Führerscheinentzug und Sperrfristen: Das müssen Sie wissen

Alkohol am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder Fahrerflucht: Es muss schon einiges geschehen, damit Ihnen der Führerschein langfristig entzogen wird. Ein Fahrverbot ist hingegen schneller ausgesprochen. Erfahren Sie hier, worin der Unterschied liegt und mit welchen Konsequenzen Sie bei einem Führerscheinentzug und der anschließenden Sperrfrist zu rechnen haben.
Der große Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot
Wie lange jemand seinen Führerschein abgeben muss und welche Konsequenzen daraus resultieren, hängt von der individuellen Vorgeschichte und der Schwere des Vergehens ab.
Das bundesweite Straßenverkehrsgesetz sieht hierbei vor, dass die Strafen mit der zunehmenden Schwere der Verstöße härter werden.
Fahrverbot bei mittelschweren Vergehen und Wiederholungstätern
Grundsätzlich können die folgenden Vergehen mit Strafgeldern, Punkten sowie einem zusätzlichen Fahrverboten geahndet werden:
- Rotlichtverstöße
- Abstandsverstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wie hoch das Bußgeld ist, wie viele Punkte Sie erhalten und wie lange das Fahrverbot gilt, hängt von den individuellen Umständen und ein Stück weit vom Ermessen des Polizeibeamten ab. Ein Fahrverbot gilt für mindestens einen Monat und für maximal drei Monate, ist also zeitlich begrenzt.
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In dem jeweiligen Zeitraum dürfen Sie Ihr Auto nicht benutzen, der Führerschein wird eingezogen. Nach dem Ablauf des Fahrverbotes bekommen Sie Ihren Führerschein zugeschickt oder Sie dürfen sich ihn von der Polizeiwache abholen.
Ein Fahrverbot kann für ein einzelnes schwerwiegendes Vergehen, aber auch für wiederholte leichtere Vergehen verhängt werden.
Wenn Sie beispielsweise 70 km/h zu schnell fahren, erhalten Sie mit großer Sicherheit ein Fahrverbot von drei Monaten, sowie ein Bußgeld von 600 Euro und zwei Punkten Flensburg. Aber auch bei einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung kann der Führerschein schnell für einen Monat weg sein, wenn Sie nicht aus Fehlern lernen und diese wiederholen.
Denn: Wenn Sie einmal mit 26 km/h außerhalb einer Ortschaft geblitzt werden, erhalten Sie einen Punkt in Flensburg und ein Strafgeld von 80 Euro. Werden Sie innerhalb eines Jahres noch einmal mit 26 km/h oder mehr geblitzt, gelten Sie als Wiederholungstäter, weshalb Sie wahrscheinlich ein Fahrverbot erhalten.
Führerscheinentzug und Sperrfrist für schwere Vergehen
Ein Führerscheinzug ist ein viel drastischerer Einschnitt ins Leben. Hierbei wird Ihnen umgehend der Führerschein entzogen. Auf den angeordneten Führerscheinzug folgt eine Sperrfrist, die mindestens eine Dauer von sechs Monaten und maximal 5 Jahren hat. In diesem Zeitraum können Sie Ihren Führerschein im Regelfall nicht neu beantragen.
In seltenen Fällen kann ein lebenslanges Fahrverbot ausgesprochen werden. Der Führerscheinentzug ist das stärkste Sanktionsmittel in der Straßenverkehrsordnung. Ein Führerscheinentzug wird auf eine richterliche Anordnung hin ausgesprochen.
Zu den häufigsten Gründen für einen Führerscheinzug gehören:
- 8 Punkte in Flensburg.
Wenn Sie die maximale Punktzahl erreicht haben, wird Ihnen der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist auferlegt. - Drogen/Alkohol am Steuer:
Ab einem Wert von 1,09 Promille drohen Ihnen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie der Führerscheinentzug. - Drogen/Alkohol am Steuer:
Achtung: Gefährden Sie mit einem Wert von 0,3 Promille den Verkehr, dann kann dies auch mit dem Führerscheinentzug enden. - Wiederholungstaten:
Wenn Sie für ein und dasselbe Delikt immer wieder belangt werden und keine Besserung zeigen, kann auch bei minderschweren Vergehen ein Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten angeordnet werden.
Folgen des Führerscheinentzug.: Dauer der Sperrfrist ist unbegrenzt
Ein Führerscheinentzug bedeutet selbstverständlich einen starken Einschnitt in die Mobilität. Wenn Sie in einer strukturschwachen Region leben, müssen Sie mehr Zeit und Geduld bei dem Zurücklegen von Wegen einplanen. Wird das Fahrzeug auch beruflich genutzt, kann bei einem Führerscheinentzug der Jobverlust drohen.
Was aber über den eigentlichen Führerscheinentzug und die folgende Sperrfrist hinaus eine der schwersten Konsequenzen ist: Der Führerscheinentzug ist über die Sperrfrist hinaus unbefristet, denn auch nach Ablauf der Frist müssen Sie erst beweisen, dass Sie in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen.
Vor allem wenn Sie wegen Trunkenheit am Steuer belangt wurden, wird oftmals eine Psychologische-Untersuchung (MPU) angesetzt. Zudem kann das Gericht per Urteil weitere Auflagen für eine Neubeantragung des Führerscheins auferlegen. L
iegt die Dauer des Führerscheinentzug.s bei mehr als zwei Jahren, kann auch eine erneute Fahrprüfung gefordert werden.
Eine Verkürzung der Sperrfrist und die Aufhebung des Führerscheinentzug.s kann angestrebt werden, ist aber schwierig und zumeist nur eine Option, wenn der Führerschein beruflich unerlässlich ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob Sie die Dauer des Führerscheinentzug.s beeinflussen können.
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