Steuern im Ruhestand: Das müssen Rentner wissen

Mit der Rente endet das klassische Arbeitseinkommen. An dessen Stelle treten die gesetzliche Rente zusammen mit Ansprüchen aus privaten Rentenverträgen wie der Riester-Rente, einer etwaigen Betriebsrente und manchmal auch sonstige Einkünfte, wie aus der Vermietung eines Zimmers. Die Steuerpflicht endet damit jedoch – entgegen einer weit verbreiteten Ansicht – nicht. Das müssen Rentner zum Thema Steuern im Ruhestand wissen!
Wichtig zu wissen: Auch für die Rente muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Diese führt jedoch nicht zwangsläufig dazu, dass Sie auch Steuern zahlen müssen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Steuern geben und die wichtigsten Befreiungsmöglichkeiten darstellen.
Grundsätzlich ist ein Großteil der Rente zu versteuern
Die Rente an sich muss nicht vollständig versteuert werden.
Wer im Jahr 2019 in Rente geht, muss 78 % der Steuer unterwerfen. Die restlichen 22 % sind der sogenannte Rentenfreibetrag. Mit jedem Eintrittsjahr wird sich dieser bis 2040 verringern.
Ab 2040 sind dann 100 % der Rente zu versteuern. Von dieser grundsätzlichen Steuerpflicht ist man nur befreit, wenn der sogenannte Grundfreibetrag von 9168 Euro (2019) im gesamten Jahr nicht überschritten wird.
Die Steuerpflicht betrifft alle Gattungen der Rente, also auch private Renten, die Riester- oder die Rürup-Rente.
Gerade bei privaten Rentenverträgen droht so eine Doppelbesteuerung, da ja bereits die eingezahlten Beträge der Steuerpflicht unterworfen waren. Diese Beträge können im Jahr 2019 zu 88 % abgesetzt werden und gelten als Vorsorgeaufwendungen.
Wichtig ist aber, diese Möglichkeit bereits im Einzahlungszeitraum wahrzunehmen, also die eigene Steuererklärung stets mit der gebotenen Disziplin zu bearbeiten.
Posten zum Absetzen gibt es viele
Wie auch bei der Einkommensteuer für Berufstätige, so gibt es auch bei der Rente viele Einzelposten, die Sie steuerlich geltend machen können.
Genauigkeit zahlt sich dabei aus. Wenn Sie das vorher nicht bereits gemacht haben, so ist es spätestens in der Rente, wenn das Geld auch durchaus knapper sein kann, allerhöchste Zeit, genau Buch zu führen und alle Ausgaben nach steuerlich absetzbaren Kategorien zu durchforsten.
Die wichtigsten Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können, möchten wir Ihnen hier noch einmal auszugsweise zusammenstellen.
Diese Posten können Sie von der Steuer absetzen:
- Arzt- und Heilbehandlungskosten:
Steigt das Alter, werden zunehmende Besuche beim Arzt leider Pflicht. Die Krankenversicherung wird den Großteil der dort entstehenden Kosten tragen, doch auch aus dem eigenen Geldbeutel kommt ein nicht zu unterschätzender Betrag. Diese Kosten für Heilbehandlungen, Medikamente oder Kuren können unter der Kategorie „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Ein gewisser Betrag davon wird vom Finanzamt dennoch als zumutbar abgezogen, doch gerade bei geringeren Renten ist die Einsparung deutlich zu spüren.
