Was ist Wohn-Riester?

Seit 2002 unterstützt der Staat die private Altersvorsorge seiner Bürger mit Zulagen und Steuervorteilen. Seither wird in Deutschland "geriestert": Wer seine möglicherweise magere Rente aufbessern will, hat die Möglichkeit, Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparpläne abzuschließen, die staatlich gefördert werden. Ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge ist das mietfreie Wohnen, wenn statt Lohn nur noch die Rente zur Verfügung steht. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Daher gibt es seit 2008 eine weitere Möglichkeit, mit einem Riester-Vertrag vorzusorgen: nämlich in Form eines Bausparvertrags oder eines Immobiliendarlehens.
Die staatlichen Zuschüsse zum Wohn-Riestern fließen in derselben Höhe wie bei den klassischen Riester-Verträgen. Wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens auf sein Riester-Konto einzahlt, bekommt vom Staat 154 Euro obendrauf. Für jedes kindergeldberechtige Kind erhält der Sparer nochmal 185 Euro, für Kinder ab dem Jahrgang 2008 gibt es sogar 300 Euro jährlich. Die eigenen Beiträge für den Riester-Vertrag können zusätzlich bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich als Aufwand von der Steuer abgesetzt werden.
Bausparvertrag oder Immobilie.darlehen
Wer Haus oder Wohnung mithilfe einer Riester-Rente erwerben will, hat zwei Varianten zur Auswahl. Soll die Immobilie erst in späteren Jahren angeschafft werden, bietet sich ein Bausparvertrag an. Dabei handelt es sich um einen zweckgebundenen Sparvertrag mit niedriger Verzinsung und der Möglichkeit, bei Fälligkeit ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen, das zum Immobilie.kauf eingesetzt wird. Die Vorteile dieser Riester-Sparform verpuffen allerdings, wenn nach Ablauf des Vertrages der günstige Immobilie.kredit nicht in Anspruch genommen wird – etwa weil sich der Sparer entschlossen hat, nun doch nicht zu bauen. Andere Riester-Renten, etwa in Form eines Fondssparplans, erwirtschaften in diesem Fall deutlich höhere Renditen.
Sparer, die möglichst bald in die eigenen vier Wände einziehen möchten, können ein Bauspardarlehen mit Riester-Förderung abschließen. Das Darlehen mit festem Zinssatz wird zum Erwerb des Hauses oder der Wohnung verwendet, die Riester-Förderung fließt in die Tilgung des Darlehens. Nach Expertenmeinung bietet kein Riester-Sparvertrag unterm Strich ähnlich hohe Renditen, da die schnelle Tilgung des Baudarlehens eine Menge Zinsen erspart.
Wohn-Riester nur bei Eigennutzung
Bedingung für das Wohn-Riestern ist, dass die eingesetzten Mittel auch tatsächlich für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt oder ob die Immobilie neu oder gebraucht ist. Förderung von Genossenschaftswohnungen, also der Erwerb von Anteilen, ist ebenfalls möglich. Voraussetzung ist immer: Die Immobilie muss Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt des Sparers sein.
Die mit Riester-Förderung erworbene Immobilie darf auch im Ausland stehen, oder genauer im EU-Raum. Wer also nach dem Ende seiner beruflichen Karriere seinen Wohnsitz nach Mallorca verlegen will und sich dort eine Traum-Finca zulegt, kann dazu die Mittel aus einem Wohn-Riester-Vertrag einsetzen.
Am Ende werden Steuern fällig
Wohn-Riestern kann also, wenn man es richtig macht, eine schöne Sache sein. Aber sie hat mindestens einen Haken. Wie die Erträge aus allen andern Riester-Renten muss auch das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag nachgelagert versteuert werden. Bei Rentenversicherungen muss der ehemalige Riester-Sparer auf die monatlichen Rentenauszahlungen Steuern zahlen. Bei Wohn-Riester wird der sogenannte geldwerte Vorteil, den das staatliche geförderte Wohnen in den eigenen vier Wänden darstellt, versteuert. Das passiert in Form eines fiktiven Wohnförderkontos, auf dem Eigenanteil, staatliche Zulagen sowie die Tilgungsraten für die Immobilie summiert und mit zwei Prozent Zinsen pro Jahr verzinst werden. Darauf müssen dann Steuern gezahlt werden, entweder auf einen Streich oder bis zu 25 Jahre lang in jährlichen Raten. Günstiger ist die Begleichung der Steuerschuld auf einen Schlag, denn dann erlässt das Finanzamt 30 Prozent der Summe.
Wer für die Baufinanzierung staatliche Hilfen in Form einer Riester-Förderung in Anspruch nimmt, kann das so erworbene Eigentum nicht beliebig verkaufen oder verschenken. Der Verkaufserlös aus einer Riester-Immobilie muss innerhalb eines Jahres in einen neuen Riester-Vertrag investiert werden oder spätestens nach vier Jahren in den Erwerb einer neuen eigengenutzten Immobilie. Andernfalls müssen die Riester-Mittel, die in Haus oder Wohnung stecken, voll versteuert werden. Für Berufstätige, die vorübergehend im Ausland arbeiten, gibt es ein Schlupfloch: Die Riester-Immobilie darf während der Abwesenheit vermietet werden, anschließend muss aber wieder der Sparer dort einziehen.