Gesetzlich oder privat versichert: Wohin entwickelt sich unser Gesundheitssystem?

Steigende Beiträge, klamme Kassen, zu teure Medikamente, Ärzte-Anämie auf dem Lande – und demnächst vielleicht sogar 5 Euro Praxisgebühr pro Arztbesuch? Das Gesundheitswesen in Deutschland krankt seit Jahren – und nicht nur an schlechter Presse. Eine Frage taucht dabei immer wieder auf: Brauchen wir das duale System zweier Arten von Krankenkassen überhaupt?
Gesetzlich versus privat: eine Gegenüberstellung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (kurz: GKV) stehen seit Jahren unter Sanierungszwang. Das hat natürlich auch Folgen für die Versicherten. Nur ein Beispiel: Wurden bis zur Gesundheitsreform 1989 durchschnittlich über 50% der Kosten für Zahnersatz von den GKV erstattet, gab es danach nur noch bis zu 50% – und einige Gesundheitsreformen später waren es im Jahre 2006 gerade noch 15%. Dennoch ist der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung gesetzlich versichert, was daran liegt, dass man bis zu einem Bruttoeinkommen von 4.125 € monatlich (4.900 € brutto/Jahr) als Arbeiter oder Angestellter bei AOK, Barmer, DAK und Co. pflichtversichert ist. Dabei besteht sogar eine Art Aufnahmepflicht: Die GKV müssen bis auf wenige Ausnahmen jeden versichern. Ein Vorteil der GKV: Wer wenig verdient, zahlt wenig, denn der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre ohne oder mit einem Einkommen bis 400,-- € sind dabei kostenlos mitversichert. Die Leistungen der GKV entsprechen folgendem Standard: Eingeschränkte Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses, Unterbringung im Mehrbettzimmer, stationäre Behandlung durch den „Arzt vom Dienst“. Der Beitrag zur GKV – 15,5% – wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen:
Der Arbeitgeber zahlt 7,3%, der Arbeitnehmer 8,2%, beim ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld – 14,9% – sind es 7% und 7,9%. Abgerechnet wird nach dem Sachleistungsprinzip, d.h., bei Standardbehandlungen rechnet der Arzt direkt mit der zuständigen GKV ab – der Versicherte muss nicht in Vorauslage treten. Die GKV werden seit dem 01.09.2009 aus dem Gesundheitsfonds heraus finanziert, und können bei finanziellen Engpässen individuelle Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Viele GKV bieten attraktive zusätzliche Leistungen wie Bonusprogramme, Kurzuschüsse oder auch Naturheilverfahren an, um sich im Wettbewerb positiv zu positionieren.
Eine private Krankenversicherung (kurz: PKV) unterscheidet sich von den GKV dadurch, dass man sich bei einem privatrechtlichen, gewinnorientierten Versicherungsunternehmen freiwillig krankenversichert. Diese Form der Krankenversicherung kommt für alle in Frage, die über der sogenannten Jahresentgeltgrenze liegen, also mehr als 49.500 € brutto/Jahr verdienen. Freiberufler und Selbstständige, Beamte und auch Studenten können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Im Gegensatz zur GKV müssen bei der PKV Ehepartner und Kinder extra mit versichert werden, und die Aufnahme in eine PKV ist vom Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Einkommen abhängig – so zahlen Frauen tendenziell mehr, und bereits bestehende Vorerkrankungen können einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag zur Folge haben – außer beim Basistarif der PKV, dessen Leistungen sich an denen der GKV orientieren. Die Leistungen der PKV staffeln sich nun über den Standardtarif für Rentner oder pensionierte Beamte, die die im Zeitverlauf zunehmend höheren Beiträge nicht mehr bezahlen können, bis hin zu den Toptarifen. Sie bieten individuell freie Arzt- oder Krankenhauswahl, Einzel- oder Zweibettzimmer, Behandlung vom Chefarzt, Erstattung von Zahnersatz sowie Sehhilfen und vieles mehr. Bei Arztbesuchen müssen Privatversicherte erst in Vorauslage treten und reichen dann die Rechnung bei der PKV ein, Krankenhäuser rechnen meist direkt mit der PKV ab. Beitragsrückerstattungen sind bei Nichtinanspruchnahme möglich, und Rückstellungen für das Alter werden getätigt – allerdings schließt das keine Beitragserhöhungen aus, denen man durch Rückstufung in einen günstigeren Termin begegnen kann. Eine Budgetierung und damit eine mögliche Leistungseinschränkung bei den Ärzten gibt es bei der PKV im Gegensatz zur GKV nicht.
GKV und PKV: brauchen wir noch beide?
Das Gesundheitswesen Deutschlands steht vor großen Herausforderungen: Ein wesentlicher Grund hierfür ist der demografische Wandel. Immer weniger junge Bürger müssen für immer mehr ältere aufkommen, und zwar nicht nur in punkto Krankenversicherung, sondern auch für die Renten- und Pflegeversicherung und die Steuerlast. Ergo: Es ist fraglich, ob bei solchen Belastungen für die schrumpfende arbeitende Bevölkerung die GKV noch die Leistungen für den einzelnen Versicherten erbringen kann, die sie heute erbringt. Andererseits wird sie immer für die Mehrheit der Versicherungspflichtigen da sein müssen, unter welchen Leistungsbedingungen/-schmälerungen auch immer. Auch wird die Einkommensschere in Deutschland dafür sorgen, das eine Minderheit sich die Annehmlichkeiten einer PKV leisten kann. Sie werden zwar nur wenige sein, aber von diesen wenigen können sich viele alle Annehmlichkeiten dieser Versicherungsart leisten – auch unabhängig vom fortgeschrittenen Lebensalter. Die Prognose lautet also: Es wird für beide Versicherungsformen weiter Bedarf bestehen – allerdings wird sich das inhaltliche Angebot stark verändern, frei nach dem Motto: eine abgespeckte GKV für Otto Normalverbraucher, eine teure, aber feine PKV für die Besserverdienenden.
Redaktionelle Beratung: www.pkv-vergleich.de