Gesetzesänderungen im Dezember 2015: Lohnsteuerentlastung, Kampf gegen Korruption und mehr
Eine bessere Bekämpfung der Korruption, Entlastungen bei der Lohnsteuer, mehr Transparenz durch verschärfte Meldepflichten beim Wertpapierhandel und weitere Maßnahmen für eine attraktivere Bundeswehr. All das und noch einiges mehr kommt im Dezember zum Tragen.
Bessere Korruptionsbekämpfung
Zahlreiche Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) sollen die Korruptionsbekämpfung erleichtern. Dazu wurden vorhandene Vorschriften überarbeitet und ein neuer § 335a StGB eingeführt. Die Änderungen ermöglichen eine bessere Verfolgung im Ausland begangener Korruptionsdelikte, die einen Bezug zum Inland aufweisen. Ein Inlandsbezug ergibt sich z. B. dadurch, dass ein Täter Deutscher ist oder ein Korruptionsdelikt gegenüber jemandem begangen wird, der in Deutschland als inländischer oder Europäischer Amtsträger tätig ist. Letzterer wird dabei neu im StGB definiert und umfasst unter anderem Beamte oder sonstige Bedienstete der Europäischen Union.
Die Verjährung ruht nun für den Fall, dass jemand an den Internationalen Strafgerichtshof oder den Vollstreckungsstaat übergeben wird, bis zu seiner Rückgabe an die deutschen Behörden oder bis zu seiner Freilassung. Für das Herstellen von Computerprogrammen, die zum Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten dienen, droht nun eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren statt nur einem Jahr. Im Bereich Unternehmenskorruption droht nun auch eine Bestrafung, wenn jemand ohne Einwilligung des Unternehmens Vorteile für Mauscheleien beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Die Begehung der Straftaten der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie der Bestechlichkeit und Bestechung ist nun auch ausdrücklich gegenüber bzw. durch einen Europäischen Amtsträger möglich. Der neu eingefügte § 335a StGB bezieht zudem bei der Begehung solcher Taten weitere ausländische und internationale Bedienstete mit ein. Darunter finden sich insbesondere Richter ausländischer und internationaler Gerichte sowie Bundeswehr- und Nato-Soldaten. Hinzu kommt der mögliche Ausschluss von Vergabeverfahren bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer der genannten Taten. Nicht zuletzt wurde zudem auch die Strafbarkeit einer Steuerhinterziehung mit Blick auf die Beteiligung Europäischer Amtsträger ausgeweitet.
Entlastung bei der Lohnsteuer
Bereits Anfang 2015 wurde der Grundfreibetrag um 118 Euro auf 8472 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag stieg zeitgleich um 96 Euro auf 4608 Euro. Um 600 Euro angehoben wurde auch der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende auf 1908 Euro. Für jedes weitere Kind sind es 240 Euro. Dabei wurde jedoch vereinbart, dass die jeweiligen Entlastungen aus Vereinfachungsgründen erst mit der Lohnabrechnung im Dezember nachgeholt werden.
Transparenterer Wertpapierhandel
Hinter dem „Gesetz zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie“ steckt eine Reihe von Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes, Wertpapierprospektgesetzes, Kapitalanlagegesetzbuches, Börsengesetzes, Handelsgesetzbuches und weiterer Gesetze und Verordnungen. Das kurzfristig verabschiedete Gesetz trat bereits am 26.11.2015 in Kraft. Übergangsregelungen gibt es kaum. Ziel ist es vor allem, mehr Transparenz beim Umgang mit Wertpapieren börsennotierter Unternehmen zu schaffen.
Insbesondere Meldepflichten über den Erwerb und die Veräußerung bedeutender Stimmrechtsanteile wurden verschärft. So muss eine Meldung künftig bereits erfolgen, wenn ein Anspruch auf entsprechende Stimmrechtsanteile bzw. bereits Optionen auf deren Erwerb entsteht. Zuvor war das erst dann der Fall, wenn ein Kaufvertrag abgewickelt und entsprechende Finanzinstrumente tatsächlich erworben wurden. Für die Stimmrechtsmitteilungen ist ein einheitliches Formular zu verwenden. Die Bußgelder bei Verstößen gegen Meldepflichten wurden angehoben. Außerdem werden entsprechende Sanktionen mit Namen des jeweils Betroffenen auf der Seite der BaFin genannt, unabhängig von einer Bestands- bzw. Rechtskraft der Entscheidung (sog. „naming and shaming“).
Attraktivere Bundeswehr
Der Name ist Programm: Das Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz soll mehr Interesse an einer Karriere in der Bundeswehr wecken. Schließlich benötigen auch die Streitkräfte zahlreiche Fachkräfte. Anlocken sollen diese attraktivere Arbeitsbedingungen, eine bessere Besoldung sowie soziale Absicherung. Neben mehr Geld sieht das dazu erlassene Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz geregeltere Arbeitszeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einfachere Aufstiegschancen und eine erleichterte Teilzeitarbeit vor. Davon wurde im Laufe des Jahres 2015 bereits einiges umgesetzt. Als weitere Maßnahmen kommen im Dezember nun Regeln zur Vergütung von Mehrarbeit hinzu. Diese beziehen sich dabei auf die ab 2016 für Soldaten grundsätzlich ohne Pausen geltende 41-Stunden-Woche. Bislang war es möglich, Soldaten bis zu 46 Stunden pro Woche einschließlich Pausen ohne Ausgleichsanspruch einzuplanen.
