Wildunfall: Was muss ich tun und zahlt die Versicherung?
In der dunklen Jahreszeit ist das Risiko eines Wildunfalls höher als im restlichen Jahr. Das hat vor allem mit den Sichtverhältnissen, aber auch viel mit den schwierigeren Straßenverhältnissen im Herbst und Winter zu tun.
Jedes Jahr bearbeiten die Kfz-Versicherungen rund 250.000 Wildunfälle. Ist es zu einem Wildunfallschaden gekommen, fragen sich viele Verkehrsteilnehmer, was zu tun ist und ob die Versicherung zahlt.
Für Menschen enden Wildunfälle meist nur mit einem Blechschaden. Lediglich rund 2800 Menschen verletzten sich im Jahr 2014 und 18 Verkehrsteilnehmer starben im Zusammenhang mit Wildunfällen.
Angesichts jährlicher Wildunfallzahlen im sechsstelligen Bereich und einer Gesamtzahl von über 392.000 Verletzten und 3350 Toten im Straßenverkehr im Jahr 2014 ist das gering.
550 Rehe pro Tag
Demgegenüber werden hierzulande mehr als 200.000 Rehe jedes Jahr von Fahrzeugen erfasst – im Schnitt sind das rund 550 Rehe pro Tag. Am zweithäufigsten trifft es Wildschweine. Rund 11.000 Schwarzkittel kamen 2014 unter die Räder. 2015 stieg die Zahl der insgesamt verzeichneten Wildunfälle im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent auf 263.000.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) leisteten Voll- und Kaskoversicherungen dafür 658 Millionen Euro – pro Wildunfall betrug der Schaden danach durchschnittlich 2500 Euro.
Besonders bei kleineren Wildtieren wie Füchsen, Hasen, Mardern und Igeln liegen die Unfallzahlen noch wesentlich höher. Da sie meist keine oder nur geringe Schäden verursachen oder für sie gar kein Versicherungsschutz besteht, melden die meisten Fahrer diese Unfälle erst gar nicht.
Nicht nur in der Dämmerung
Wildunfälle ereignen sich vor allem im Morgengrauen und in der Abenddämmerung. Zu diesen Zeiten fließt nicht nur der Berufsverkehr. Auch viele Tiere sind gerade in diesen Stunden unterwegs auf Nahrungssuche.
Besonders auf Strecken, die durch Wälder bzw. an Wäldern und Feldern vorbeiführen, kommt es dann zu Zusammenstößen. Probleme bereitet den Tieren auch die Zeitumstellung, da sich schlagartig die monatelang gewohnte Verkehrssituation ändert. Im Übrigen ereignen sich Wildunfälle zu jeder Tag- und Nachtzeit.
Dass die Unfallzahlen zu diesen Zeiten geringer sind, liegt maßgeblich an der besseren Sicht am Tag bzw. dem geringeren Verkehr zur Nachtzeit sowie am bereits geschilderten Tierverhalten.
Mildere Winter sind zudem weniger unfallträchtig als harte Winter, in denen die Tiere längere Wege zur Nahrungssuche auf sich nehmen müssen.
Doppelte Geschwindigkeit gleich vierfacher Bremsweg./h4>
Steht plötzlich ein Tier auf der Straße oder springt es aus dem Wald, wird es schnell eng.
Vor dem Tritt auf die Bremse kommt erst die Schrecksekunde. So ist man bei 50 km/h in einer Sekunde bereits 14 m weiter gefahren. Bei 100 km/h sind es bereits 28 m, die ein Fahrzeug ungebremst weiterrollt, bevor man aufs Bremspedal tritt und der Bremsweg beginnt.
Der Bremsweg verdoppelt sich dabei nicht einfach mit der Geschwindigkeit, sondern er vervierfacht sich. Statt durchschnittlich 12,5 m Bremsweg aus 50 km/h bei sogenannter Gefahrbremsung werden bei 100 km/h rund 50 m Bremsweg – vorausgesetzt die Straße ist trocken und eben, die Bremsen funktionieren, das Fahrzeug ist normal beladen und die Reifen sind in Ordnung.
Insgesamt ergibt sich ein Unterschied beim Anhalteweg von 28 m bei 50 km/h zu 80 m bei 100 km/h, nach denen man steht.
5 Tonnen schwerer Hirsch
Dabei gilt für die Bremsverzögerung dasselbe wie beim Bremsweg. Die Geschwindigkeit nimmt nicht gleichmäßig ab. Vielmehr gleicht das Bremsen einer umgekehrten Beschleunigung.
