Diebstahlschutz der Hausratversicherung auch außerhalb der Wohnung

Dass die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl leistet, ist weitgehend bekannt. Wie sieht es aber mit dem Diebstahlschutz außerhalb der eigenen vier Wände aus? Ist mein Hab und Gut auch am Strand, im Hotelzimmer, im Auto oder Garten gegen Diebstahl durch die Hausratversicherung abgesichert? Leistet die Hausratversicherung auch bei Raub? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Deutschland im Jahr 2014 rund 152.000 Einbruchsfälle registriert. Die Höhe der Schäden beläuft sich dabei nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft auf etwa 490 Millionen Euro. Diese Zahlen zeigen: Versicherungsschutz gegen Diebstahl wird immer wichtiger.
Hausratversicherung als Diebstahlschutz
Ein versicherter Einbruchdiebstahl liegt in der Regel vor, wenn der Dieb
- in einen Raum eines versicherten Gebäudes einbricht, einsteigt oder sich mit einem falschen Schlüssel oder einem Werkzeug Zugang verschafft.
- aus einem verschlossenen Raum eines versicherten Gebäudes Hausrat entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort versteckt hat.
Kann ein Einbrecher oder Dieb hingegen relativ leicht beziehungsweise ungehindert Beute machen, weil der Versicherte beispielsweise zu Hause das Fenster oder im Urlaub die Tür des Bungalows offen gelassen hat, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Im günstigsten Fall leistet der Versicherer trotz des fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers und nimmt entsprechend dessen Mitschuld eine Leistungskürzung vor.
Einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl
Sowohl einfacher Diebstahl als auch Trickdiebstahl sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Das bedeutet: Wenn Sie außer Haus bestohlen werden, weil Sie Ihren Geldbeutel ungesichert mit sich tragen oder während des Schwimmens im Meer nicht weggesperrt haben, greift der Diebstahlschutz der Hausratversicherung nicht.
Sollte allerdings Ihr Eigentum trotz abgesperrtem Hotelzimmer gestohlen werden, greift der Außenversicherungsschutz der Hausratversicherung.
Leistungen der Außenversicherung
Wenn Sie wiederum eine Person auf der Straße ablenkt und währenddessen eine weitere Person geschickt die Tasche stiehlt, besteht kein Versicherungsschutz – es liegt ein trickreicher Diebstahl vor. Es gibt wenige leistungsstarke Premium-Tarife, die auch in bestimmten Fällen von Trickdiebstahl und einfachem Diebstahl Leistungen erbringen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Erweiterung der Außenversicherung oder des Diebstahlschutzes. Hierzu einige Leistungsbeispiele von leistungsstarken Hausrat-Tarifen:
- Diebstahl aus Schiffskabinen und Zugabteilen
- Diebstahl von Rollstühlen, Gehhilfen und Kinderwägen (wenn diese nicht am Versicherungsort aufbewahrt werden können)
- Trickdiebstahl aus der Wohnung
- Diebstahl bei Arztbesuchen
- Diebstahl in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Pflegeheimen
- Diebstahl von Wäsche auf der Leine
- Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen
- Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten/-skulpturen
- Diebstahl aus dem Garten und Kraftfahrzeugen
Der Diebstahlschutz der Hausratversicherung kann sich auch auf Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug erstrecken. Allerdings ist hier der Versicherungsschutz oftmals auf eine bestimmte Summe beschränkt. Zudem kann es sein, dass bestimmter Hausrat (zum Beispiel Elektrogeräte) generell nicht gegen Diebstahl aus Kraftfahrzeugen versichert ist.
Fahrraddiebstahlschutz erweitern
Wer den Diebstahlschutz für sein Fahrrad erweitern möchte, kann den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in den Hausratschutz integrieren. Der Diebstahlschutz gilt dann nicht nur, wenn das Fahrrad zu Hause oder im Keller ordnungsgemäß aufbewahrt wird, sondern auch dann, wenn es an einem öffentlichen Stellplatz geparkt wurde (zum Beispiel am Bahnhof). Achten Sie hierbei jedoch darauf, dass der Versicherungsschutz nicht durch eine sogenannte Nachtzeitklausel zeitlich beschränkt ist.
Straßenraub als versicherte Gefahr
Wenn Ihnen unter Androhung von Gewalt Eigentum entwendet wird (egal ob im In- oder Ausland, auf der Straße oder in der Wohnung), besteht Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung. Raub gehört zu den versicherten Gefahren. Entscheidend ist die Tatsache der Gewaltanwendung. Sollte jemand Ihnen im Urlaub oder auf der Straße Geld oder Eigentum „abbetteln“, besteht jedoch kein Leistungsanspruch.
Tipp: Bei Wertsachen (zum Beispiel Bargeld oder Schmuck) oder auch bei bestimmten Gefahren gelten im Rahmen des Diebstahl- und Außenversicherungsschutzes meist bestimmte Versicherungspflichten und Entschädigungsgrenzen. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen bezüglich generellen und besonderen Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Zudem sollten Sie online einen Versicherungsvergleich durchführen. Auf diese Weise finden Sie einfach und schnell eine passende und günstige Hausratversicherung.