Hartz IV: Das ist wirklich drin!

Das Arbeitslosengeld II hat keinen guten Ruf und belebt immer wieder politische Debatten über Gleichberechtigung und Armut. Empfänger der unbeliebten Sozialleistung werden heutzutage in den Medien und im Alltag oft diskriminiert. Wörter wie "Hartz-IV-TV" sorgen für Hohn und Spott auf Kosten vieler Mitbürger.
Wer Hartz IV bezieht, ist doppelt bestraft. Erstens lebt er am staatlich definierten Existenzminium, zweitens muss er den Hohn und Spott gehässiger und missgünstiger Mitbürger ertragen.
Aber was ist Hartz IV eigentlich genau?
Beim Begriff Hartz IV handelt es sich um das Arbeitslosengeld II - eine Grundsicherung für Arbeitssuchende und Geringverdiener. Empfangen können es alle erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren. Nichterwerbsfähige Personen dieser Altersklasse erhalten Sozialgeld.
Der Staat bemüht sich, die Mitbürger so gut wie nur möglich vom unbeliebten Hartz IV fernzuhalten. Wer unter dem Existenzminimum verdient und Zuschüsse braucht, bekommt kein Hartz IV sondern anders genannte Zuschüsse. Auch zum Arbeitslosengeld I oder einem anderen niedrigem Einkommen wird ein Kinderzuschlag von 140 Euro pro Kind zuzüglich zum Kindergeld gezahlt, um zu verhindern, dass Familien Harzt IV beziehen müssen. Mehr über Zuschüsse vom Staat! >>>
Sollte es dennoch passieren, dass das Arbeitslosengeld II beantragt werden muss, gibt es nur noch wenig Geld zum Leben. Der aktuelle Satz liegt bei 374 Euro Barauszahlung. Er kann unter Umständen niedriger ausfallen, wenn der Empfänger beispielsweise bei seinen Eltern wohnt. Die Kosten der Unterkunft werden, sofern sie angemessen ist, vom Staat übernommen.
Alle Formulare der Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld II finden Sie hier!
Da das Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Erwerbsfähige dient, werden neben den 374 Euro unter anderem auch Kosten für die Unterkunft und Heizungskosten übernommen. Alles weitere muss aus der sogenannten Regelleistung - also den 374 Euro - bezahlt werden. Nebenkosten, wie Strom und Warmwasser sind also nicht enthalten.
Dafür gibt es aber einmalige Leistungen, die beansprucht werden können. Zu diesen einmaligen Leistungen gehören die Erstausstattung der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte, die Erstausstattung für Bekleidung, Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen, sowie die Anmietung therapeutischer Geräte und Ausrüstungen. Abgesehen von diesen einmaligen Leistungen müssen Empfänger des Arbeitslosengeldes II mit den 374 Euro einen Monat lang auskommen und damit Nahrung, Strom, Wasser und andere Kosten begleichen.
Die Arbeitsagenturen übernehmen aber immerhin die Krankenkassenbeiträge der Bezieher von Arbeitslosengeld II. Sowohl die Beiträge der gesetzlich Versicherten als auch die der privat Versicherten müssen übernommen werden, allerdings nur bis zum Basistarif der privaten Versicherung. Alleinerziehende, Schwangere und behinderte Personen können einen sogenannten Mehrbedarf erhalten. Dieser ist abhängig nach der Anzahl der Kinder und anderen Bedingungen. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zur Regelleistung gezahlt.