Unwetterschäden: Das muss die Versicherung zahlen
Welche Versicherung muss in welchen Fällen für Ihren Schaden aufkommen? Die Experten von anwalt.de geben Antwort.
Unwetterschäden: Das muss die Versicherung zahlen
Welche Versicherung muss in welchen Fällen für Ihren Schaden aufkommen? Die Experten von anwalt.de geben Antwort.
Normalerweise sind Sturmschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die alle Hausbesitzer abschließen müssen. Sie gilt erst ab Windstärkte 8. Die Wohngebäudeversicherung kommt meist für Schäden am Haus auf, z. B. für abgedeckte Dächer oder beschädigte Schornsteine.
Achtung bei Überschwemmungsschäden: Diese sind oft bei der Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert. Wenn das Haus aufgrund von Starkregen oder einer Überschwemmung Schäden erleidet, übernimmt nur eine Elementarschadenversicherung die Kosten für die Reparaturen. Diese Versicherung deckt auch das Risiko für Schäden durch Hagen, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche
Die Elementarschadenversicherung ist ebenfalls zuständig, wenn beispielsweise aufgrund starker Schneefälle und Schneelast das Hausdach bedroht ist.
Die Schäden an elektrischen Geräten im Haus, beispielsweise nach einem Gewitter, sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Das gilt auch, wenn beispielsweise ein Baum in den Wintergarten stürzt.
Jeder, der eine Kfz-Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, erhält die Kosten für entstandene Schäden am Fahrzeug ersetzt. Hier werden auch Aufwendungen für Schäden erstattet, die aufgrund von Hochwasser entstanden sind. Darüber hinaus sind Sturmschäden mitversichert, also auch diejenigen, die bei einer Windstärke von unter acht entstanden sind.