Betretungsverbot für Union-Fans rund um Europa-League-Spiel
Bundesligist Union Berlin muss im letzten Vorrunden-Spiel der Europa League wohl gänzlich auf die Unterstützung seiner Fans vor Ort verzichten.
Berlin (SID) - Fußball-Bundesligist Union Berlin muss im letzten Vorrunden-Auswärtsspiel der Europa League wohl gänzlich auf die Unterstützung seiner Fans vor Ort verzichten. Wie die Köpenicker am Dienstag mitteilten, wurde vor der Partie bei Belgiens Vize-Meister Union St. Gilloise am Donnerstag (21 Uhr/RTL+) mit Erlass des Bürgermeisters ein Betretungsverbot für die Stadt Leuven und Umgebung verhängt, "um eine mögliche Anreise von Union-Anhängern ohne Tickets zu unterbinden".
Die Polizei werde auf Basis dieses Dekrets zwischen dem 3. November (ab 10.00 Uhr) und dem 4. November (bis 10.00 Uhr) Union-Fans "ohne gültiges Ticket im Stadtgebiet von Leuven und in den angrenzenden Teilgemeinden festsetzen", hieß es weiter in der Vereinsmitteilung. Zudem erfolge am Stadion eine Ausweiskontrolle, Personen "mit deutschen Ausweisdokumenten" werde der Zutritt nicht gestattet.
Laut Union sei die Maßnahme damit begründet worden, "dass die Anwesenheit deutscher Fans ohne Stadionkarte auf den Straßen, in der Umgebung des Stadions oder im Stadtzentrum die öffentliche Ordnung stören könnte". Zuvor hatte die UEFA den Verein für die Ausschreitungen im Spiel bei Malmö FF mit einem Gästeverbot für die Partie bestraft.
Union-Präsident Dirk Zingler kritisierte die Maßnahme der belgischen Behörden, die er für "unverhältnismäßig und falsch" halte: "Sie bestraft mal wieder nicht die Täter, sondern viele friedliche Fußballfans." Zudem entspreche der Erlass "auch nicht dem Urteil der UEFA, die kein Reiseverbot gegen Union-Fans verhängt hat, sondern lediglich uns als Klub untersagt hat, Karten für den Gästeblock in Leuven zu verkaufen".
Union habe sich gemeinsam mit St. Gilloise in den vergangenen Tagen darum bemüht, "eine organisatorische Lösung im Sinne der vielen begeisterten Union-Fans zu finden, die unseren Verein durch Europa begleiten", erklärte Zingler: "Diese Bemühungen sind aufgrund des Betretungsverbotes, einer nicht nachvollziehbaren Kollektivstrafe, leider hinfällig."