Doping an der Uni Freiburg: Sportwissenschaftler Singler klagt gegen Uni-Rektor Schiewer und Klinik-Chef Siewert
Doping an der Uni Freiburg: Sportwissenschaftler Singler klagt gegen Uni-Rektor Schiewer und Klinik-Chef Siewert
Mainz (SID) - Nächstes Kapitel im Rechtsstreit zwischen dem Mainzer Sportwissenschaftler Andreas Singler und der Universität Freiburg im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Doping-Vergangenheit: Wie Singler am Montag mitteilte, hat er Strafanzeige gegen Uni-Rektor Hans-Jochen Schiewer und Jörg Rüdiger Siewert, dem leitenden ärztlichen Direktor des Freiburger Uni-Klinikums, gestellt.
Die beiden hätten laut Singler "vermutlich sehr schwerwiegend gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen". Singler bezog sich dabei auf die neuesten Recherchen der ARD-Dopingredaktion. Diese hatte am Freitag über Kontakte zwischen der Uni Freiburg und dem ehemaligen Marathon-Weltrekordler Haile Gebrselassie aus Äthiopien berichtet.
Jörg Rüdiger Siewert hatte Gebrselassie im SWR namentlich genannt - und damit "vermutlich die ärztliche Schweigepflicht verletzt", führte Singler aus. Daher hätte er Siewert auch bei der Bezirksärztekammer Südbaden angezeigt.
Über die Bereitschaft der "schwer mit Doping belasteten Institutionen Universität/Universitätsklinikum", Namen in der Öffentlichkeit zu nennen, könne man sich "nur wundern", schrieb Singler, der Mitglied der 2007 ins Leben gerufenen "Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin" gewesen war. Diese hatte die Aufgabe, die Geschichte der skandalumwitterten Freiburger Sportmedizin unter ihren ehemaligen Professoren Joseph Keul und Armin Klümper zu untersuchen. Anfang 2016 hatte sich die Kommission im Streit getrennt, ohne ein Ergebnis veröffentlicht zu haben.
Seinerzeit hätten die Institutionen der Evaluierungskommission "jahrelang wichtige Akten und Informationen u.a. aus angeblich datenschutzrechtlichen Gründen kategorisch vorenthalten. Uns Aufklärern wurden so wichtige Spuren verwehrt, denen wir hätten nachgehen und die uns (...) zu noch weitaus tieferen Schichten des Skandals hätten führen können, als dies ohnehin schon festgestellt werden konnte", schrieb Singler: "Jetzt plötzlich geht der Auftraggeber aus meiner Sicht rechtswidrig mit geschützten Daten hausieren. Da passt etwas entschieden nicht zusammen."