Das bekommen Hartz-IV-Empfänger wirklich

834 Euro im Monat - so viel Geld erhält im Durchschnitt jeder Hartz IV-Haushalt. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Demnach bezog jede der rund 3,5 Millionen Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften im Schnitt neben dem monatlichen Arbeitslosengeld (ALG) II von bislang 338 Euro noch 314 Euro für Miete und Heizkosten sowie 167 Euro für Sozialbeiträge.
Im Einzelfall fallen die Zahlungen der Ämter allerdings je nach Familiengröße recht unterschiedlich aus: So bekommt ein Single-Haushalt im Schnitt nur 721,25 Euro Hartz IV-Leistungen. Hiervon sind 268 Euro für Miete und Heizung bestimmt; 161 Euro als Sozialversicherungsbeiträge. Ein Alleinerziehenden-Haushalt bezieht dagegen 882,02 Euro monatlich. Davon werden 405 Euro für Miete und Energie sowie 144 Euro für die Sozialkassen veranschlagt.
An Ehepaare mit Kindern zahlen die Ämter durchschnittlich 1.169,83 Euro je Monat. Hierin sind wiederum 504 Euro für die Unterkunft und 196 Euro für Sozialbeiträge enthalten. Haushalte mit fünf oder mehr Mitgliedern bekommen 1.417,37 Euro, davon 606 Euro für Miete und Heizung sowie 203 Euro für die soziale Absicherung.
Und auch regional gibt es recht deutliche Unterschiede: Die höchsten Hartz IV-Leistungen bezogen Bedarfsgemeinschaften in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Sie bekamen durchschnittlich 896 bzw. 890 Euro im Monat. Am wenigsten gab es dagegen in Sachsen (758 Euro) und Thüringen (745 Euro). Ausschlaggebend hierfür sind unter anderem die regional unterschiedlichen Mietkosten.
Neue ALG II-Regelsätze seit Juli
Seit 1. Juli 2009 erhalten im Übrigen alle Hartz IV-Bezieher noch mehr Geld. Zu diesem Termin wurden die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II nach oben angepasst. Somit gibt es nun...
- 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende,
- 323 Euro für volljährige Partner,
- 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
- 251 Euro für Kinder der neu eingeführten Altersstufe zwischen 7 und 14 Jahren,
- 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
BA-Vorstand für unterschiedliche Hartz-IV-Sätze
Ungeachtet davon ist auch die Diskussion um die Anrechnung der Einzahlungszeiten in die Sozialkassen wieder aufgeflammt. Bei der Festlegung der Hartz IV-Sätze dürfen nach Ansicht von Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, nicht alle Empfänger über einen Kamm geschoren werden. Arbeitslose, die lange in die Sozialkassen eingezahlt haben, sollten besser gestellt werden als solche, die ihr Leben lang nur Leistungen bezogen haben, sagte Alt der Zeitung «Die Welt».
Er befürchte für das kommende Jahr eine Zunahme derer, "die in die Sozialkassen eingezahlt haben und dennoch in das Hartz IV-System übergehen". Das führe aus Sicht der Betroffenen zu einem Gerechtigkeitsproblem. Nach Meinung von Alt sollte ihre Lebensleistung stärker anerkannt und sie deshalb beim ALG II dauerhaft privilegiert werden.
Feste Wohnpauschale je nach Region?
Darüber hinaus sieht Alt auch Reformbedarf bei den Wohnkosten von Hartz IV-Empfängern. Diese würden bis zu einer Obergrenze von den Ämtern übernommen. Doch wer nun eine billigere Wohnung beziehe, habe bislang nichts davon. Um das zu ändern, könnte laut Alt eine je nach Stadt oder Region festgelegte Wohnpauschale eingeführt werden. Dies würde einen Anreiz schaffen, billiger zu wohnen.
Autor: mbr