Gesetzesänderungen im November
Vermietern bringt der November ein Stück weniger Bürokratie durch den Wegfall der Auszugsbestätigung. Ab November beginnt außerdem der Aufbau des bundesweiten Transplantationsregisters, das die Organspende verbessern soll. Änderungen gibt es auch beim Umgang mit Ausländerdaten. Nicht zuletzt ist wie jedes Jahr nur noch bis Monatsende Zeit für einen Wechsel der Kfz-Versicherung und Steuerklasse.
Meldegesetz: Pflicht zur Auszugsbestätigung entfällt wieder
Ein Jahr, so lange gilt das „neue“ Meldegesetz ab November bereits. Vermieter sind seitdem dazu verpflichtet, neuen Mietern den Einzug und alten Mietern den Auszug zu bestätigen. Dafür haben sie jeweils zwei Wochen Zeit. Die Mieter müssen die Vermieterbescheinigung dem Einwohnermeldeamt bei ihrer Anmeldung vorlegen. Möglich ist auch eine elektronische Mitteilung. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Das Ganze soll davor abschrecken, dass Wohnungen nur zum Schein angemietet bzw. vermietet werden. Insbesondere Kriminelle sollen so schwerer untertauchen können.
Ab November entfällt die Pflicht zur Auszugsbestätigung, da es regelmäßig nur beim Einzug und nicht beim Auszug zu einem Scheinmietverhältnis kommt. Beim Einzug ist deshalb weiterhin eine Vermieterbescheinigung erforderlich.
Aufbau eines bundesweiten Transplantationsregisters
Ab November sollen Daten zu Organspendern und -empfängern in einem zentralen Transplantationsregister zusammengeführt werden. Die Grundlagen enthält das entsprechend geänderte Transplantationsgesetz. Bislang liegen Informationen zu Spendern und Empfängern bei verschiedenen Stellen wie den einzelnen Transplantationszentren.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger beauftragen laut Transplantationsgesetz gemeinsam eine geeignete Einrichtung mit der Errichtung und dem Betrieb des Transplantationsregisters.
Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen ins Transplantationsregister gelangen. Kritiker befürchten dadurch Lücken im Register. Auch der Bundesrat sprach sich gegen eine Einwilligung aus. Die personenbezogenen Daten werden zudem pseudonymisiert gespeichert, sodass sie nicht ohne Weiteres den Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen. Die Kontrolle erfolgt durch den Bundesdatenschutzbeauftragten.
Das Transplantationsregister soll den Ablauf von Organspenden verbessern, neue Erkenntnisse bringen und für mehr Transparenz sorgen. Bekanntermaßen brach die Zahl der Organspenden infolge des Organspende-Skandals ein und erholt sich nur sehr langsam, wie Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zeigen. An mehreren Universitätskliniken wurden 2011 Verstöße festgestellt. Ein an der Universitätsklinik Göttingen tätiger Arzt wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat allerdings Revision gegen das Urteil zum Bundesgerichtshof eingelegt. Dessen Entscheidung steht noch aus.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen bleibt gleich
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird auch 2017 unverändert 1,1 Prozent betragen. Den Zusatzbeitrag zahlen die Arbeitnehmer zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte tragen. Krankenkassen können die Höhe des von ihnen erhobenen Zusatzbeitrags bestimmen. Neben besonderen Leistungen ist der Zusatzbeitrag ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Mitglieder. Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht ihn, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Darüber hinaus ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag Grundlage für die Berechnung des sogenannten Faktor F. Dieser bestimmt bei einem Einkommen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Für die Arbeitgeberbeiträge ist dagegen das tatsächliche Einkommen maßgeblich.
Bei einem Einkommen unter der Geringverdienergrenze von 325 Euro ist ebenfalls der durchschnittliche Zusatzbeitrag zu zahlen – dann allerdings vom Arbeitgeber, der die Sozialbeiträge bei einem Einkommen bis zu 325 Euro allein trägt.
Bessere Registrierung Asylsuchender
Das Datenaustauschverbesserungsgesetz soll die Registrierung und Identifizierung Asylsuchender verbessern und beschleunigen. Die Informationen werden in einem Stammdatensatz zusammengefasst, auf den Behörden leichter zugreifen können. Sie werden zentral im durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführten Ausländerzentralregister gespeichert. Viele Änderungen infolge des Gesetzes sind bereits in Kraft, so z. B. der seit Ende Januar Asylsuchenden ausgestellte Ankunftsnachweis, der auch als „Flüchtlingsausweis“ bezeichnet wird. Ab November werden unverzüglich nach der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung die Daten an die zuständige Meldebehörde übermittelt.
Weiterer Zugang zum Visa-Informationssystem
Das Visa-Informationssystem existiert seit 2011 und dient dem Austausch von Daten über Kurzzeit-Visa zwischen EU-Mitgliedstaaten. Sie können damit schnell die Identität von Personen beim Grenzübergang klären. Den Zugang in Deutschland regelt das VIS-Zugangsgesetz. Ab 2. November haben Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste Zugriff zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung strafbarer Terrorismusfinanzierung.
Wechsel der Kfz-Versicherung und Steuerklasse
Keine Gesetzesänderung, aber dennoch wichtig für alle, die mit ihrer Kfz-Versicherung oder Besteuerung unzufrieden sind, ist der 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung bei der Kfz-Versicherung eingehen, da die Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung einen Monat zum Jahresende beträgt.
Wer seine Steuerklasse wechseln oder Freibeträge ändern will, muss das bis 30. November bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Für den Antrag auf Steuerklassenwechsel bzw. den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gibt es entsprechende Formulare. Immer wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert – z. B. durch eine Lohnerhöhung, Kinder, Krankheit oder Arbeitslosigkeit –, lohnt es sich besonders, über eine Änderung nachzudenken. Für 2016 können Freibeträge erstmals für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden. Vor allem Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können von einer Änderung profitieren. Allein wegen der Steuer sollte aber nicht jeder heiraten oder sich verpartnern.
(GUE)
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