Geschäfte, Restaurants und Bars: Das ist jetzt wieder erlaubtSeit dem 20. April sind zahlreiche Geschäfte in Deutschland wieder geöffnet. In dieser Bildershow erfahren Sie, welche neuen Regelungen gelten.
Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern dürfen in den meisten Bundesländern ab sofort wieder öffnen, in Bayern erst ab dem 27. April. In Hessen und einigen anderen Ländern dürfen Läden mit mehr als 800 Quadratmetern ihre Ladenfläche mit Absperrbändern verkleinern.
Auch bei religiösen Versammlungen gibt es deutschlandweit unterschiedliche Regelungen. In Bayern dürfen nur Trauerfeiern mit maximal 15 Personen abgehalten werden, in Brandenburg dürfen bis zu 20 Personen zu Taufen oder Beerdigungen kommen. Gottesdienste mit Gemeinde finden nicht statt.
Bis Anfang Mai findet Unterricht in der Schule nur in Ausnahmen statt - ab 4. Mai wird der reguläre Schulbetrieb nach und nach wieder aufgenommen. Am 20. April starten Abschlussklassen unter anderem in Berlin und Sachsen, andere Bundesländer ziehen ab 27. April nach. In Bayern werden die Schulen erst ab 11. Mai wieder schrittweise geöffnet.
Kunst in einer Galerie zu betrachten oder zu kaufen, bleibt in Bayern vorerst verboten. In anderen Bundesländern ist dies ab dieser Woche wieder erlaubt, vorausgesetzt die Besucher halten 1,50 Meter Abstand zueinander. Dieselben Regelungen...
...gelten in Museen. Hier sollten Sie im Internet recherchieren, ob Ausstellungen geöffnet sind und eine limitierte Anzahl an Besuchern zugelassen ist.
Menschenansammlungen gibt es auch bei Demonstrationen, deshalb sind sie in den meisten Ländern verboten. In Berlin und Brandenburg dürfen jedoch bis zu 20 Personen zu einer Demonstration zusammenkommen, wenn diese vorher beantragt wurde und genügend Abstand eingehalten wird.
Ähnlich wie Demonstrationen sind auch Versammlungen nur mit beschränkter Personenanzahl in einigen Bundesländern erlaubt. In Bayern sind alle Versammlungen von mehr als zwei Personen bis zum 31. August untersagt. Freunde treffen oder gemeinsam grillen ist nicht erlaubt - außer den im Haushalt lebenden Personen sollte man weiterhin maximal eine andere Person treffen.
Die Europameisterschaft 2020 ist verschoben worden, die Saison der Bundesligen ist bis zum 30. April unterbrochen. Am 23. April soll es Neuigkeiten geben. Denkbar sind Geisterspiele oder eine geringe Anzahl von Fans im Stadion.
In Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern müssen außerdem in Bussen und Bahnen Masken getragen werden, in Sachsen und Bayern auch im Einzelhandel. Ab dem 20. April muss die Maske in Sachsen getragen werden, in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ab 27. April. Alternativ zur Maske kann ein Schal getragen werden, der Nase und Mund bedeckt.