© Henning Kaiser/dpa Zuständig für die Verordnung zu den Rechengrößen der Sozialversicherung ist das von Bärbel Bas (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium.
© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze ist an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt. (Symbolbild)
© Fabian Strauch/dpa Für die Arbeitnehmer müsse nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen genügend übrig bleiben, sagt Dennis Radtke. (Archivbild)