Müssen Hartz-IV-Empfänger in kleinere Wohnungen umziehen?

Hartz-IV-Empfängern drohen weitere Einschränkungen ihrer Lebensqualität: So sollen die Mietkosten drastisch reduziert werden. Eine Klagewelle der Betroffenen steht bevor.
Eine Expertengruppe des Arbeitsministeriums hat den Kommunen empfohlen, selbstständig zu entscheiden welche Mietkosten sie Hartz-IV-Empfängern bezahlen. Als Konsequenz daraus könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter heruntergesetzt werden.
Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, sei die Reduzierung der Mietkosten ein Vorschlag, um die klammen Kassen der Kommunen zu entlasten. Laut Planung wird die Gemeindefinanz-Kommission im Herbst dazu einen Bericht vorlegen.
Doch auch weitere Kürzungsvorschläge stehen im Raum. Die "Arbeitsgruppe Standards" schlug in ihrem Zwischenbericht zahlreiche Maßnahmen zur Einsparung öffentlicher Gelder vor.
So könnte es passieren, dass Behinderte in Zukunft nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen. Außerdem könnte der Zugang zu Behindertenwerkstätten für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
Allerdings sind die Vorschläge noch nicht in Stein gemeißelt. Neben der Expertengruppe müssen auch noch andere Fachressorts die Sparideen prüfen.