Richtig krankenversichert in Urlaub fahren

Wer sich alleine auf die EU-Gesundheitskarte verlässt, ist ziemlich verlassen, wenn er sich im Urlaub auf Mallorca den Arm bricht und sich lieber in einem deutschen Krankenhaus behandeln lassen möchte. Das kann teuer werden, denn die Kosten des Rücktransports sind durch die EU-Gesundheitskarte nicht abgedeckt. Wir haben ein paar Tipps für Sie zusammengestellt, damit Sie im Krankheitsfall auch im Ausland gut abgesichert sind und Ihren Urlaub unbeschwert genießen können.
Es hätte so ein schöner Mallorca-Urlaub werden können, doch leider musste die Weinflasche einen Riss haben, sodass der Flaschenhals abbrach und sich Hans beim Öffnen so unglücklich in die Hand schnitt, dass gleich drei Finger abgetrennt wurden. Er wurde gleich ins nächste Krankenhaus gebracht, wo man ihm die Finger notdürftig wieder annähte - von einer professionellen Operation war diese Aktion aber weit entfernt. Hans musste also ins Göttinger Klinikum, wenn er Wert darauf legte, seine Hand wieder normal bewegen zu können. Der Rücktransport nach Deutschland war also unerlässlich.
Doch leider hatte er bei der Urlaubsplanung nicht bedacht, dass seine EU-Gesundheitskarte die Kosten des Rücktransports nach Deutschland nicht abdeckt und natürlich keine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen. Zu Hause erwartete ihn eine Rechnung, bei der er sich erst einmal setzen musste.
Bianca Höwe vom Bund der Versicherten (BdV) rät allen Auslandsurlaubern dringend dazu, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Da sie sich im Leistungsumfang gleichen, kann man ihrer Ansicht nach die Auswahl nach dem Preis vornehmen, wenn man nicht gerade Wert darauf legt, dass die Kosten für einen medizinisch nicht notwendigen, aber aus sozialen Gründen notwendigen Rücktransport erstattet werden, z. B. wenn sich die dreijährige Tochter so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus muss. Versicherungsschutz für "nur" sozial notwendige Rücktransporte werden von den Auslandsreisekrankenversicherungen der HUK-Coburg, des ADACs und der Europäischen Reise.ersicherung angeboten. In der Regel gilt eine Auslandsreisekrankenversicherung ein Jahr lang und verlängert sich automatisch, wenn der Versicherte sie nicht kündigt. Der Versicherungsschutz gilt meistens 42 Tage pro Reise.
Besonders günstig - die Familienversicherung
Eine durchschnittliche Auslandskrankenversicherung ist schon für ca. 5 Euro pro Person zu haben, beispielsweise bei der DKV, für die Familie unabhängig von der Zahl der Personen nur einen Jahresbeitrag von 20 Euro bezahlt. Das ergab ein Preisvergleich von Auslandsreise-Krankenversicherungen bei comfortplan.de. Für kinderreiche Familien ist das ein sehr günstiges Angebot. Als Familienmitglieder zählen die minderjährigen Kinder, Adoptiv- oder Stiefkinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner. Allerdings stuft die DKV Kinder über 17 Jahren nicht mehr als minderjährig sein.
Noch besser bei Finanztest schneidet der Onlineversicherer HUK24.de ab. Er hat als Testsieger die Note 1,0 bekommen. Hier werden sogar noch bis zu 20-jährige Kinder als minderjährige Familienmitglieder anerkannt. Der Jahresbeitrag für Familien beläuft sich auf nur 14,50 Euro, wenn das älteste Familienmitglied beim Vertragsabschluss noch 69 ist. Allerdings ist ab dem 70. Lebensjahr des ältesten Familienmitglieds ein Alterszuschlag von 11 Euro zu bezahlen.
In den Versicherungsbedingungen dieses Onlineversicherers der HUK-Coburg heißt es wörtlich: "Der Versicherer erstattet die während eines Auslandsaufenthalts entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung. Der Versicherer leistet im vertraglichem Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben, oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Versicherer kann jedoch seine Leistung auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre."
Für Freunde der alternativen Heilmethoden bedeutet das, dass die Kosten dafür nur dann von der HUK24 in voller Höhe erstattet werden, wenn es für die Behandlung des Leidens, das sich der Urlauber während seines Auslandsaufenthalts zugezogen hat, keine wirksame schulmedizinische Heilmethode gibt. Gibt es dafür eine schulmedizinische Heilmethode, doch der Patient entscheidet sich für die alternative Heilbehandlung, die in der Regel teurer ist, dann bekommt er nur die Kosten dafür erstattet, die durch die schulmedizinische Methode entstanden wären, selbst dann, wenn die alternative Heilmethode wissenschaftlich als wirksam anerkannt ist.
Entscheidend für die Kostenerstattung ist die Unvorhersehbarkeit der Krankheit. Die Behandlung einer chronischen Krankheit wird nicht erstattet, ebenso wenig wie die Behandlung einer Krankheit, die schon während der Reise aufgetreten ist, wenn z. B. ein Reise.der so unvernünftig war, gegen den Rat seines Hausarztes zu verreisen und es ihn während seines Auslandsaufenthaltes "richtig erwischt".
Die HUK24 zahlt auch dann nicht, wenn die Reise dazu diente, den Gesundheitszustand des Patienten zu verbessern - er sogar nur zum Zweck der Heilung die Reise antrat. Eine Kur ist durch die Reise.rankenversicherung nicht abgedeckt.