Die Geschwindigkeit nimmt dementsprechend zunächst nur langsam ab. Beim Bremsen aus 100 km/h trifft man ein Tier in 60 Meter Entfernung daher immer noch mit rund 60 km/h.
Handelt es sich dabei um einen ausgewachsenen Rothirsch, wirkt eine Kraft von 5 Tonnen auf das Fahrzeug, bei einem 150 kg schweren Wildschwein sind es immerhin noch 3,5 Tonnen. Hirsch und Wildschwein sind dadurch von der Wucht her mit einem Elefanten und Nashorn vergleichbar.
Statt ausweichen: bremsen, abblenden, hupen
Dennoch sollten Autofahrer Tieren auf der Straße nicht ausweichen. Zu hoch ist die Gefahr, dadurch die Kontrolle zu verlieren und in den Gegenverkehr zu geraten oder mit dem Fahrzeug an einem Baum zu landen oder sich im Straßengraben zu überschlagen.
Dagegen läuft die Kollision mit dem Tier allemal glimpflicher ab. Stattdessen sollte man beim Bremsen das Lenkrad gut festhalten, gegebenenfalls abblenden und sofern möglich hupen.
Beweispflicht bei Teilkasko
Der Zusammenprall hilft im Zweifelsfall auch im Streit mit einer vorhandenen Teilkaskoversicherung. Denn ohne entsprechende Spuren einer Kollision muss der Versicherte beweisen, dass ein Tier mit im Spiel war und er größeren Schaden vermeiden wollte.
Schließlich könnte der Fahrer auch so von der Straße abgekommen sein. Nur Vollkaskoversicherungen helfen in solchen Fällen weitaus früher. Betroffene müssen dann aber mit einer Hochstufung rechnen.
Die Teilkasko deckt zudem regelmäßig nur Wildunfallschäden durch Haarwild, nicht aber durch Federwild ab. Welche Tiere jeweils dazu zählen, steht in § 2 Bundesjagdgesetz. Nicht dabei und daher kein Haarwild sind etwa Wolf, Waschbär, Marderhund und Eichhörnchen.
Vor dem Blick ins Gesetz lohnt sich aber immer erst der in den Versicherungsvertrag. Vielleicht umfasst der darin vereinbarte Versicherungsschutz doch alle Tiere und nicht nur Haarwild.
Manche Versicherungen stellen sich quer, wenn man für Kleintiere wie Hasen oder Kaninchen eine Vollbremsung hingelegt hat. Sie können auf den Gedanken kommen, wegen grober Fahrlässigkeit die Versicherungsleistung zu kürzen.
Für Gerichte kommt es in solchen Fällen vor allem darauf an, ob der Versicherte beweisen kann, dass sein Bremsmanöver der Vermeidung eines größeren Schadens diente. In der Regel lassen sich Ausweichmanöver bei kleineren Tieren daher nicht rechtfertigen.
Ansprüche gegen andere Personen
Gegebenenfalls können sich Ansprüche auch gegen Jagdpächter richten, wenn diese vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer beispielsweise nicht ausreichend vor einer in der Nähe stattfindenden Treib- oder Drückjagd durch deutliche Hinweise gewarnt haben (LG Rostock, Urteil v. 06.09.2002, Az.: 4 O 176/02).
Denkbar sind Ansprüche im Übrigen auch gegenüber Behörden, wenn diese trotz häufiger Wildunfälle keine Maßnahmen ergreifen – wie etwa durch das Aufstellen von Wildwechselzeichen oder das Anbringen von Wildwarnern (LG Stade, Urteil v. 19.02.2004, Az.: 3 O 234/03).
Was tun bei einem Wildunfall?
- Anhalten, Warnblinker einschalten und Unfallstelle mit Warndreieck sichern.
- Sich dem Tier nicht nähern, insbesondere wenn es noch lebt, da es sich wehren oder krank sein könnte. Mitnehmen erfüllt den Tatbestand der Wilderei.
- Für Wildunfälle besteht eine Meldepflicht aufgrund von Landesjagdgesetzen bzw. Tierschutzgesetz. Daher Polizei rufen, die gegebenenfalls den Jagdpächter verständigt.
- Wildunfallbescheinigung für die Versicherung von der Polizei ausstellen lassen.
- Unfall der Versicherung zeitnah melden.
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