Autounfall im Ausland – Was ist zu tun?

Pünktlich zum Ferienbeginn machen sich viele Familien mit dem Auto auf den Weg in den Urlaub. Ein Unfall im Ausland kann die Urlaubsfreude kräftig trüben. Damit sich der Schaden in Grenzen hält, ist es wichtig, sich auf den möglichen Ernstfall vorzubereiten. Je nach Urlaubsland müssen bei einem Unfall verschiedene Besonderheiten beachtet werden.
Richtig vorbereitet in den Urlaub starten
Egal ob es mit dem eigenen Wagen in die Ferien geht oder am Urlaubsort ein Auto gemietet wird. Einige Punkte sollten bereits vor der Abreise beachtet werden. So ist in einigen Ländern die grüne Versicherungskarte vorgeschrieben. Innerhalb der EU wird diese zwar nicht verlangt, ist jedoch trotzdem zu empfehlen. Denn auf der Karte sind alle wichtigen Daten wie Versicherungsnummer oder die Kontaktdaten von ausländischen Versicherungsgesellschaften vermerkt. Die grüne Versicherungskarte kann einfach bei der eigenen Versicherung beantragt werden. Ein europäischer Unfallbericht in der Sprache des Urlaubslandes sollte ebenfalls immer dabei sein. Diesen gibt es ebenfalls bei der Versicherung oder kann aus dem Netz heruntergeladen werden.
Bei Mietwagen kann der Abschluss einer sogenannten Mallorca Police sinnvoll sein. Die maximalen Schadenssummen bei der Kfz-Haftplicht sind oftmals geringer als in Deutschland. Eine mögliche Differenz muss der Autofahrer dann selbst übernehmen.
Polizei verständigen?
In einigen Ländern ist es Pflicht, auch bei kleineren Unfällen die Polizei zu verständigen. Zur Schadensregulierung mit der heimischen Versicherung wird dann ein von der Polizei verfasstes Unfallprotokoll benötigt. Falls keine Einigung mit dem Unfallgegner erzielt wird oder dieser sich vom Unfallort entfernt sollte generell die Polizei gerufen werden. Gleiches gilt auch bei einem Unfall mit dem Mietwagen. In jedem Fall ist es wichtig sofort ein Protokoll anzufertigen und mit Fotos zu belegen. Gibt es Zeugen für den Unfall sollten deren Daten ebenfalls aufgenommen werden.
Wie läuft die Schadensregulierung?
Trägt man selbst die Schuld am Unfall gibt es bei der Regulierung kaum Probleme. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich in diesem Fall um alle Details. Liegt die Schuld komplett oder teilweise beim Unfallgegner muss sich dessen Versicherung mit dem Urlauber in Verbindung setzen. Dies funktioniert im europäischen Raum über einen deutschsprachigen Mittelsmann. Der zuständige Experte kann über den Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden.
Anreise mit dem Flugzeug
Wer das Flugzeug als Reisemittel wählt, muss sich um einen Unfall im Ausland keine Gedanken machen. Damit es bei der Rückkehr jedoch keine böse Überraschung gibt, sollte das Fahrzeug sicher abgestellt werden. So gibt es beispielsweise am Flughafen Hamburg überwachte Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Terminal. Dies sorgt für eine bequeme Anreise und eine stressfreie Rückkehr.