Halogenlampen-Verbot: Das müssen Sie jetzt wissen

Nach der Glühbirne ist nun auch für die Halogenlampe Schluss. Seit dem 1. September 2018 ist das EU-Verbot rechtskräftig. Wir verraten Ihnen, was Sie als Verbraucher jetzt wissen müssen.
Der Umwelt zuliebe wurde das Ende der Halogenlampe besiegelt. Die Produktion der Lampen ist ab sofort in allen EU-Ländern verboten. Rest- und Lagerbestände dürfen zwar weiterhin verkauft werden, doch schon in naher Zukunft sollen nur noch LED- und Energiesparlampen die Regale der Elektronikfachmärkte zieren.
Licht aus
Seit nunmehr sechs Jahren ist die konventionelle Glühbirne verboten. Lange Zeit galt die Halogenlampe als stromsparender Nachfolger. Damit ist nun Schluss. Eigentlich sollten Halogenlampen bereits im Jahr 2016 aus dem Lampensortiment verschwinden. Damals scheiterte das Vorhaben an unzureichenden Alternativen. Die Gnadenfrist ist jetzt abgelaufen.
Das müssen Verbraucher jetzt wissen:
Stromfresser
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Alternativen für die Halogenlampe entwickelt. LED- und Energiesparlampen sollen den Weg in die Zukunft weisen. Nach Angaben des europäischen Umweltschutz-Dachverband EEB halten die modernen Lampen etwa 15000 bis 25000 Stunden, Halogenbirnen hingegen nur 2000. Der EU-Kommission zufolge verbrauchen Haushalte mit den neuen Lampen etwa fünf Mal weniger Strom als mit den herkömmlichen Lichtquellen.
EU-Richtlinie
Grundlage des EU-Verbots ist die Ökodesign-Richtlinie. Es wird angestrebt, europaweit umweltschonende Geräte auf dem Markt zu etablieren. So soll die Umwelt geschont und Strom gespart werden. Neben Lampen sind auch Heizungen, Kühlschränke und Fenster von den Vorschriften betroffen. Schon bald werden Wasserkocher, Handtrockner und Aufzüge auf den Prüfstand gestellt.