Die 10 größten Mietrechtsirrtümer
In juristischen Fragen sollte man sich nicht aufs Hörensagen verlassen. Das gilt natürlich auch für das Mietrecht - und zwar für beide der beteiligte Parteien.
Die 10 größten Mietrechtsirrtümer im Überblick:
- Ein bis zwei laute Partys pro Jahr sind ok
Das klingt nach einer einfachen Regel, sie gilt aber leider nicht. Im Gegenteil: Grundsätzlich ist die Nachtruhe einzuhalten, und zwar von 22 bis 6 Uhr. Musik und Gespräche darf es dann eigentlich nur in Zimmerlautstärke geben... - Nur Mängel am Wohnhaus selbst berechtigen zu Mietminderung
Auch Einwirkungen von außerhalb spielen eine Rolle - Die Wohnung muss zwar laut Gesetz einen "Mangel" haben. Das kann aber auch starker Baulärm aus der Nachbarschaft sein oder die Geruchs- und Geräuschbelästigung aus einer Imbissbude... - Der Vermieter darf einen Schlüssel haben
Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, kann der Vermieter einen Zweitschlüssel zurückbehalten. Aber auch dann darf er die Mietwohnung in aller Regel nicht betreten. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters wäre das Hausfriedensbruch und strafbar... - Ein Mietvertrag muss schriftlich sein
Nicht unbedingt, wichtig ist nur, dass man sich über die Wohnung, den Mietbeginn und die Miethöhe einig ist. Sagt der Mieter: "Super, ich nehm` die Wohnung und könnte am 1. November einziehen", genügt als Antwort des Vermieters ein schlichtes "Einverstanden"... - Tierverbot heißt: Jedes Haustier ist tabu
Eher das Gegenteil ist der Fall - Steht im Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeder Tierhaltung, ist diese Klausel laut Bundesgerichtshof unwirksam. Denn sonst dürfte der Mieter nicht einmal kleine Haustiere wie Wellensittiche oder Goldhamster haben... - Der Vermieter kann Untermieter verbieten
Der Vermieter kann sich nicht grundsätzlich sperren, muss aber informiert werden, wenn außer den im Mietvertrag genannten Personen weitere Bewohner einziehen wollen. Sind das z. B. Geschwister oder der Lebenspartner des Mieters, darf er seine Zustimmung nicht verweigern... - Die Reinigung des Gebäudes gehört immer zu den Nebenkosten
Zu den anteiligen Betriebskosten zählt zwar die Reinigung des Treppenhauses und anderer Gemeinschaftsräume. Wie bei anderen Posten in der Nebenkostenabrechnung, sollten Mieter aber darauf achten, dass die Eigentümer keine sogenannten Instandhaltungs- oder Reparaturkosten abwälzen... - Präsentiert man drei Nachmieter, kommt man aus dem Mietvertrag
Das ist ein Gerücht, das sich seit Jahren hält. Richtig ist: Der Vermieter muss den Mieter grundsätzlich nicht aus dem Vertrag entlassen – egal, wie viele Nachfolger er ihm vorstellt... - Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter räumen lassen
So schnell geht es nicht. Weigert sich der Mieter trotz fristgerechter und auch sonst korrekter Kündigung, auszuziehen, muss er zuerst verklagt werden... - Bei Eigenbedarf muss der Mieter raus
Die Hürden für eine Eigenbedarfskündigung liegen ziemlich hoch. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder einen nahen Verwandten braucht. Der Eigenbedarf darf zum Beispiel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrags für die Eigentümer "vorhersehbar" gewesen sein...
Sie kennen sich kaum, haben aber oft eine lange und komplizierte Beziehung: Der Mieter und sein Vermieter. Anlass für Streit kann vieles werden, vom Wohnungsschlüssel über laute Partys bis hin zur Kündigung.
Zahlreiche Mythen rund um das Mietrecht
Dabei irren sich beide Seiten häufig bezüglich ihrer Rechte - denn zahlreiche Mythen rund ums Mietrecht halten sich hartnäckig. In unserer Info-Box verraten wir Ihnen, welche Mythen stimmen - und welche nicht!
Quelle: freenet.de, zehn.de