
Rettungsgasse bilden: Das müssen Sie wissen!
Wann müssen Sie eine Rettungsgasse bilden - und wie geht das nochmal? Wir verraten Ihnen alles, was Sie wissen müssen!
Rettungsgasse bilden: Das müssen Sie wissen!
Wann müssen Sie eine Rettungsgasse bilden - und wie geht das nochmal? Wir verraten Ihnen alles, was Sie wissen müssen!
Verhalten Sie sich nach StVO, steht einer schnellen Räumung der Unfallstelle und Rettung der Verletzten nichts im Wege - und damit auch einer schnellen Weiterfahrt.
Viele Unfälle passieren, wenn das Wetter miserabel ist. Damit Rettungsfahrzeuge und Polizei ungehindert am Unfallort ankommen können, müssen Sie schon bei Stillstand eine Rettungsgasse bilden.
Bei zwei Spuren ist es klar: Die Rettungsgasse bildet sich in der Mitte. Dies gilt übrigens nicht nur für Autobahnen, sondern auch für mindestens zweispurige Fahrbahnen außerorts.
Doch wie verhält sich die Regelung der Rettungsgasse bei drei oder vier Spuren?
Damit jetzt nicht alles im Chaos versinkt und eventuell verletzte Personen so schnell wie möglich Hilfe erhalten...
...bildet sich die Rettungsgasse immer zwischen der linken und allen weiteren Spuren. Aufgepasst! Die Regelung für vierspurige Autobahnen hat sich 2017 geändert:
Bei vierspurigen Autobahnen führt die Rettungsgasse nicht mehr mittig durch zwei Reihen an beiden Seiten hindurch, sondern ebenfalls zwischen der linken und allen weiteren Spuren hindurch.
Sorgen Sie dafür, dass alle Polizei- und Hilfsfahrzeuge freie Fahrt haben, ansonsten drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote!
Keine Rettungsgasse zu bilden kann Sie mehr als 300 Euro und zwei Punkte kosten, außerdem einen Monat Fahrverbot.
Banner an Autobahnbrücken helfen, die Orientierung zu behalten. Wissen, auf welche Seite Sie ausweichen müssen, sollten Sie jedoch auch ohne Hilfe eines Banners - nutzen Sie es einfach als Gedächtnisstütze.
Darf man eigentlich während des Staus das Auto verlassen? Bei diesem Wetter stellt sich die Frage zwar nicht, doch auch bei Sonnenschein wartet ein geringes Bußgeld, wenn Sie die Fahrbahn betreten.
Generell darf man die Fahrbahn nämlich nur betreten, um eine Unfallstelle abzusichern.