Weihnachten: Das Fest der Diebe statt das Fest der Liebe

Weihnachten ist nicht immer nur das Fest der Liebe, sondern auch das Fest der Diebe. Dabei haben es die Täter insbesondere auf Christbäume – sei es auf dem Weihnachtsmarkt oder im Wald – abgesehen.
Aber auch süße Leckereien sind vor vermeintlichen Langfingern nicht gefeit. Ein paar kuriose Diebstähle haben wir für Sie im Folgenden zusammengetragen.
Schoko-Weihnachtsmann verzehrt und dann gekündigt worden
Der Verzehr eines Schoko-Weihnachtsmanns hatte für einen Arbeitnehmer eines Unternehmens schlimme Folgen. Der Angestellte, der seit über 20 Jahren in der Firma arbeitete, hatte Anfang Januar einen Weihnachtsmann aus Schokolade, der während der Vorweihnachtszeit nicht verkauft worden war, verzehrt.
Das Lebensmittel wurde nicht mehr in den Verkaufsräumen zum Verkauf angeboten, sondern befand sich bereits in einem Nebenraum des Unternehmens. Der Arbeitnehmer wurde erwischt und erhielt darüber hinaus die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses.
Daraufhin zog er vor das Arbeitsgericht Berlin und klagte. Letztlich entschieden die Richter, dass es sich um eine unwirksame Kündigung handelte. Als Grund führten sie an, dass der Schoko-Weihnachtsmann als nicht verkaufsfähig galt. (Urteil vom 09.03.2007 Az.: 28 Ca 1174/07)
Weihnachtsbaumdieb vom Jäger erwischt
Dank eines aufmerksamen Jägers hat ein Förster im Ingelheimer Stadtwald einen Weihnachtsbaumdieb bei seiner Tat erwischt. Dieser fuhr mit seinem Auto in den Wald und parkte direkt vor dem Objekt seiner Begierde.
Der auf einem Hochstand sitzende Waidmann konnte den Täter bei seinem Diebstahl beobachten und informierte umgehend den Förster des Stadtwaldes.
Der Weihnachtsbaum war bereits im heimischen Wohnzimmer aufgestellt, da klingelte es bereits und der Förster stand im Türrahmen. Der Dieb erhielt zwar keine Strafanzeige, musste aber das Bäumchen beim Bürgermeister von Ingelheim abgeben.
Das unerlaubte Fällen eines Baumes im Wald ist Diebstahl und somit strafbar. Wer erwischt wird, muss in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen, deren Höhe sich nach seinem jeweiligen finanziellen Budget richtet. Des Weiteren besteht für den Geschädigten die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen.
Tannenbäume auf Weihnachtsmarkt geklaut
Die Polizei im nordrhein-westfälischen Arnsberg hatte es im Dezember 2017 nicht nur mit einem Weihnachtsbaumdieb zu tun. Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma beobachtete gleich neun Täter.
Die neunköpfige, teilweise unter Alkoholeinfluss stehende Gruppe bediente sich an insgesamt fünf bereits aufgestellten Tannenbäumen. Zu Fuß streifte die Bande durch Arnsberg, bevor die Polizei sie stoppen konnte. Die Beamten forderten die zwischen 22 und 46 Jahre alten Männer dazu auf, das Diebesgut wieder auf den Weihnachtsmarkt zurückzubringen.
Nur unter Protest kamen sie der Aufforderung nach – die Polizei verhängte gegen die Täter einen Platzverweis für die gesamte Arnsberger Innenstadt.
Transport des Christbaums schlug fehl
Nicht nur das Beschaffen eines Weihnachtsbaumes kann manchmal bestraft werden, sondern auch das Entsorgen. So geschehen im niedersächsischen Lehre. Dort versuchte ein Mann, seinen ausgedienten Weihnachtsbaum mit seinem Auto bis zu einer Sammelstelle zu transportieren.
Hierfür befestigte der Mann ein Abschleppseil an seinem Hyundai und versuchte so, den etwa 1,20 Meter großen Baum zu entsorgen.
Die Polizei bemerkte jedoch die Autofahrt, da ein weiterer Verkehrsteilnehmer aufgrund des außergewöhnlichen Transports gefährdet wurde. Der 66-Jährige beging eine Ordnungswidrigkeit, da sowohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert war als auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag.
Er musste schließlich ein Bußgeld von 80 Euro zahlen und erhielt darüber hinaus noch einen Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
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