Gebührenerhöhung für Arbeitnehmerüberlassung
Das Geschäft mit der Leiharbeit ist erlaubnispflichtig. Arbeitgebern kann die notwendige Erlaubnis dabei befristet oder unbefristet erteilt werden. Bisher betrugen die entsprechenden Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis 750 Euro. Für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis waren 2000 Euro zu zahlen. Ab Dezember 2015 gelten dafür nun Gebühren von 1000 Euro bzw. 2500 Euro.
Weitere Gebiete mit Mietpreisbremse
Die seit Sommer existierende Mietpreisbremse soll nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Diese weist die jeweilige Regierung eines Bundeslandes aus. Bislang haben davon Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht.
Ab Dezember kommen folgende 16 Kommunen in Hessen dazu: Bad Homburg vor der Höhe (außer Ober-Erlenbach); Darmstadt (außer Arheilgen, Eberstadt und Kranichstein); Dreieich; Flörsheim am Main; Frankfurt am Main (außer Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach); Griesheim; Hattersheim am Main; Kassel (außer Wolfsanger/ Hasenecke); Kronberg im Taunus; Marburg; Mörfelden-Walldorf; Oberursel (Taunus); Offenbach am Main; Schwalbach am Taunus; Weiterstadt; Wiesbaden (außer Igstadt, Medenbach und Naurod).
In Schleswig-Holstein gilt die Mietpreisbremse in 12 Städten und Gemeinden. Dabei sind die Gemeinde Sylt unter anderem mit Westerland, Wenningstedt-Braderup und List auf Sylt, Hörnum, Kampen, Rantum und Keitum, Norderstedt und Wyk auf Föhr, Kiel, Barsbüttel, Glinde, Halstenbek und Wentorf bei Hamburg. Der Grundeigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein hat bereits angekündigt gegen die entsprechende Landesverordnung zu klagen.
Außerdem hat auch Bremen eine Mietpreisbremse für das Stadtgebiet beschlossen. Nicht umfasst ist jedoch das Gebiet der zum Bundesland Bremen gehörenden Stadt Bremerhaven.
Verbot neuer Betäubungsmittel
Das Betäubungsmittelgesetz tut sich schwer mit dem Verbot neuer Drogen, da deren Hersteller immer wieder neue, gefährliche Stoffe entwickeln. Ab Dezember sind folgende Stoffe verboten: Clephedron (4-CMC, 4-Chlormethcathinon), Diclazepam (2'-Chlordiazepam), Flubromazepam, MDMB-CHMICA, 3-Methoxyphencyclidin (3-MeO-PCP), NM-2201 (CBL-2201).
Sicherere Bezahlung im Online-Shop
Schon seit November müssen Online-Shopbetreiber die Zahlung von Beträgen ab 30 Euro mittels Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte besser absichern. Demnach ist die Identität des Zahlenden doppelt zu prüfen. Die vorgeschriebene Zwei-Faktor-Authentifizierung sieht etwa die zusätzliche Abfrage eines Passworts, einer ans Handy gesendeten TAN oder einen Fingerabdruck-Scan vor. Gerade die bislang relativ leichte Zahlung mittels Kreditkarte durch Eingabe von Kartennummer und Prüfziffer ist dadurch bei höheren Beträgen nicht mehr möglich.
Bundesfreiwilligendienst auch zur Flüchtlingshilfe
Bundesfreiwilligendienstleistende können ab Dezember auch im Bereich der Flüchtlingshilfe ihren Dienst ableisten. Mögliche Aufgaben sind neben der Hilfe im Rahmen der Unterbringung und Betreuung beispielsweie die Unterstützung bei Übersetzungen oder Behördengängen.
Bescheinigung für Lebenspartner
Das Recht von Lebenspartnern wird vor allem redaktionell bereinigt. Dazu werden viele rechtliche Vorschriften, bei denen bislang nur von „Ehegatte“ die Rede war um den Begriff „Lebenspartner“ ergänzt.
Gleichgeschlechtliche Paare können sich ihre Lebenspartnerschaft zudem von einer deutschen Behörde bescheinigen lassen, wenn sie im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen. Grund dafür ist, dass die Behörden einiger Länder eine solche Bescheinigung als Zeichen dafür verlangen, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Erweiterte Trinkwasserkontrolle
Eine Änderung der Trinkwasserverordnung sieht nun vor, das Trinkwasser auch umfassend auf natürliche und künstliche radioaktive Stoffe hin zu untersuchen und zu überwachen. Konkret geht es um die Belastung mit Radon, Tritium einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.
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