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Trotz eigener Kritik am bundesweiten Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen ab dem kommenden Wochenende entscheiden sich immer mehr Bundesländer dagegen, Möglichkeiten für eine Verlängerung der Maßnahmen zu nutzen. Maskenpflichten sind dann nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest (Hotspot-Regel).