Übrigens: Auch die Kosten eines Pflegeheims sind hiervon erfasst. - Beiträge:
Unter dem Oberbegriff „Sonderausgaben“ findet sich eine ganze Reihe von regelmäßigen Beitragszahlungen, die Rentner steuerlich absetzen können. Dazu zählen die Gebühren für die Kranken- und Pflegeversicherung. Auch andere Versicherungsbeträge, zum Beispiel für Haftpflicht- und Unfallversicherung, können geltend gemacht werden. Die Sonderausgaben sind mit einem Pauschbetrag von 36 Euro angesetzt. Wird dieser überschritten, sollte das dringend in der Steuererklärung mit den relevanten Quittungen dokumentiert werden. - Haushaltsdienste:
Dienstleistungen, die in einem engen Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen, können ebenfalls geltend gemacht werden. Darunter fallen unter anderem die Kosten für Hausmeister, Putzkräfte und Gärtner. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im Haushalt bzw. auf dem eigenen Grundstück erbracht werden. - Spezielle Freibeträge:
Viele Rentner generieren auch im Ruhestand noch ein geringes Einkommen aus Kapitalerträgen oder Vermietung leer stehender Zimmer oder Wohnungen. Sind Sie über 64 Jahre alt, so können Sie diesbezüglich vom sogenannten Altersentlastungsbetrag profitieren. Dieser wird ab dem Jahr berechnet, in dem man das 64. Lebensjahr beendet. Wer 2019 64 wird, genießt einen Freibetrag in Höhe von 17,6 % der Einkünfte, gedeckelt bei insgesamt 836 Euro. Der Altersfreibetrag muss nicht beantragt werden, sondern wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Sie interessieren sich ganz allgemein für die wichtigsten Schritte bei der Steuererklärung? Hier finden Sie weitere Informationen: Diese Fehler sollten Sie bei der Steuererklärung vermeiden >>>
Beratung vor und während der Rente
Wie bei allen Steuerangelegenheiten liegen die Ersparnisse zwischen vielen Einzelposten versteckt.
Den Weg dorthin weisen Dutzende Paragrafen in verschiedenen Gesetzen. Selbst wenn man eine entsprechende Vergünstigung entdeckt, so ist die Geltendmachung dieser Rabatte oftmals von der Kenntnis der Formulare und Antragswege beim Finanzamt abhängig.
Glücklicherweise können Sie die Hilfe von Experten in mannigfaltiger Form in Anspruch nehmen. Gängigste Ansprechpartner sind dabei die Lohnsteuerhilfevereine, die kostenlose Beratungsliteratur anbieten. Eine individuelle Beratung ist dort ebenfalls möglich. Die Lohnsteuerhilfevereine sind zur Beratung berechtigt und finanzieren sich aus sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträgen. Ihre Hilfe ist jedoch begrenzt.
Wenn zum Beispiel gewerbliche Nebeneinkünfte von mindestens 13.000 Euro im Jahr (bei Alleinstehenden) anfallen, dürfen sie nicht mehr tätig werden.
Steuerberater oder einen Anwalt nutzen?
Auch die Leistungen eines freien Steuerberaters können Sie in Anspruch nehmen. Diese können Personen und Unternehmen in allen Steuerfragen beraten, solange sie nicht rein rechtlicher Natur sind.
Für einen Steuerberater werden allerdings auch deutliche höhere Gebühren fällig. Personen mit geringer oder durchschnittlicher Rente ohne größere Kapital- oder Erwerbseinkünfte werden daher sicher mit der Beratung der Vereine auskommen.
Gesellen sich aber zu bloßen Steuerfragen auch rechtliche Probleme – ist man etwa überzeugt, dass man Ansprüche gegenüber dem Staat geltend machen kann und diese gegebenenfalls auch durchsetzen muss –, hilft nur der Rechtsanwalt.
Rechtsanwälte sind zur Steuerberatung berechtigt und dürfen Sie auch gleichzeitig in rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Da das Steuerrecht eines von vielen Rechtsgebieten ist und zudem viel Erfahrung vor allem in der Ausbildung zum Steuerberaterberuf gesammelt werden kann, sind Sie am besten mit einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten. Dieser sollte auch über eine Zusatzqualifikation als Steuerberater verfügen. Von allen Beratungsoptionen wird dies natürlich die kostenintensivste sein.
Mehr Informationen zu Zuschüssen im Alter: Das steht Ihnen als Rentner zu >>
Sich belesen und Bücher wälzen
Zuletzt gibt es für Autodidakten auch eine reichhaltige Fülle an Literatur zum Thema, die vor dem Kauf kritisch durchleuchtet werden sollte, aber Ihnen viele Gebühren ersparen kann.
Haben Sie Fragen zum Thema Steuerrecht? Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!