Vorsicht: Das ist im Supermarkt verboten
Darf ich probieren? Oder Packungen öffnen? Wir zeigen die gängigsten Regeln und Verbote für den Supermarkt.
Der Einkauf im Supermarkt nebenan gehört zu einer normalen Woche dazu. Wir gehen in das Geschäft hinein, kaufen alles, was wir für das Abendessen mit Freunden oder die Mittagspause am nächsten Tag brauchen und kosten dabei auch mal die eine oder andere Weintraube aus dem Obstregal. Schließlich möchten wir ja wissen, ob die Früchte, die wir kaufen, auch tatsächlich schmecken, oder?
Was viele aber nicht wissen: Das ist nicht erlaubt – genauso wie so viele andere Selbstverständlichkeiten, die nicht selten Teil des Supermarktbesuchs sind und bei denen sich die meisten Kunden so gar keine Gedanken über mögliche Konsequenzen machen. Warum das so ist? Weil den meisten Einkäufern gar nicht klar ist, dass bestimmte Dinge verboten sind.
Dabei werden einige Verhaltensweisen nicht immer gleich sanktioniert. Oftmals drücken die Händler ein Auge zu. Damit Sie bei ihrem nächsten Wocheneinkauf dennoch nicht in Schwierigkeiten kommen, haben wir Ihnen einen Überblick zusammengestellt.
Das sind die wichtigsten Verbote und Regeln im Supermarkt:
- Probieren
Gerade bei kleinen Früchten probieren viele Kunden, bevor sie die ganze Packung kaufen. Dabei handelt es sich aber streng genommen um Diebstahl, schließlich haben Sie die Ware noch nicht bezahlt und sie ist Eigentum des Supermarktes. - Trinken oder Naschen
Sie haben großen Durst und trinken die halbe Wasserflasche bereits während des Ganges durch den Supermarkt? Auch wenn Sie vorhaben, diese natürlich zu bezahlen, gehört sie Ihnen noch nicht. Der Händler weiß nicht, ob Sie die Flasche nicht doch wieder zurückstellen oder gar einpacken. Genauso verhält es sich mit kleineren Naschereien – etwa dem Gummibärchen aus der Tüte. - Kaputte Ware
Jeder hat wahrscheinlich schon einmal mitbekommen, wie ein Glas oder ähnliches zu Bruch ging oder war selbst dafür verantwortlich. In den meisten Fällen steht schon ein Supermarkt-Mitarbeiter parat, der das Unglück einfach beseitigt. Dabei handelt es sich aber um Kulanz des Händlers, denn tatsächlich müssten Sie den Schaden ersetzen. - Verpackung öffnen
Sie wollen sich ein Bild des Produkts machen, das Sie kaufen möchten und öffnen daher vorsichtig die Verpackung. So lange Sie dabei weder diese, noch die Ware beschädigen, ist das in den meisten Fällen in Ordnung. Gerade bei Lebensmitteln ist dieses Vorgehen aber heikel, da viele Produkte geöffnet nicht mehr verkauft werden dürfen. - Großeinkauf erledigen
Ihre Lieblings-Schorle ist gerade im Angebot. Warum also nicht gleich ein paar Kisten mitnehmen – Sie sind schließlich mit dem Auto da. Doch anders als oft vermutet, ist es keineswegs Entscheidung des Käufers, wie viel er einkauft. Ware darf nur in handelsüblichen Mengen abgegeben werden, so dass etwa andere Fans Ihrer Schorle auch noch etwas davon abbekommen. - Bezahlen
Der Einkauf ist erledigt und Sie haben da noch diese einzelnen Münzen, die Sie ohnehin loswerden möchten. Zu viele davon sollten Sie aber nicht herauskramen. Mehr als 50 Münzen müssen vom Kassierer nicht angenommen werden. Und auch, wenn Sie die Tageszeitung mit großem Schein bezahlen möchten, kann es sein, dass das Personal Sie darauf aufmerksam macht, dass dies nicht möglich ist. - Einkaufswagen mitnehmen
Wenn die Einkäufe zu schwer sind, haben nicht wenige Kunden die Idee, doch einfach den ganzen Einkaufswagen mit nach Hause zu nehmen. Das ist selbstverständlich verboten – auch dann, wenn er danach wieder zurückgebracht werden soll. - Ware umtauschen
Statt des Wassers mit Kohlensäure haben Sie nun stilles Wasser in der Tragetasche. Doch anders als es etwa in Modegeschäften üblich ist, können Sie Ware nicht einfach wieder umtauschen. Das ist nur möglich, wenn etwa das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten oder Mängel erkennbar sind.
(Quelle: Stiftung Warentest)