Kündigung erhalten? So bekommen Sie eine höhere Abfindung
Je schwerer die Kündigung für den Arbeitgeber, desto höher die Abfindung für den Arbeitnehmer. Wer gekündigt wurde, sollte daher wissen, worauf es ankommt.
Nur drei Wochen Zeit für Kündigungsschutzklage
Die besten Chancen nützen nichts, wenn man sie nicht nutzt. Das heißt im Fall einer Kündigung: Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung dagegen klagen.
Versäumen Sie die vorgeschriebene Frist, wird selbst eine rechtswidrige Kündigung wirksam. Am besten erheben Sie diese Kündigungsschutzklage von Anfang an mit einem Rechtsanwalt.
Die Klage verhandelt das Arbeitsgericht. Zuerst kommt es zu einem Gütetermin. Dabei schlägt es beiden Seiten vor, einen Vergleich zu schließen. Bestandteil des Vergleichs ist insbesondere eine Abfindung.
Abfindungsangebot und Aufhebungsvertrag
Die Abfindung ist der Preis, den der Arbeitgeber zahlen muss, um sich einfacher von einem Arbeitnehmer zu trennen. Arbeitgeber sind daher überwiegend daran interessiert, einen geringeren Preis zu zahlen. Abfindung.angebote in der Kündigung oder in einem Aufhebungsvertrag sollte jeder kritisch hinterfragen und nie einfach akzeptieren.
Das spricht für eine hohe Abfindung./h4>
Zahlreiche Faktoren können zu einer höheren Abfindung führen. Hier sind die häufigsten Gründe für eine bessere Abfindung.
Vertraglicher Kündigungsschutz
Ein vertraglich vereinbarter Kündigungsschutz durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung erschwert die Kündigung und erhöht die Abfindung.chancen.
Gesetzlicher Kündigungsschutz
Dasselbe gilt, wenn das Arbeitsverhältnis dem gesetzlichen Kündigungsschutz unterliegt. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
- Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten im selben Betrieb bzw. Unternehmen.
- Mehr als zehn Beschäftigte mit mehr als 30-Stunden-Woche im Betrieb, Beschäftigte mit 30-Stunden-Wochen und mehr als 20-Stunden-Woche werden mit 0,75 gezählt, alle weiteren mit 0,5.
- Begann das Arbeitsverhältnis vor dem Jahr 2004, können es auch nur sechs Mitarbeiter sein, die aber bereits ebenso lange im Betrieb beschäftigt sein müssen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber benötigt danach für die Kündigung einen Kündigungsgrund.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist zudem eine Sozialauswahl vorgeschrieben. Für die Kündigung und damit für die Abfindung bedeutet das: Je länger die Beschäftigungsdauer, je höher das Alter und je mehr Unterhaltspflichten Sie im Vergleich zu anderen Mitarbeitern haben, umso besser sind die Chancen auf eine höhere Abfindung.
Fehlende Abmahnung
Hat der Arbeitgeber außerordentlich gekündigt, muss er in den meisten Fällen vorher erfolglos abmahnen. Eine fehlende Abmahnung erschwert die oft fristlos erfolgende Kündigung mit Auswirkungen auf die Abfindung.
Kein betriebliches Eingliederungsmanagement
Bei krankheitsbedingter Kündigung muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Fehlt es, erschwert das ebenfalls die Kündigung und verbessert die Abfindung.chancen.
Sonderkündigungsschutz
Zahlreiche Arbeitnehmer genießen aus unterschiedlichen Gründen Sonderkündigungsschutz. Trifft eine der folgenden Eigenschaften auf Sie zu, fällt die Kündigung dem Arbeitgeber ebenfalls schwerer.
- Betriebsrat oder Personalrat
- Wahlvorstand
- Schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer
- Schwangerschaft oder Mutterschutz
- Mitarbeiter mit bereits beantragter Elternzeit und in Elternzeit
- Mitarbeiter ab Antrag auf Pflegezeit und in Pflegezeit
- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Auszubildende und Ausbildungsvertreter
Weitere Gründe für eine höhere Abfindung./em>
Allgemein können folgende Faktoren die Abfindung.höhe verbessern:
- Tätigkeit in leitender Position oder als Führungskraft
- großer Betrieb
- gute wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
- Branche
- Unterhaltsverpflichtungen
- Alter
- Chancen auf dem Arbeitsmarkt für neue Beschäftigung
Wie viel Abfindung können Sie erhalten?
Sie ahnen es: Aufgrund der vielen verschiedenen Gründe hängt die Höhe der Abfindung vom Einzelfall ab. Die häufig gehörte Faustformel 0,5 Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr ist deshalb keine feste Vorgabe.
Sie haben Fragen zum Thema Abfindung. Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!