem bekannt sind. So richten sich die Fahrpreise für Kinder nach dem jeweiligen Alter und der Art der Begleitung im Zug.
Kinder unter sechs Jahren fahren generell kostenlos mit und müssen daher keine Fahrkarte bei sich haben. Bei Kindern unter 15 Jahren ist es wichtig, wer sie auf der Zug.ahrt begleitet.
Ist es ein Eltern- oder Großelternteil, fahren sie kostenlos mit, wenn sie auf der Fahrkarte eingetragen werden. In anderer Begleitung oder alleine muss die Hälfte des regulären Fahrpreises gezahlt werden.
Kinder ab 15 Jahren zahlen den vollen Fahrpreis.
Bequem reisen mit Kindern
Für eine möglichst komfortable Reise mit Kindern gibt es einige Möglichkeiten in den Fernzügen der Deutschen Bahn. Entsprechend markiert finden sich im Zug Kleinkindabteile und Familienbereiche.
Die Kleinkindabteile sind für Reisende mit Babys und Kindern bis zu drei Jahren bestimmt, da es sowohl Platz zum Spielen gibt, als auch Wickeltische in nächster Nähe und Platz für den Kinderwagen.
Der Familienbereich ist für Reisende mit Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter gedacht. Generell befinden sich aber im gesamten Zug Steckdosen mit integrierter Kindersicherung – somit auch für Reisende, die nicht im Familienabteil mitfahren.
Empfehlenswert ist es allerdings, als Familie oder Gruppe von Reisenden mit Kindern, im Voraus Sitzplätze zu reservieren, um nicht getrennt sitzen zu müssen.
Familienreservierung
Die Deutsche Bahn bietet hier eine Familienreservierung für bis zu fünf Familienmitglieder an: Pro Strecke zahlt man in der zweiten Klasse acht Euro, in der 1. Klasse 10,60 Euro für eine Reservierung.