Sonstige Feinheiten, die man beachten sollte
Abgesichert sind vor Reise.ntritt nicht vorhersehbare Komplikationen wie Frühgeburten, Fehlgeburten oder notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche. Das gilt allerdings nicht mehr, wenn diese nach der 36. Schwangerschaftswoche auftraten. Ausnahme: "Der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Eintritt eines Versicherungsfalls oder dessen Folgen notwendig."
Angenommen, die werdende Mutter hat im Urlaub einen schweren Unfall erlitten, sodass sie nicht transportfähig ist. Dann tritt der Versicherungsfall ein. Kommt es später zusätzlich noch zu Komplikationen in der Schwangerschaft, sodass die Frau nach der 36. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, dann wird das von der HUK24 ausnahmsweise als Versicherungsfall anerkannt.
In der kritischen Zeit zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche sollte sich die werdende Mutter schriftlich von ihrem Hausarzt bescheinigen lassen, dass der Auslandsreise keine gesundheitlichen Bedenken im Wege stehen und dieses Schriftstück bei dem Versicherer einreichen.
Die wichtigste Versicherungsleistung im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung ist ja die Kostenerstattung des Rücktransports, weil diese Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht wird. Die HUK24 erstattet den medizinisch notwendigen Rücktransport sowie den Rücktransport im Falle, dass die stationäre Behandlung in einem ausländischen Krankenhaus länger als 14 Tage dauern und teurer die als die Behandlung in einem deutschen Krankenhaus werden würde.
Für den Rücktransport bietet der Onlineversicherer der HUK-Coburg einen 24-Stunden Notrufservice an, den der Urlauber im Notfall unbedingt nutzen sollte, denn die Kosten für Rücktransporte, die nicht von der HUK24 organisiert wurden, werden nicht erstattet.
Sportler sollten ihrem Versicherer genau auf den Zahn fühlen - Kosten bei Trainings- oder Wettkampfverletzungen werden nämlich in der Regel nicht übernommen. Übt man auch noch eine Risikosportart wie Tauchen, Fallschirmspringen oder Paragliding aus, dann kann man den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls vergessen. Verletzt man sich bei diesen Aktivitäten, dann hat man die Arztrechnung nach Ansicht der Versicherer gefälligst selbst zu bezahlen.
Chronisch Kranke sind gegenüber gesunden Reise.den auch benachteiligt, denn die Kosten für die Behandlung der chronischen Krankheit werden nicht getragen. Das ist heikel für Asthmatiker, die lange beschwerdefreie Phasen haben, aber manchmal wie aus heiterem Himmel von einem schweren Asthmaanfall heimgesucht werden. Kommt das ausgerechnet im Urlaub vor, dass sie schnell ins Krankenhaus müssen, wo sie eine Cortisonspritze bekommen, dann müssen sie die Kosten dafür selbst tragen.
Senioren müssen auch aufpassen - es gibt Versicherer, die schließen Menschen in einem Alter ab 70 Jahren von der Versicherung aus. Es scheint sich bei ihnen noch nicht herumgesprochen zu haben, dass es in diesem Alter auch noch unternehmungslustige Menschen gibt, die gerne verreisen. Der Onlineversicherer HUK24.de bildet eine löbliche Ausnahme - ein Familienmitglied ab 70 Jahren kann noch in der Familienreise-Krankenversicherung mitversichert sein - der Jahresbeitrag erhöht sich lediglich um 11 Euro, während man bei der DKV einen Jahresbeitrag von 80 Euro berappen muss, wenn vorher eine Familienreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde, aber das älteste Familienmitglied mittlerweile seinen 70. Geburtstag feierte.
Werdende Mütter sollten sich am besten vom Versicherer schriftlich geben lassen, dass die Kosten für Frühgeburten und Neugeborenenschutz übernommen werden. Das rät Katharina Henrich, Finanztest-Redakteurin der Stiftung Warentest.
Die EU-Gesundheitskarte - für Reise. in Länder ohne Sozialabkommen nicht ausreichend
Mit der EU-Gesundheitskarte ist man als Auslandsurlauber recht gut bedient, wenn man sich in den Ländern aufhält, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausgestellt wird sie von der Krankenkasse und sie ersetzt die alte Versicherungskarte. Die EU-Gesundheitskarte gilt in Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Island, Italien, Rest-Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, Tschechien, Ungarn sowie in Zypern.
Wer während seines Urlaubs in diesen Ländern etwas harmlosere Krankheit.n bekommt, die in einer durchschnittlichen Arztpraxis behandelt werden können, der kann seine Behandlung mit der EU-Gesundheitskarte "bezahlen". Manchmal kommt es allerdings vor, dass der Arzt diese EU-Gesundheitskarte nicht anerkennt. In diesem Fall haben die bei der Techniker Krankenkasse (TKK) Versicherten Glück - sie bekommen das Geld von dieser gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Fazit: Schließen Sie vor der Reise eine Auslandsreisekrankenversicherung ab, hören Sie aber auch auf Ihren Arzt, wenn er Ihnen von der Reise abrät. Wenn Sie schwanger sind, lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt bescheinigen, dass eine Reise gesundheitlich unbedenklich ist. Seien Sie lieber zurückhaltend mit Risikosportarten und leben Sie gesund. Besonders bei Reise. in Länder, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen besteht, ist eine private Reise.rankenversicherung unerlässlich. In jedem Fall sollten Sie vor Ihrer Reise bei Ihrer Krankenversicherung anrufen und sich nach den Empfehlungen Ihrer Krankenkasse für ihr spezielles Reise.and erkundigen. In der Regel helfen die Krankenkassen schnell und unkompliziert.