Privatinsolvenz: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Privatinsolvenz: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Zahlreiche Haushalte in Deutschland sind pleite und haben hohe Schulden. Doch nicht jeder kann in die Privatinsolvenz gehen, einige Regeln und Punkte müssen dafür beachtet werden.
Die Zahl überschuldeter Haushalte in Deutschland wird auf sechs bis acht Millionen geschätzt. Wenn der Weg aus den Schulden unmöglich erscheint, kann die Privatinsolvenz eine Lösung darstellen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Privatinsolvenz gelten, in welchen Phasen sie abläuft, wie lange sie dauert und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Was versteht man unter Privatinsolvenz.
Privatinsolvenz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die gerichtliche Schuldenregulierung für zahlungsunfähige Menschen (Schuldner), die keiner selbstständigen wirtschaftlichen Beschäftigung nachgehen.
Der offizielle Begriff lautet Verbraucherinsolvenz. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes (gerichtliches) Insolvenzverfahren, das in den §§ 304 bis 311 der Insolvenz.rdnung (InsO) verankert ist.
Welche Voraussetzungen für die Privatinsolvenz gelten?
Wenn Sie eine Entschuldung durch Privatinsolvenz anstreben, müssen Sie als Schuldner folgende Voraussetzungen (geregelt in § 305 InsO) erfüllen:
- Sie sind eine natürliche Person, also ein Verbraucher.
- Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland – zumindest zum Zeitpunkt der Eröffnung des Privatinsolvenz.erfahrens.
- Sie sind zahlungsunfähig. Zahlungsunfähigkeit heißt, dass Sie Schulden haben, die Sie nicht mehr bezahlen können.
- Sie gehen keiner selbstständigen Tätigkeit nach. Für Selbstständige wäre die Regelinsolvenz die korrekte Verfahrensart.
- Sollten Sie u. U. früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sein, darf es aus dieser nicht mehr als 19 Gläubiger geben, denen Sie noch Geld schulden.
Wichtig: Sie als Schuldner können erst dann die private Insolvenz anmelden, wenn Sie zuvor versucht haben, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen, und dieser Versuch gescheitert ist. Letzterer wird als außergerichtliche Schuldenbereinigung bezeichnet.
Wie ist der Ablauf des privaten Insolvenz.erfahrens?
Der Ablauf des privaten Insolvenz.erfahrens erfolgt in drei Schritten: der Vorbereitung, der Wohlverhaltensphase und schlussendlich der Restschuldbefreiung.
- Die Vorbereitung
Das private Insolvenzverfahren beginnt mit einem Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz. Wurde dieser angenommen, bestimmt das Insolvenz.ericht einen Insolvenz.erwalter, der alle Gläubiger kontaktiert und ihnen weitere Pfändungen und Vollstreckungen verbietet. Der Insolvenz.erwalter allein darf das pfändbare Vermögen des Schuldners verwerten. - Die Wohlverhaltensphase
Darauf folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner alle zumutbaren Bemühungen anstellen soll, seine bestehenden Schulden abzutragen. Sollten Sie Arbeitnehmer sein, sind Sie beispielsweise dazu verpflichtet, während der Wohlverhaltensphase den Teil Ihres Gehalts, der die Pfändungsfreigrenze überschreitet, zur Schuldentilgung zu verwenden. - Die Restschuldbefreiung.br/>Mit dem Ende dieser Phase geht normalerweise die Gewährung der Restschuldbefreiung und damit die Löschung aller übrigen Schulden einher. Der Schuldner ist dann wieder schuldenfrei und kann über sein gesamtes Vermögen frei verfügen. Gläubigern ist es verwehrt, alte Forderungen dem Schuldner gegenüber geltend zu machen.
Wer darf Privatinsolvenz anmelden?
Privatinsolvenz kann von allen zahlungsunfähigen Privatpersonen beantragt werden – ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schuldner etwa Hausfrau, Beamter, Student, Rentner oder arbeitslos ist.
Auch Personen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Privatinsolvenz anmelden. Das heißt, ein Arbeitseinkommen ist keine Voraussetzung für die private Insolvenz.
Welche Kosten können entstehen?
Die Kosten, die sich durch das Privatinsolvenz.erfahren ergeben, setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zum einen müssen Sie die Kosten für den Rechtsanwalt tragen, der Sie berät und für Sie alle notwendigen Unterlagen und Anträge vorbereitet.
Zum anderen kommen auf Sie die Gerichtskosten zu – diese liegen üblicherweise zwischen 1700 und 2500 Euro. Ihnen wird zur Entlastung die Möglichkeit gegeben, die Kosten des Insolvenz.erichts erst nach der Wohlverhaltensphase in Raten abzubezahlen.
Wie lange dauert das Privatinsolvenz.erfahren?
Das Privatinsolvenz.erfahren dauert in der Regel sechs Jahre. Dies stellt gleichzeitig die maximale Dauer dar, denn es gibt Möglichkeiten, diese zu verkürzen.
Begleichen Sie die Verfahrenskosten schon während des laufenden Verfahrens, so verkürzt sich die Privatinsolvenz auf fünf Jahre. Auf drei Jahre minimieren lässt sie sich, wenn Sie die Verfahrenskosten sowie 35% der Schulden während des Verfahrens abbezahlen.
Schlussendlich lässt sich die Privatinsolvenz mit einem Insolvenz.lan schon nach vier bis zwölf Monaten vorzeitig beenden.
Haben Sie Fragen zum Thema Privatinsolvenz. Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!